Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
Energie sparen: Informationen des Senates, Informationen in Leichter Sprache und Energieportal in Deutscher Gebärdensprache
Drucksache - V-1184
Bezirksamt Pankow von Berlin 12.2005 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache
Nr. V-1184 Vorlage zur Beschlussfassung für die
Bezirksverordnetenversammlung gemäss § 12 BezVG 1.
Gegenstand der Vorlage: Übertragung der kommunalen Kindertagesstätte Waldemarstr. 36, 13156 Berlin, an den freien Träger „Vielfarb-Kita Schillerwiese gGmbH“, Elberfelder Str. 18, 10555 Berlin. 2. Beschlussentwurf: Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Die kommunale Kindertagesstätte Waldemarstr.
36, 13156 Berlin, wird zum
01.01.2006 an den freien Träger „Vielfarb-Kita Schillerwiese gGmbH“,
Elberfelder Str. 18, 10555 Berlin, übertragen. Dem Abschluss des
Übertragungsvertrages und des Nutzungsvertrages entsprechend
Musternutzungsvertrag (BA-Nr.: V-1039 / 2005), angepasst an die jeweiligen
Grundstücksbedingungen, wird zugestimmt. 3. Begründung: Mit dem Senatsbeschluss Nr. 1980/2004 „Verfahren zur Übertragung städtischer Kindertagesstätten auf Träger der freien Jugendhilfe“ vom 12.10.2004 erfolgten weitere Zielvorgaben für die Übertragung bezirklicher Kitaplätze auf freie Träger. Das Jugendamt setzt damit auf der Grundlage des BA-Beschlusses Nr. V-770/2004 „Vorgehen zur Neuordnung der Kindertagesstättenangebote im Bezirk Pankow“ vom 24.08.2004 die rechtlichen Forderungen zur Sicherung einer Träger- und Angebotsvielfalt für Kindertagesstätten im Bezirk um. Im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens 2004 zur Übertragung von 40 kommunalen Kindertageseinrichtungen in 12 Paketen liegt seit dem 1.11.2004 eine Bewerbung des Trägers djo - Deutscher Regenbogen LV Berlin für ein Paket ( Nr. 8) vor, in dem die Einrichtung Waldemarstraße 36 verankert ist. Eine Übertragung des Paketes 8 ist in seiner Gesamtheit ( 3 Einrichtungen) an den Träger djo - Deutscher Regenbogen im Kinder- und Jugendhilfeausschuss als auch im BA beschlossen worden. Die Übertragung zweier Einrichtungen des Paketes erfolgte zum 1.8.2005. Die Gesamtsituation der Immobilie Waldemarstraße 36 machte weitere Verhandlungen zwischen dem Träger und dem BA notwendig, worüber das Bezirksamt und der Kinder- und Jugendhilfeausschuss zeitnah informiert wurden. Das Übertragungsziel im Sinne des Ursprungsbeschlusses (djo Deutscher Regenbogen LV Berlin) war davon zu keinem Zeitpunkt betroffen. In der Folgezeit hat der Träger djo - Deutscher Regenbogen LV Berlin für die fachliche und haushalterische Abwicklung der zu übernehmenden Kindertagesstätte Waldemarstraße 36 eine gGmbH konstituiert. Hier ist der Träger, der sich auf das Paket bewarb und die entsprechenden Übertragungsbeschlüsse erhielt, der Hauptgesellschafter. Dem fachpolitischen Ziel der Übertragung an eine gGmbH mit den qualitativen Hintergründen des Trägers der Jugendhilfe steht nichts entgegen. Da die formale Eintragung in das Handelsregister zwar beantragt, jedoch noch nicht vollzogen ist, wird der entsprechende Nachweis der GmbH Gründung in Kopie beigelegt. Der Träger, der formal durch den Beschluss des Gesellschaftervertrages und dessen notarieller Beglaubigung bereits rechtskräftig gegründet ist, erfüllt die qualitativen Anforderungen zur Übernahme der Kindertagesstätte Waldemarstr. 36, 13156 Berlin, gemäß des BA-Beschlusses Nr. V-770/2004. An den Ursprungsintentionen der Beschlüsse des Kinder- und Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 24.05.2005 gibt es keine Veränderung. Die Kindertagesstätte wird als Einrichtung betrieben gemäß § 45 KJHG (Erlaubnisvorbehalt der Senatsverwaltung Bildung, Jugend und Sport Abt. III). Folgende Platzkapazität wird an den freien Träger übertragen: Einrichtung Kapazität Waldemarstr. 36 80 Nach Unterzeichnung des Nutzungsvertrages und des Übertragungsvertrages ist der Termin der Übertragung der kommunalen Kindertagesstätten der 01. Januar 2006. 4. Rechtsgrundlage: § 3, § 4,
§ 5, § 45 und § 80 Kinder- und Jugendhilfegesetz – KJHG – Artikel 1
(Sozialgesetzbuch VIII) in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung des
Achten Buches Sozialgesetzbuch vom 08. Dezember 1998 (BGB I Nr. 79, S. 3546),
geändert durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe
(KICK) in der Fassung vom 8.9.2005 (BGB I 2729). § 12 (2)
Ziff 10, § 36 (2b), (3) BezVG, Siebentes Gesetz zur Änderung BezVG vom
7.7.2005. 5.
Haushaltsmäßige Auswirkungen: Ab 01.01.2006 erfolgt die Finanzierung aller Plätze in Kindertagesstätten unabhängig von der Trägerschaft für die Kinder des Bezirks nach einheitlichem Kostenblatt aus dem Kapitel 4021, Titel 67109. Damit entstehen aus dieser Übertragung keine
haushaltsmäßigen Auswirkungen für das Bezirksamt. 6. Gleichstellungsrelevante Auswirkungen: keine 7.
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung: Die Platzkapazität im Kindertagesstättenbereich im Bezirk
bleibt erhalten. Die konzeptionelle Trägervielfalt im Leistungsbereich wird
erweitert. 8.
Kinder- und Familienverträglichkeit: Die geplante Übertragung entspricht den Wünschen der Eltern
der Kindertagesstätte. Die Familien mit Kindern werden durch das
bedarfsgerechte Netz von Einrichtungen der Tagesbetreuung gesellschaftlich
unterstützt. Burkhard Kleinert Christine
Keil Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin für Jugend,
Schule und Sport
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksverordnetenversammlung | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |