Drucksache - VI-0030  

 
 
Betreff: Nichtzustandekommen des Bürgerbegehrens Wasserturmplatz
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
13.12.2006 
3. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK gem. § 15 BezVG, 13.12.2006

Siehe Anlage

 

 

 

 

Siehe Anlage

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                      .11. 2006

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                    Drucksache-Nr.: VI-0030

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

 

 

Betr.:

 

Nichtzustandekommen des Bürgerbegehrens Wasserturmplatz

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

 

Das Bezirksamt hatte am 4.4. 2006 die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens Wasserturmplatz beschlossen.

 

Gemäß § 45 Abs. 3 Bezirksverwaltungsgesetz ist ein Bürgerbegehren zustande gekommen, wenn es spätestens bis sechs Monate nach Feststellung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens von 3 % der bei der letzten BVV-Wahl  festgestellten Zahl der Wahlberechtigten unterstützt wird. Unterschriftsberechtigt sind die Wahlberechtigten, die zum Zeitpunkt der Unterschrift das Wahlrecht zur BVV besitzen.

 

Nach Ablauf der 6-Monatsfrist zum Sammeln der Unterstützungsunterschriften sind die Initiatoren des Bürgerbegehrens Wasserturmplatz mit Schreiben vom 17.10.2006 durch das Bezirksamt aufgefordert worden, die entsprechenden Unterschriftslisten bis zum 31.10.2006 zur Prüfung einzureichen.

 

Anstatt prüffähige Unterschriftslisten vorzulegen, haben die Initiatoren des Bürgerbegehrens in einer Pressemitteilung erklärt, lediglich 5.336 Unterstützungsunterschriften gesammelt zu haben – notwendig waren 8.069 gültige Unterschriften. Das Scheitern des Bürgerbegehrens wurde damit eingestanden.

 

Die Anzahl gültiger Unterschriften konnte durch das Bezirksamt nicht festgestellt werden.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Keine

 

 

Gleichstellungsrelevante Auswirkungen

 

Keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

Keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

Durch das Scheitern des Bürgerbegehrens bleiben negative Auswirkungen für die quantitativen und qualitativen Verbesserungen der Spielmöglichkeiten auf dem Wasserturmplatz aus.

 

 

 

 

 

 

 

 

Matthias Köhne

Bezirksbürgermeister

 

 
 

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