Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
Energie sparen: Informationen des Senates, Informationen in Leichter Sprache und Energieportal in Deutscher Gebärdensprache
Drucksache - V-1153
Siehe Anlage Bezirksamt Pankow von Berlin 2005 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: V-1153 V
o r l a g e z u r K e n n t n i s n a h m e für die
Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG Betr.:
Bebauungsplanentwurf XVIII-65 für die
Grundstücke Mahlerstraße 26/32, 25/27a und 31 sowie einen Abschnitt der
Mahlerstraße zwischen Meyerbeerstraße und Gounodstraße im Bezirk Pankow,
Ortsteil Weißensee; Durchführung
der öffentlichen Auslegung. Wir bitten zur Kenntnis zu
nehmen: Gemäß § 15
Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet: Das
Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 15.11.2005 beschlossen: Der Entwurf des Bebauungsplans XVIII-65 vom 08.11.2005 soll für die Dauer eines Monats in den Räumen des Amtes für Planen und Genehmigen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (1998) öffentlich ausgelegt werden. Den Fraktionen der BVV wird
je eine CD-ROM mit dem Entwurf und der Begründung des Bebauungsplans XVIII-65
vom Amt für Planen und Genehmigen übergeben. BegründungAm
11. Oktober 2005 hat das Bezirksamt Pankow das Ergebnis der Beteiligung der
Träger öffentlicher Belange zum
Bebauungsplan XVIII-65 beschlossen (BA-Beschluss
V-1148/2005) und der BVV zur Kenntnis
gegeben. Die Auswertung und Abwägung der Bedenken und Anregungen haben zu
keiner Änderung der Planungsziele geführt. Gemäß BA-Beschluss V-1148/2005 wird
das Planverfahren unverzüglich fortgesetzt. Hierzu wurde die Begründung zum
Entwurf des Bebauungsplans XVIII-65 erarbeitet. Die Begründung zur öffentlichen Auslegung
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (1998) ist der Anlage
zu entnehmen. Haushaltsmäßige
Auswirkungen Das
Grundstück Mahlerstr. 27A, 31 (bestehend aus den Flurstücken 49 und 101) und
das Grundstück Mahlerstr. 30 befinden sich in privatem Eigentum. Das Grundstück
Mahlerstr. 30 gehört einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft, mit der für die
Spielplatznutzung ein Pachtvertrag mit einer Laufzeit bis mindestens 2010 abgeschlossen wurde. Die
dauerhafte planungsrechtliche Sicherung für einen öffentlichen Spielplatz
erfordert den Erwerb dieser Grundstücksflächen. Die
Kosten für den Grunderwerb des Grundstücks Mahlerstraße 27A, 31 sollen, gemäß
entsprechender Zusage der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, IV C 1 vom
15.04.2003, aus dem Kapitel 4610, Titel 89331 (Städtebaufördermittel)
finanziert werden. Die
Mittel für den Grunderwerb des Grundstücks Mahlerstr. 30 sind zum Ablauf des
Pachtvertrages in den Haushalt einzustellen. Die
Herstellung der Spielplätze und die Umgestaltung der Mahlerstraße ist zum Teil
bereits erfolgt und wurde / bzw. wird im Weiteren aus verschiedenen
Förderprogrammen finanziert. Der
Ankauf der Grundstücke ist durch den Sanierungsträger LBB GEG beabsichtigt.
Der entsprechende Antrag wurde bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
gestellt. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklungsiehe Anlage - Begründung
zum Bebauungsplanentwurf XVIII-65 Kinder- und Familienverträglichkeit
Die
Planung sichert einen straßenraumübergreifenden Spielplatz für alle Altersgruppen
mit Stadtplatzqualität. Dies schafft Spiel-, Freizeit- und
Erholungsmöglichkeiten, die das Gebiet gerade für Familien mit Kindern
attraktiv macht. Anlage Begründung zum Entwurf des Bebauungsplans
XVIII-65 Burkhard Kleinert Martin FederleinBezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
für Stadtentwicklung Anlage
Begründung
zum Bebauungsplanentwurf
XVIII-65 für
die Grundstücke Mahlerstraße
26/32, 25/27a und 31 sowie einen Abschnitt der Mahlerstraße zwischen
Meyerbeerstraße und Gounodstraße im Bezirk Pankow, Ortsteil Weißensee Übersichtskarte mit
Geltungsbereich XVIII-65 Die
Begründung hat mit dem Entwurf des Bebauungsplans XVIII-65 vom 08.11.2005 nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs
in der Zeit vom 2005 bis
einschließlich
2005 öffentlich ausgelegen. Berlin, den Bezirksamt Pankow von Berlin, Abteilung Stadtentwicklung, Amt für
Planen und Genehmigen ................ Amtsleiter Inhaltsverzeichnis Seite I. Planungsgegenstand................................................................................................. 5 1. Veranlassung und
Erforderlichkeit........................................................................... 5 2. Plangebiet................................................................................................................... 6 2.1. Geltungsbereich......................................................................................................... 6 2.2. Bestand....................................................................................................................... 6 2.3. Eigentumsverhältnisse............................................................................................... 7 3. Planerische
Ausgangssituation................................................................................ 7 3.1. Flächennutzungsplan Berlin (FNP)........................................................................... 8 3.2. Landschaftsschutzprogramm
(LaPro)...................................................................... 8 3.3. Bereichsentwicklungsplanung
(BEP)....................................................................... 8 3.4. Stadtentwicklungspläne (StEP)................................................................................ 8 3.4.1. StEP Wohnen............................................................................................................... 8 3.4.2. StEP 2 Öffentliche Einrichtungen/Versorgung mit
wohnungsbezogenen Gemeinbedarfs-, sozialen und kulturellen Einrichtungen.............................................................................................. 9 3.5. Sanierungsziele
(Sanierungsgebiet Weißensee-„Komponistenviertel“).............. 9 3.6. Erhaltungsgebiet gem. § 172 Abs.
1 Baugesetzbuch (BauGB)........................... 9 3.7. Spielplatzentwicklungsplan..................................................................................... 10 3.8. Altlasten..................................................................................................................... 10 II. Planinhalt................................................................................................................... 11 1. Entwicklung der
Planungsüberlegung.................................................................... 11 2. Intention der Planung............................................................................................... 11 3. Wesentlicher Planinhalt........................................................................................... 12 3.1. Begründung einzelner
Festsetzungen.................................................................... 12 3.1.1. Öffentliche Grünflächen mit der Zweckbestimmung
„Öffentlicher Spielplatz“........... 12 3.1.2. Öffentliche Verkehrsflächen........................................................................................ 13 4. Abwägung................................................................................................................. 14 4.1 Anforderungen an gesunde Wohn-
und Arbeitsverhältnisse............................... 14 4.2. Wohnbedürfnisse der Bevölkerung........................................................................ 15 4.3. Soziale und kulturelle
Bedürfnisse der Bevölkerung............................................ 15 4.4. Belange des Umwelt- und
Naturschutzes.............................................................. 15 4.5. Private Belange........................................................................................................ 16 4.6. Städtebauliche
Entwicklungskonzepte oder sonstige städtebauliche Planungen 17 4.6.1. Flächennutzungsplan Berlin (FNP)............................................................................. 17 4.6.2. Landschaftsschutzprogramm (LaPro)....................................................................... 18 4.6.3. Bereichsentwicklungsplanung (BEP)......................................................................... 18 4.6.4. Stadtentwicklungspläne.............................................................................................. 18 4.6.5. Sanierungsziele........................................................................................................... 19 4.6.6. Spielplatzentwicklungsplan......................................................................................... 19 III. Auswirkungen des
Bebauungsplans...................................................................... 19 1. Auswirkungen auf die
Umwelt................................................................................. 19 2. Auswirkungen auf den
bezirklichen Haushalt und den Haushalt des Landes Berlin 20 IV. Verfahren.................................................................................................................. 20 1. Mitteilung der
Planungsabsicht............................................................................... 21 2. Aufstellungsbeschluss............................................................................................. 21 3. Frühzeitige
Bürgerbeteiligung................................................................................ 21 4. Erweiterung des
Geltungsbereiches...................................................................... 22 5. Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange......................................................... 22 5.1. Geäußerte Hinweise und
Anregungen................................................................... 22 5.1.1. Amt für Umwelt und Natur........................................................................................... 22 5.1.2. Amt für Bauaufsicht und Denkmalschutz Pankow (BWAD)...................................... 23 5.1.3. Industrie- und Handelskammer zu Berlin.................................................................... 23 5.2. Ergebnis.................................................................................................................... 23 V. Rechtsgrundlagen.................................................................................................... 23 Hinweis Das
Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans XVIII-65 wird gemäß den
Überleitungsvorschriften des § 233 Absatz 1 in Verbindung mit § 244 Absatz 2
des Baugesetzbuchs in
der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der vor dem 20.07.2004 geltenden Fassung zu Ende
geführt.
Luftbild des Plangebietes 1999 I. Planungsgegenstand1. Veranlassung und ErforderlichkeitDer Geltungsbereich des Bebauungsplans XVIII-65
befindet sich im Sanierungsgebiet Weißenseee- „Komponistenviertel“. Im städtebaulichen Erneuerungs- und Handlungskonzept
(Rahmenplan), das im Rah-men der Zehnten Verordnung über die förmliche
Festlegung von Sanierungsgebieten vom 18. November 1994 beschlossen und mit Bezirksamtsbeschluss vom
14. Juni 2003 fortgeschrieben worden ist, sind aufgrund der Bauaktivitäten und
der daraus ab-geleiteten Einwohnerentwicklung bis zum Jahr 2010 südlich der
Berliner Allee erhebli-che Einwohnerzuwachsraten prognostiziert. Dadurch wird
sich das bereits bestehende Versorgungsdefizit von öffentlichen
Kinderspielplätzen (Flächenunterversorgung von 53 % bezogen auf den südlichen
Einzugbereich des Sanierungsgebietes Weißensee-Komponistenviertel) erhöhen und
der abzudeckende Bedarf an Spielplätzen zuneh-men. Ferner besteht in der Versorgung
mit Grün- und Freiflächen (wohnungsnahes Grün bezogen auf den Rahmenplan) eine
Unterversorgung von 80 %. Im Rahmenplan sind die geplanten öffentlichen
Grünflächen und Spielplätze dargestellt. Eine zentrale Rolle bei der Bedarfsdeckung von
Spielplätzen und wohnungsnahen Grünflächen hat dabei das Plangebiet des
Bebauungsplans XVIII-65. Um innerhalb des Sanierungsgebiets einen größeren
Spielplatz sowie Freiflächen errichten zu kön-nen, sollen bislang unbebaute
bzw. untergenutzte Grundstücke beiderseits der Mah-lerstraße als öffentliche
Spielplätze in Anspruch genommen werden. Der zwischen den Spielplätzen
befindliche Abschnitt der Mahlerstraße soll für den Kraftfahrzeugver-kehr
gesperrt werden. Die ursprünglich angedachte Möglichkeit des Radverkehrs wurde
wieder verworfen. Die Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens ist
erforderlich, da sich die Grundstücke teilweise in privatem Eigentum befinden. Anlass für die Planaufstellung war die
Miteinbeziehung der Mahlerstraße zwischen Meyerbeerstraße und Gounodstraße in
die Gestaltung der Grundstücke Mahlerstraße 27, 27a, 31 und 28, 30, 32 als Spielplätze. Hierfür wurden
Mittel für das Jahr 2000 nach den Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen
zur Modernisierung und Instandsetzung von Wohnraum zur Nutzung regenerativer
Energiequellen sowie zur Qualifizierung und Beschäftigung (ModInstRL 99 -
stadtweit) beantragt und in An-spruch genommen. Bedingung der Bewilligung der
Gelder war die Sicherung der Sa-nierungsziele durch einen Bebauungsplan. 2. Plangebiet2.1. Geltungsbereich Der
Geltungsbereich des Bebauungsplans XVIII-65 umfasst die Grundstücke
Mahlerstraße 26/32, 25/27, 27a und 31 sowie einen Abschnitt der Mahlerstraße
zwischen Meyerbeerstraße und Gounodstraße. Er hat eine Größe von 0,4 ha. 2.2. BestandDer Bereich, in dem sich das Plangebiet befindet, ist
