Drucksache - V-1161  

 
 
Betreff: Übertragung der kommunalen Kindertagesstätte Ötztaler Straße 6, 13187 Berlin an den freien Träger "Kinder im Kiez gGmbH", Kopernikusstraße 23, 10245 Berlin
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
14.12.2005 
37. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Vorl. BA, 37. Tagung, 14.12.2005

Siehe Anlage

 

Siehe Anlage

Bezirksamt Pankow von Berlin

 

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                      12.2005

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                           Drucksache Nr.V-1161

 

 

Vorlage zur Beschlussfassung

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäss § 12 BezVG

 

 

 

1.      Gegenstand der Vorlage:

 

Übertragung der kommunalen Kindertagesstätte Ötztaler Str. 6, 13187 Berlin, an den freien Träger „Kinder im Kiez gGmbH“, Kopernikusstraße 23, 10245 Berlin.

 

 

2.      Beschlussentwurf:

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die kommunale Kindertagesstätte

Ötztaler Str. 6, 13187 Berlin,

 

wird bis zum 01.08.2006 an den freien Träger „Kinder im Kiez gGmbH“, Kopernikusstraße 23, 10245 Berlin, übertragen. Dem Abschluss des Übertragungsvertrages und des Nutzungsvertrages entsprechend Musternutzungsvertrag (BA-Nr.: V-1039/2005), angepasst an die jeweiligen Grundstücksbedingungen, wird zugestimmt.

3.      Begründung:

Mit dem Senatsbeschluss Nr. 1980/2004 „Verfahren zur Übertragung städtischer Kindertagesstätten auf Träger der freien Jugendhilfe“ vom 12.10.2004 erfolgten weitere Zielvorgaben für die Übertragung bezirklicher Kitaplätze auf freie Träger. Das Jugendamt setzt damit auf der Grundlage des BA-Beschlusses Nr. V-770/2004 „Vorgehen zur Neuordnung der Kindertagesstättenangebote im Bezirk Pankow“ vom 24.08.2004 die rechtlichen Forderungen zur Sicherung einer Träger- und Angebotsvielfalt für Kindertagesstätten im Bezirk um.

Der Träger erfüllt die qualitativen Anforderungen zur Übernahme der Kindertagesstätte Ötztaler Str. 6, 13159 Berlin, gemäß des BA-Beschlusses Nr. V-770/2004. Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss stimmte in seiner Sitzung am 06.12.2005 der Übertragung der Kindertagesstätte zu (Vorlage-Nr.: 106/2005). Die Kindertagesstätte wird als Einrichtung betrieben gemäß § 45 KJHG (Erlaubnisvorbehalt der Senatsverwaltung Bildung, Jugend und Sport Abt. III).

In dem Entwurf des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs „Kindergärten NordOst“ ist die Übertragung der Kindertagesstätte auf einen freien Träger vorgesehen.

 

Folgende Platzkapazität wird an den freien Träger übertragen:

 

Einrichtung                                    Kapazität

Ötztaler Str. 6                                179

Nach Unterzeichnung des Nutzungsvertrages und des Übertragungsvertrages ist der Termin der Übertragung der kommunalen Kindertagesstätten der 01. August 2006.

 


 

4. Rechtsgrundlage:

§ 3, § 4, § 5, § 45 und § 80 Kinder- und Jugendhilfegesetz – KJHG – Artikel 1 (Sozialgesetzbuch VIII) in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung des Achten Buches Sozialgesetzbuch vom 08. Dezember 1998 (BGB I Nr. 79, S. 3546), geändert durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (KICK) in der Fassung vom 8.9.2005 (BGB I 2729).

§ 12 (2) Ziff. 10, § 36 (2b), (3) BezVG, Siebentes Gesetz zur Änderung BezVG vom 7.7.2005.

 

 

5. Haushaltsmäßige Auswirkungen:

Ab 1.1.2006 erfolgt die Finanzierung aller Plätze in Kindertagesstätten unabhängig von der

Trägerschaft für die Kinder des Bezirks nach einheitlichem Kostenblatt aus dem Kapitel 4021, Titel 67109.

Damit entstehen aus dieser Übertragung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen für das Bezirksamt.

 

 

6. Gleichstellungsrelevante Auswirkungen.

 

Die bedarfsgerechte Bereitstellung von Kitaplätzen sichert die gleichberechtigte Teilhabe von

Frau und Mann an Beruf und gesellschaftlichem Leben.

 

 

7. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung:

Die Platzkapazität im Kindertagesstättenbereich des Bezirkes bleibt erhalten. Die konzeptionelle Trägervielfalt im Leistungsbereich wird erweitert.

8. Kinder- und Familienverträglichkeit:

Die geplante Übertragung entspricht den Wünschen der Eltern der Kindertagesstätte. Die Familien mit Kindern werden durch das bedarfsgerechte Netz von Einrichtungen der Tagesbetreuung gesellschaftlich unterstützt.

 

 

 

 

Burkhard Kleinert                                                         Christine Keil

Bezirksbürgermeister                                                    Bezirksstadträtin für

                                                                                    Jugend, Schule und Sport

 

 

 

 

 
 

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