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Drucksache - V-1156
Siehe Anlage Bezirksamt Pankow von Berlin .2005 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.:
V-1156 Vorlage zur Kenntnisnahme für die
Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG Betr.: Einstellung der Verfahren zur Aufstellung der Bebauungspläne XVIII-B, XVIII-B1, XVIII-B2, XVIII-7, XVIII-18, XVIII-25b und XIX-26 Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet: Das Bezirksamt hat beschlossen: I. Das Verfahren zur Aufstellung des generellen Bebauungsplans XVIII-B für die Grundstücke Lehderstraße 121/122; 1-3, Berliner Allee Nr. 5-15, Streustraße 126-128; 1-3; Berliner Allee 19-27, Langhansstraße 153; 1, Max-Steinke-Straße 43; 1-4, Berliner Allee 39-47, Tassostraße 21/22; 1, Berliner Allee 51-61, Parkstraße 111-113; 1/2, Berliner Allee 69-99, Pistoriusstraße Nr. 147a-149; 1/2, Albertinenstraße 1; 28, Berliner Allee Nr. 105-125, Indira-Gandhi-Straße 6, Berliner Allee 128-154, Lindenallee 59/60; 1/2, Berliner Allee 100-126, Smetanastraße Nr. 1-5; 2-6, Berliner Allee 82-98, Herbert-Baum-Straße 1-5; Nr. 2-6, Berliner Allee 50-76, Mahlerstraße 1-5; 2-6, Berliner Allee 16-48, Rossinistraße 1-5; 4, Berliner Allee 4-14, Gürtelstraße 2/3 mit der Bezeichnung XVIII-B wird eingestellt. Der Beschluss vom 01.10.1991 (ABl. S. 2666) zur Aufstellung des generellen Bebauungsplans XVIII-B ist damit aufgehoben. II. Das Verfahren zur Aufstellung des generellen Bebauungsplans XVIII-B1 für die Grundstücke 165-171, an der Straße gelegene Teile der Berliner Allee 173-205, Berliner Allee 207-211, Große Seestraße 1/2, Rennbahnstraße 2, Berliner Allee 215-249, Liebermannstraße 32-44; 41/43, Berliner Allee 251-255, an der Straße gelegene Teile der Berliner Allee 252-260, Liebermannstraße 46-50, Berliner Allee 236-250, Graacher Straße 8-12; Nr. 1-5a, Berliner Allee 224-232, Wehlener Straße 6-10a; Nr. 1-5a, Berliner Allee 210-218, Bernkasteler Straße 81-83, Trarbacher Straße 23, Bernkasteler Straße 1, Berliner Allee Nr. 198-208, Caseler Straße 5; 1/1a, Berliner Allee 190-196, Falkenberger Straße 188/189; Berliner Allee 178-184, Buschkrugallee 109/110; 1-6, Berliner Allee 164-174, an der Straße gelegene Teile Berliner Allee 162, Wegenerstraße 1-5, Berliner Allee Nr. 158-160, Indira-Gandhi-Straße 132/133 mit der Bezeichnung XVIII-B1 wird eingestellt. Der Beschluss vom 01.10.1991 (ABl. S. 2666) zur Aufstellung des generellen Bebauungsplans XVIII-B 1 ist damit aufgehoben. III. Das Verfahren zur Aufstellung des generellen Bebauungsplans XVIII-B2 für die Grundstücke an der Straße gelegene Teile der Berliner Allee 261-269, Gehringstraße 28-30, an der Straße gelegene Teile der Gehringstraße 45-48, an der Straße gelegene Teile der Berliner Allee 271/273, Berliner Allee 275/277, an der Straße gelegenen Teile der Berliner Allee 279-293, Nüßlerstraße 1, an der Straße gelegene Teile der Nüßlerstraße 44, Berliner Allee 297-315, an der Straße gelegene Teile der Berliner Allee 317-321, Berliner Allee 322, an der Straße gelegener Teil der Berliner Allee 320, Berliner Allee 298-318, Feldtmannstraße 166-168, Berliner Allee 272-296, Gehringstraße Nr. 43/44; 31-34, Berliner Allee 262-270 mit der Bezeichnung XVIII-B2 wird eingestellt. Der Beschluss vom 01.10.1991 (ABl. S. 2666-2667) zur Aufstellung des
generellen Bebauungsplans XVIII-B 2 ist damit aufgehoben. IV. Das Verfahren zur
Aufstellung des Bebauungsplans XVIII-7 für Teilflächen der Grundstücke
Blankenburger Pflasterweg 102 und Grundstück Flurstücksnummer 49 sowie einen
Abschnitt des Blankenburger Pflasterweges im Bezirk Weißensee, Ortsteil
Blankenburg wird eingestellt. Der Beschluss vom 17.09.1991 (ABl. S. 2231) zur Aufstellung des Bebauungsplans,
geändert mit Beschluss vom 28.04.1992 ist damit aufgehoben. V. Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans XVIII-18 für das Gelände zwischen Bahnhofsstraße, Heinersdorfer Straße, südlicher Grenze des Grundstücks Flurstücksnummer 162 (Fließgraben) sowie der westlichen Grenze des Grundstücks Flurstücksnummer 160 im Bezirk Weißensee, Ortsteil Blankenburg wird eingestellt. Der Beschluss vom 17.09.1991 (ABl. S 2231) zur Aufstellung des Bebauungsplans