geprägt durch gründerzeitliche, vorstädtische Blockrandbebauung mit drei- bis
fünfgeschossigen Wohngebäuden in geschlossener Bauweise. Das Erdgeschoss ist
oft gewerblich mit Geschäften, Gast-stätten und Büros genutzt. Im Blockinnenbereich werden vorhandene ein- und
zweigeschossige Remisen, Quer-gebäude und Schuppen teilweise gewerblich
genutzt. Das ehemals von Vorgärten und Baumreihen geprägte Straßenbild ist
heute nur noch teilweise erhalten. Auf den Grundstücken im Geltungsbereich des
Bebauungsplans ist die Blockrandbebauung unterbrochen. Die Gebäude im
Blockinnenbereich auf den Grundstü-cken Mahlerstraße 27 und 31 wurden bis Mitte
2002 für eine Autowerkstatt genutzt. Auf den Grundstücken Mahlerstraße 28/32
sind einige größere Bäume vorhanden. Die Flächen sind derzeit brachliegend und
ungenutzt mit Ausnahme der Grundstücke Mahlerstraße 28/32. Hier wurde im August
2004 der Spielplatz der Fachabteilung ü-bergeben und in Betrieb genommen. Die Erschließungsstraßen südlich der Berliner Allee
sind als engmaschiges, reines Rasternetz konzipiert, das kurze Wege,
Ausweichmöglichkeiten bei Stauungen an Knotenpunkten, eine ausgeglichene
Verkehrsverteilung und gute Orientierungsmög-lichkeiten in dem Gebiet
ermöglicht. Der Nachteil ist eine unkontrollierte Verteilung, auch von
gebietsfremden Kraftfahrzeugen, zahlreiche Knotenpunkte und Unfallgefahren ohne
gesicherte Verkehrsregelung und mögliche
Beeinträchtigung der Sicherheit
von Fußgängern wegen zahlreicher Überschneidungen zwischen Fahrbahnen und Wegen
sowie die Gefährdung spielender Kinder. Mit den Arbeiten zur Umgestaltung des
Straßenraums wurde begonnen und im Abschnitt vor den Grundstücken Mahlerstraße
24/26 wurden diese bereits abgeschlossen. Die Grundstücke im Geltungsbereich sind derzeit durch
die Mahlerstraße einschließlich der in der Straße vorhandenen Ver- und
Entsorgungsleitungen erschlossen. 2.3. EigentumsverhältnisseDie im Bebauungsplan als öffentliche Grünflächen mit
der Zweckbestimmung „Spiel-platz“ zu sichernden Flächen befinden sich
teilweise in Privateigentum. Es handelt sich im einzelnen um das Grundstück
Mahlerstraße 27a, 31; das Grundstück Mahler-straße 30 gehört einer städtischen
Wohnungsbaugesellschaft, mit der das Land Berlin einen Pachtvertrag
abgeschlossen hat. Ein späterer Erwerb der Fläche ist beabsich-tigt. Die Grundstücke
Mahlerstraße 25, 26, 27, 28 und 32 befinden sich im Eigentum des Landes Berlin
bzw. des treuhänderischen Sanierungsträgers LBB-GeG. Die Ver-kehrsflächen der
Mahlerstraße befinden sich im Eigentum des Landes Berlin. 3. Planerische AusgangssituationBei dem Plangebiet handelt es sich um unbeplanten
Innenbereich. Es lässt sich auf Grund der vorhandenen Nutzungsarten
(Wohnnutzung und gewerbliche Nutzung) nicht eindeutig einem Baugebiet gem. §§ 2
