Drucksache - V-1184  

 
 
Betreff: Übertragung der kommunalen Kindertagesstätte Waldemarstraße 36, 13156 Berlin an den freien Träger "Vielfarb Kita Schillerwiese gGmbH" Elberfelder Str. 18, 10555 Berlin
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
14.12.2005 
37. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung 14.12.2005

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                      12.2005

 

 

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                           Drucksache Nr. V-1184

 

 

 

Vorlage zur Beschlussfassung

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäss § 12 BezVG

 

 

 

1.      Gegenstand der Vorlage:

 

Übertragung der kommunalen Kindertagesstätte Waldemarstr. 36, 13156 Berlin, an den freien Träger „Vielfarb-Kita Schillerwiese gGmbH“, Elberfelder Str. 18, 10555 Berlin.

 

 

2.      Beschlussentwurf:

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die kommunale Kindertagesstätte

Waldemarstr. 36, 13156 Berlin,

 

wird  zum 01.01.2006 an den freien Träger „Vielfarb-Kita Schillerwiese gGmbH“, Elberfelder Str. 18, 10555 Berlin, übertragen. Dem Abschluss des Übertragungsvertrages und des Nutzungsvertrages entsprechend Musternutzungsvertrag (BA-Nr.: V-1039 / 2005), angepasst an die jeweiligen Grundstücksbedingungen, wird zugestimmt.

 

3.      Begründung:

Mit dem Senatsbeschluss Nr. 1980/2004 „Verfahren zur Übertragung städtischer Kindertagesstätten auf Träger der freien Jugendhilfe“ vom 12.10.2004 erfolgten weitere Zielvorgaben für die Übertragung bezirklicher Kitaplätze auf freie Träger. Das Jugendamt setzt damit auf der Grundlage des BA-Beschlusses Nr. V-770/2004 „Vorgehen zur Neuordnung der Kindertagesstättenangebote im Bezirk Pankow“ vom 24.08.2004 die rechtlichen Forderungen zur Sicherung einer Träger- und Angebotsvielfalt für Kindertagesstätten im Bezirk um.

Im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens 2004 zur Übertragung von 40 kommunalen Kindertageseinrichtungen in 12 Paketen liegt seit dem 1.11.2004 eine Bewerbung des Trägers djo - Deutscher Regenbogen LV Berlin für ein Paket ( Nr. 8) vor, in dem die Einrichtung Waldemarstraße 36 verankert ist. Eine Übertragung des Paketes 8 ist in seiner Gesamtheit ( 3 Einrichtungen) an den Träger djo - Deutscher Regenbogen im Kinder- und Jugendhilfeausschuss als auch im BA beschlossen worden. Die Übertragung zweier Einrichtungen des Paketes erfolgte zum 1.8.2005.

Die Gesamtsituation der Immobilie Waldemarstraße 36 machte weitere Verhandlungen zwischen dem Träger und dem BA notwendig, worüber das Bezirksamt und der Kinder- und Jugendhilfeausschuss zeitnah informiert wurden.

 

 

 

 

Das Übertragungsziel im Sinne des Ursprungsbeschlusses (djo Deutscher Regenbogen LV Berlin) war davon zu keinem Zeitpunkt betroffen. In der Folgezeit hat der Träger djo - Deutscher Regenbogen LV Berlin für die fachliche und haushalterische Abwicklung der zu übernehmenden Kindertagesstätte Waldemarstraße 36 eine gGmbH konstituiert. Hier  ist der Träger, der sich auf das Paket bewarb und die entsprechenden Übertragungsbeschlüsse erhielt, der Hauptgesellschafter.

Dem fachpolitischen Ziel der Übertragung an eine gGmbH mit den qualitativen Hintergründen des Trägers der Jugendhilfe steht nichts entgegen. Da die formale Eintragung in das Handelsregister zwar beantragt, jedoch noch nicht vollzogen ist, wird der entsprechende Nachweis der GmbH Gründung in Kopie beigelegt.

Der Träger, der formal durch den Beschluss des Gesellschaftervertrages und dessen notarieller Beglaubigung bereits rechtskräftig gegründet ist,  erfüllt die qualitativen Anforderungen zur Übernahme der Kindertagesstätte Waldemarstr. 36, 13156 Berlin, gemäß des BA-Beschlusses Nr. V-770/2004. An den Ursprungsintentionen der Beschlüsse des Kinder- und Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 24.05.2005 gibt es keine Veränderung.

Die Kindertagesstätte wird als Einrichtung betrieben gemäß § 45 KJHG (Erlaubnisvorbehalt der Senatsverwaltung Bildung, Jugend und Sport Abt. III).

 

Folgende Platzkapazität wird an den freien Träger übertragen:

 

Einrichtung                                    Kapazität

Waldemarstr. 36                           80

Nach Unterzeichnung des Nutzungsvertrages und des Übertragungsvertrages ist der Termin der Übertragung der kommunalen Kindertagesstätten der 01. Januar 2006.

 

 

4. Rechtsgrundlage:

§ 3, § 4, § 5, § 45 und § 80 Kinder- und Jugendhilfegesetz – KJHG – Artikel 1 (Sozialgesetzbuch VIII) in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung des Achten Buches Sozialgesetzbuch vom 08. Dezember 1998 (BGB I Nr. 79, S. 3546), geändert durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (KICK) in der Fassung vom 8.9.2005 (BGB I 2729).

§ 12 (2) Ziff 10, § 36 (2b), (3) BezVG, Siebentes Gesetz zur Änderung BezVG vom 7.7.2005.

 

 

5. Haushaltsmäßige Auswirkungen:

Ab 01.01.2006 erfolgt die Finanzierung aller Plätze in Kindertagesstätten unabhängig von der

Trägerschaft für die Kinder des Bezirks nach einheitlichem Kostenblatt aus dem Kapitel 4021, Titel 67109.

Damit entstehen aus dieser Übertragung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen für das Bezirksamt.

 

 

6. Gleichstellungsrelevante Auswirkungen:

 

keine

 

 

 

 

 

 

 

7. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung:

Die Platzkapazität im Kindertagesstättenbereich im Bezirk bleibt erhalten. Die konzeptionelle Trägervielfalt im Leistungsbereich wird erweitert.

8. Kinder- und Familienverträglichkeit:

Die geplante Übertragung entspricht den Wünschen der Eltern der Kindertagesstätte. Die Familien mit Kindern werden durch das bedarfsgerechte Netz von Einrichtungen der Tagesbetreuung gesellschaftlich unterstützt.

 

 

 

 

 

Burkhard Kleinert                                                         Christine Keil

Bezirksbürgermeister                                                    Bezirksstadträtin für

                                                                                    Jugend, Schule und Sport

 

 

                                                                           

 

 
 

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