XVIII-18, geändert mit Beschluss vom 28.04.1992 ist damit aufgehoben. VI. Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans XVIII-25b für das Gelände zwischen Straße 69, der nordwestlichen Grenze des Grundstückes Grundbuchblatt-Nummer 50182 L (Flurstück 50), südöstlicher Grenze der Kleingartenanlage „Am Teichberg“, südöstlicher Grenze des Grundstückes Straße 67 Nr. 31, Straße 67, den südöstlichen Grenzen der Grundstücke Straße 67 Nr. 12 und Straße 66 Nr. 3, Straße 52, nördlicher Grenze des Grundstückes Straße 52 Nr. 88 sowie Abschnitte der Straßen Straße 52, Straße 66 und Straße 67 im Bezirk Weißensee, Ortsteil Karow wird eingestellt. Der Beschluss vom 17.10.1995 (ABl. S. 4408) zur Aufstellung des Bebauungsplans
XVIII-25b, geändert mit Beschluss vom 19.11.96(ABl.S. 4353-4354) ist damit
aufgehoben. VII. Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans XVIII-26: Karow / Straße 52 wird eingestellt. Die Grenzen des Planungsgebietes sind: die über die Kleingartenanlage hinausgehende Verlängerung der Straße 42, die Laake einschließlich eines 50 m breiten Streifens, südöstlich der Laake vorgelagert und in Weiterführung auf die nördliche Straßenkante der Straße 33, die Straße 33, die westliche Grenzlinie des Grundstückes Straße 33 Nr. 74, die südlichen Grundstücksgrenzen der Bebauung südlich der Straße 47, die Straße 52, die Straße 66, die Verbindungslinie der Straße 67 Nr. 15 und der Straße 66, die Straße 67, die Verlängerung der südöstlichen Begrenzung des Grundstückes Straße 67 Nr. 31. Der Beschluss vom 10.12.1991 (ABl. S. 184) zur Aufstellung des
Bebauungsplans XVIII-26/Straße 52 ist damit aufgehoben. Mit der Durchführung der Beschlüsse I. bis VII. wurde das Amt für Planen und Genehmigen beauftragt. Begründung: Für die sieben einzustellenden Bebauungsplanverfahren ist die Erforderlichkeit für Planung gem. § 1 Abs. 3 BauGB entfallen. Alle betreffenden Verfahren haben ausschließlich den Planungsstand des Aufstellungsbeschlusses, die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB hat für kein Verfahren stattgefunden. Mit Schreiben vom 29.04.05 wurde der zuständigen Senatsverwaltung gem. § 5 AGBauGB die geänderte Planungsabsicht - Einstellung der Verfahren zur Aufstellung - für die Bebauungspläne XVIII-B, XVIII-B1, XVIII-B2, XVIII-7, XVIII-18, XVIII-25b und XVIII-26 im Bezirk Pankow, Ortsteile Weißensee, Blankenburg, Karow mitgeteilt. Gemäß Antwortschreiben der o.g. Senatsverwaltung SenStadt II C vom 26.05.05 bestehen aus Sicht der dringenden Gesamtinteressen Berlins zur Einstellung der genannten Verfahren keine Bedenken. Mit Veröffentlichung der Bezirksamtsbeschlüsse zur Einstellung der Bebauungsplanverfahren im Amtsblatt für Berlin sind die betreffenden Verfahren eingestellt. zu I. bis III. Die zum Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses bestehende Befürchtung, dass durch die Ansiedlung bestimmter Nutzungen (Spielhallen, die Schaustellung von Personen, Sexshops, Bordelle und Sexkinos) das Einzelhandels- und Nutzungsgefüge der Berliner Allee nachhaltig beeinträchtigt wird, ist nicht eingetreten. Die Art der baulichen Nutzung und der städtebauliche Charakter als Haupteinkaufsstraße mit vielfältiger Nutzungsstruktur ist erhalten geblieben, ein Erfordernis zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ist aus heutiger Sicht nicht gegeben. Die Planverfahren für die Bebauungspläne XVIII-B, XVIII-B1, XVIII-B2 waren daher einzustellen. zu IV. bis VII. Das Planungsziel dieser
Bebauungspläne bestand in der Sicherung von Wohnbauflächen und den daraus
folgenden Wohnfolgeeinrichtungen der sozialen Infrastruktur sowie der Sicherung
von öffentlichen Grün- und Verkehrsflächen. Aufgrund der rückläufigen Entwicklung des Wohnungsbedarfs besteht kein weiteres Erfordernis diese Flächen zu entwickeln und zu erschließen. Darüber hinaus ist das Erfordernis entfallen, die von den Fachverwaltungen verfolgten Ziele mit den betreffenden Bebauungsplänen zu sichern. Dies betrifft die Wohnfolgeeinrichtungen und die Sicherung des Laakegrünzuges im XVIII – 26, sowie die Verbreiterung der Bahnhofsstraße im XVIII – 18. Da das Planerfordernis für diese Bebauungspläne entfallen ist, waren die Planverfahren einzustellen. Haushaltsmäßige
Auswirkungen keine Auswirkungen auf
die nachhaltige Entwicklung
keine Kinder- und
Familienverträglichkeit
nicht betroffen Burkhard Kleinert Martin Federlein Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung |
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