bis 11 BauNVO zuordnen. Demzufolge regelt hier § 34 Abs. 1 BauGB die
planungsrechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben. 3.1. Flächennutzungsplan Berlin (FNP)Im Flächennutzungsplan Berlin in der
Fassung der Neubekanntmachung vom 08. Ja-nuar 2004 (ABl. S. 95), zuletzt geändert
am 14. April 2005 (ABl. S. 1595) ist das
Be-bauungsplangebiet als Wohnbaufläche W 2 dargestellt. 3.2. Landschaftsschutzprogramm (LaPro)Im
Bebauungsplan sind die Ziele des Landschaftsschutzprogramms einschließlich
Ar-tenschutzprogramm für Berlin, in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Juli
1994 (ABl. S. 2331), zuletzt geändert am 21. September 2004 (ABl. S. 3968) zu
berücksichti-gen. Das sind die folgenden zusammengefassten inhaltlichen
Belange: Der
Geltungsbereich des Bebauungsplanes XVIII-65 wird als innerstädtisches
Wohn-quartier mit der höchsten Dringlichkeitsstufe I dargestellt. Die
Quartiere des Typs l mit ihrer aus der Gründerzeit stammenden Blockbebauung
sind am schlechtesten mit Freiflächen versorgt. Es besteht ein sehr hoher
Bedarf an wohnungsnahen Grünanlagen. Noch
vorhandene Freiflächen, die von ihrer Lage und Größe dazu geeignet sind,
Defizi-te an innerstädtischem Grün abzubauen, sollten soweit möglich mit zur
Wohnumfeld-verbesserung oder Schaffung neuer Grünanlagen herangezogen werden. In den stark verdichteten Quartieren kann durch die Inanspruchnahme von Baulücken, Hinterhöfen und Stadtbrachen die Verbesserung des Wohnumfeldes erreicht werden. Ebenso ist der Straßenraum verstärkt als Erholungs- und Aufenthaltsbereich zu er-schließen, da in den dicht bebauten Stadtquartieren auch bei Ausschöpfung aller Mög-lichkeiten keine ausreichenden Freiflächen zur Verfügung stehen werden. 3.3. Bereichsentwicklungsplanung (BEP)Die
Bereichsentwicklungsplanung (BEP) für den ehemaligen Bezirk Weißensee
–südlicher Mittelbereich, Beschluss Nr. 328/95 vom 12.09.1995 des ehemaligen
Be-zirksamts Weißensee, wurde in der Sitzung am 27.09.1995 als Drucksache
Nr.38-1509 von der Bezirksverordnetenversammlung Weißensee zur Kenntnis
genommen. Hier sind die Grundstücke
Mahlerstraße 30,32 und die gegenüberliegenden Grundstü-cke Nr. 27, 27a und 31
als neu anzulegende Spielplätze dargestellt. 3.4. Stadtentwicklungspläne (StEP)Im folgenden werden nur die Stadtentwicklungspläne beschrieben, die für den Gel-tungsbereich Aussagen treffen. 3.4.1.StEP Wohnen3.4.1.
StEP
Wohnen Der Stadtentwicklungsplan Wohnen, gemäß
Senatsbeschluss vom 10. August 1999, stellt den Bereich als Gebiet „prioritärer
Raum“ der intensiven Stadterneuerung dar, entsprechend der 9. bis 11.
Rechtsverordnung über die Festlegung von Sanierungsgebieten. Damit wird ein Orientierungsrahmen sowohl für private
Investitionen als auch für öffentliche Vorhaben im Wohnungsbau gesetzt, der
maßgeblich zu Verbesserungen im Wohnungsbestand führt. 3.4.2.
