Drucksache - VI-0024  

 
 
Betreff: Bestellung bezirklicher Trägervertreter/innen für die ArGe
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
13.12.2006 
3. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK 15, 3. Tagung, 13.12.2006

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                          

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                      Drucksache-Nr.:

 

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

 

 

Bestellung bezirklicher Trägervertreter/innen für die ArGe

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

Das Bezirksamt hat die Fortgeltung des Bezirksamtsbeschlusses V-755/2004 vom 17.08.2004 beschlossen, nachdem als ordentliche Mitglieder der Trägervertretung die Inhaber/innen folgender Funktionen

 

-          das für Soziales zuständigen Bezirksamtsmitglied

-          das für Jugend zuständige Bezirksamtsmitglied

-          das für Personal und Finanzen zuständige Bezirksamtsmitglied.

 

bestellt worden waren.

 

Als Träger, der nicht den/die Geschäftsführer/in stellt, nimmt das Bezirksamt sein Vorschlagsrecht für die personelle Besetzung des Vorsitzes wahr und schlägt erneut das für Personal und Finanzen zuständige Bezirksamtsmitglied für die Wahl als Vorsitzender der Trägervertretung vor.

 

Gemäß Bezirksamtsvorlage V-792/2004 vom 21.09.2006 wurden die Inhaber/innen folgender Funktionen als stellvertretende Mitglieder der Trägervertretung

 

-          das für Wirtschaft zuständige Bezirksamtsmitglied

-          der für Soziales zuständige LuV-Leiter

-          der für Finanzen zuständige SE-Leiter

 

bestellt.

 

Unabhängig vom klassischen Vertretungsfall kann nach Absprache die Stellvertretung themenbezogen ausgeübt werden.

 

 

Begründung:

 

Die am 26.08.2004 zwischen der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg und den zuständigen Senatsverwaltungen abgeschlossene Rahmenvereinbarung zur Gründung von ArGen nach § 44 b SGB II bestimmt, dass die ArGe zwei Träger hat, die sich jeweils aus drei Vertretern/innen beider Institutionen zusammensetzen. Zum 31.12.2006 erfolgte durch die Trägerseite der Bundesagentur für Arbeit eine Teilkündigung der Rahmenvereinbarung. Die Verhandlungen zwischen beiden Parteien zur Anpassung der Rahmenvereinbarung sind noch nicht abgeschlossen.

 

Der Trägervertretung werden gemäß Rahmenvereinbarung auch künftig mindestens die folgenden Aufgaben obliegen:

 

-          Bestimmung der strategischen Leitlinien der ArGe,

-          Beschlussfassung über die Finanzplanung,

-          Beschlussfassung über die Kapazitäts- und Qualifikationsplanung,

-          Wahl des Geschäftsführers,

-          Einrichtung eines Beirats.

 

Darüber hinaus ist dem Verhandlungsstand entsprechend zwischen beiden Trägerseiten übereinstimmend vorgesehen, dass die Trägervertretung über:

 

                    die Quantifizierung der geschäftspolitischen Ziele,

                    das Arbeitsmarktprogramm,

                    die Zielvereinbarung mit dem GF

 

beschließen soll.

 

Die Trägervertretung soll im Rahmen ihrer Umsetzungsverantwortung eine klare Führung und Kontrolle der Geschäftsführung ausüben. Wegen der strategischen Bedeutung dieser Tätigkeit insbesondere in rechtlicher, finanzieller oder arbeitsmarktpolitischer Hinsicht ist eine Befassung dieser Angelegenheit durch das neue Bezirksamtskollegium geboten.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                                       Lioba Zürn-Kasztantowicz

Bezirksbürgermeister                                                            Bezirksstadträtin für Gesundheit, Soziales, Schule und Sport

 

 

 

 

 
 

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