Drucksache - VI-0029  

 
 
Betreff: Bestellung von Mitgliedern im Verwaltungsrat des Eigenbetriebes "Kindergärten NordOst"
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
13.12.2006 
3. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK gem. § 15 BezVG, 13.12.2006

Siehe Anlage

 

 

 

 

Siehe Anlage

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                        .2006

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                     

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

Bestellung von Mitgliedern im Verwaltungsrat des Eigenbetriebes "Kindergärten NordOst"

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

Das Bezirksamt Pankow von Berlin hat in seiner Sitzung am       .11.2006 beschlossen,

 

1.      Gemäß § 7 Abs. 2 der Betriebssatzung werden

 

a)      Frau Christine Keil, Bezirksstadträtin für Jugend und Immobilien

b)      Herr Matthias Köhne, Bezirksbürgermeister und zugleich zuständig für Finanzen, Personal und Umwelt

 

als Mitglieder im Verwaltungsrat des Eigenbetriebes "Kindergärten NordOst"

bestellt.

 

Als Stellvertreter der Mitglieder im Verwaltungsrat werden gemäß § 7 Abs. 3 der Betriebssatzung

 

zu a) Frau Lioba Zürn-Kasztantowicz, Bezirksstadträtin für Gesundheit, Soziales, Schule und Sport

zu b)  Frau Almuth Nehring-Venus, Bezirksstadträtin für Kultur, Wirtschaft und       

Stadtentwickung 

 

      bestellt.

 

Begründung:

 

Gemäß § 7 Abs. 2 der Betriebssatzung sind zwei der drei Vertreter des Trägers aus jedem Bezirk durch das Bezirksamt zu bestellen und zwar das für den Geschäftsbereich Jugend und das für den Geschäftsbereich Finanzen zuständige Mitglied des Bezirksamtes.   

 

Gemäß § 7 Abs. 3 der Betriebssatzung sind für die Mitglieder im Verwaltungsrat Stellvertreter aus demselben Kreis zu bestellen. Die Bestimmung der Stellvertretungen folgt der Vertretungsregelung im Bezirksamt.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

 

 

Gleichstellungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

keine

 

 

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                                       Christine Keil              

Bezirksbürgermeister                                                             Bezirksstadträtin für

                                                                                                Jugend und Immobilien

 

 
 

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