Drucksache - VI-0023  

 
 
Betreff: Wahl der Patientenfürsprecher/Patientenfürsprecherin
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
13.12.2006 
3. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin gewählt   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorl. zur Beschlussf., 3. Tagung, 13.12.2006

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                  .11.2006

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                      Drucksache-Nr.:

 

 

 

 

Vorlage zur Beschlussfassung

für die Bezirksverordnetenversammlung

 

 

1.   Gegenstand der Vorlage

Wahl der Patientenfürsprecher / Patientenfürsprecherin gem. § 26 (1) Landeskrankenhausgesetz (LKG) für die Krankenhäuser des Bezirks Pankow

 

 

2.   Beschlussentwurf

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Zur Patientenfürsprecherin der Maria Heimsuchung Caritas-Klinik wird

Frau Renate David gewählt.

 

Zur Patientenfürsprecherin des St. Joseph-Krankenhauses Berlin-Weißensee GmbH wird Frau Regina Probiesch gewählt.

 

Zur Patientenfürsprecherin der Parkklinik Weißensee GmbH wird

Frau Dr. Helga Pötzsch gewählt.

 

Zur Patientenfürsprecherin der Evangelischen Lungenklinik Berlin wird Frau Marlies Dewindinat gewählt.

 

Zur Patientenfürsprecherin des Klinikums Prenzlauer Berg Vivantes GmbH wird

Frau Walli Lipke gewählt.

 

Zum Patientenfürsprecher des Helios Klinikum / Robert-Rössle Klinik und Franz-Volhard Klinik wird Herr Manfred Pinkwart gewählt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.   Begründung

Gemäß § 26 (1) LKG wählt die Bezirksverordnetenversammlung für jedes Krankenhaus oder gemeinsam für mehrere Krankenhäuser eines Bezirks nach Anhörung des Krankenhauses einen Patientenfürsprecher für die Dauer ihrer Wahlperiode.

 

 

4.   Rechtsgrundlage

§ 16 Abs. 1 e BezVG sowie § 26 Abs. 3 Satz 2 LKG iVm § 4 der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der BVV, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen, zuletzt geändert durch Art. X der Berliner Euro-Anpassungsrechtsverordnung vom 29.05.2001 (GVBl S. 165)

 

 

5.   Haushaltsmäßige Auswirkungen

Aufgrund der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der BVV, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen erhalten sachkundige Personen Aufwandsentschädigungen, die in ihrer Höhe nach der Anzahl der Klinikbetten des zu betreuenden Krankenhauses gestaffelt,

von bis zu    100 Planbetten    =   38,35 €

von bis zu    200 Planbetten    =   69,02 €,

von bis zu    400 Planbetten    = 109,93 €

von bis zu 1.000 Planbetten    = 163,61 €

von bis zu 1.500 Planbetten    = 189,18 €

über          1.500 Planbetten    = 219,86 €

sind.

Sind die Planbetten eines Krankenhauses auf mehrere Standorte verteilt, erhöht sich die Aufwandsentschädigung der PatientenfürsprecherInnen

            bei zwei Standorten um 12,78 €

            bei mehr als zwei Standorten um 25,56 €.

 

 

Die Maria Heimsuchung Caritas-Klinik verfügt über insgesamt 245 Klinikbetten.

Gemäß der o.g. Verordnung erhält die Patientenfürsprecherin, die für die genannte Klinik zuständig ist, eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 109,93 € monatlich.

 

Das St. Joseph-Krankenhaus Berlin-Weißensee GmbH verfügt über insgesamt 283 Klinikbetten.

Gemäß der o.g. Verordnung erhält die Patientenfürsprecherin, die für das genannte Krankenhaus zuständig ist, eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 135,49 € monatlich.

 

Die Park-Klinik Weißensee verfügt über insgesamt 350 Klinikbetten.

Gemäß der o.g. Verordnung erhält die Patientenfürsprecherin, die für die genannte Klinik zuständig ist, eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 109,93 € monatlich.

 

Die Ev. Lungenklinik verfügt der Zeit über insgesamt 170 Klinikbetten.

Gemäß der o.g. Verordnung erhält die Patientenfürsprecherin, die für die genannte Klinik zuständig ist, eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 69,02 € monatlich.


 

Das Klinikum Prenzlauer Berg Vivantes GmbH verfügt über insgesamt 250 Klinikbetten.

Gemäß der o.g. Verordnung erhält die Patientenfürsprecherin, die für das genannte Klinikum zuständig ist, eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 122,71 € monatlich.

 

Das Helios Klinikum / Robert-Rössle Klinik und Franz-Volhard Klinik verfügt über insgesamt 1.082 Klinikbetten.

Gemäß der o.g. Verordnung erhält der Patientenfürsprecher, der für das genannte Klinikum zuständig ist, eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 214,74 € monatlich.

 

 

6. Gleichstellungsrelevante Auswirkungen

keine

 

 

7. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

 

8. Kinder- und Familienverträglichkeit

keine

 

 

 

 

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                           Lioba Zürn-Kasztantowicz

Bezirksbürgermeister                                                 Bezirksstadträtin für Gesundheit, Soziales, Schule und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

 
 

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