StEP 2 Öffentliche Einrichtungen/Versorgung mit wohnungsbezogenen Gemeinbedarfs-,
sozialen und kulturellen Einrichtungen 3.4.2.
3.4.3.StEP 2
Öffentliche Einrichtungen/Versorgung mit wohnungsbezogenen Gemeinbedarfs-,
sozialen und kulturellen Einrichtungen
Rahmenbedingungen legt auch
der Stadtentwicklungsplan Teil 2 Öffentliche Einrichtun-gen / Versorgung mit
wohnungsbezogenen Gemeinbedarfs-, sozialen und kulturellen Einrichtungen in der
Fassung vom 20.06.1995 (StEP) als gesamtstädtische Planungs-grundlage dar. Der
StEP 2 basiert auf Ausgangsdaten und Richtwerten von 1992 und 1993. Daher
werden zurzeit diese Daten und die Planungsgrundlagen überprüft. 3.5. Sanierungsziele (Sanierungsgebiet Weißensee-„Komponistenviertel“)Der Geltungsbereich des Bebauungsplans XVIII-65 liegt gem. § 142 Baugesetzbuch (BauGB) im
Sanierungsgebiet Weißensee-„Komponistenviertel“, das mit
Abgeordne-tenhausbeschluss vom 18.11.1994 in der 10. Rechtsverordnung (GVBl.
Nr. 64 vom 3.12.1994) förmlich festgesetzt wurde. Der Bereich um die Mahlerstraße, in dem sich der
Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet, wurde in den vorbereitenden
Untersuchungen gemäß § 141 BauGB als Bereich mit hohem städtebaulichen
Erneuerungsbedarf eingestuft. Die Wohnqualität ist durch ungenügende
Ausstattung des Wohnumfeldes mit unzurei-chenden Wohnfolgeeinrichtungen
gemindert, insbesondere liegt eine erhebliche Un-terversorgung mit Spiel- und
Freiflächen vor (s. auch Punkt II.1.). 3.6. Erhaltungsgebiet gem. § 172 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)Der Geltungsbereich des Bebauungsplans XVIII - 65
befindet sich innerhalb des Erhal-tungsgebiets der am 17. November 1996 in
Kraft getretenen Verordnung über die Er-haltung baulicher Anlagen und der
städtebaulichen Eigenart des Gebiets „Weißensee Süd“ gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1
Nr. 1 BauGB (GVBl. S. 492). Ziel der Verordnung ist die Erhaltung der
städtebaulichen Eigenart des Gebiets mit dessen historischem Stra-ßen- und
Ortsbild sowie seiner Nutzungsstruktur. Diesem Ziel trägt der Bebauungs-plan
insofern Rechnung, als er die Straße weiterhin als öffentliche Straße belässt,
je-doch soll der Kfz-Verkehr ausgeschlossen werden. 3.7. SpielplatzentwicklungsplanNach
der Fusion der ehem. Bezirke Prenzlauer Berg, Pankow und Weißensee wurde die
Erstellung eines gemeinsamen Spielplatzentwicklungsplanes für den neuen
Groß-bezirk erforderlich. Hier werden Konzeptionen entwickelt, um den
Fehlbedarf an Spielplätzen festzustel-len, die Versorgungssituation nach
Dringlichkeiten zu bewerten und dann stufenweise die Neuanlage fehlender
Spielplätze vorzubereiten. Der mit Bezirksamtsbeschluss vom 13. Januar 2004
(BA-Nr.: V-0345/2003, BVV Drs.-Nr.: V-0345/03) beschlossene 1. Teil des
Spielplatzentwicklungsplans stellt neben der qualitativen und quantitativen
Versorgung des Bezirkes mit öffentlichen Spielplätzen, die allgemeinen Ziele
dar. Die Ziele sind: ·
Verbesserung der
Versorgungslage durch Umgestaltung, Erweiterung vorhandener und bei Bedarf
Entwicklung neuer Spielanlagen; ·
Vernetzung
vorhandener Spielanlagen; ·
Abbau von
Defiziten durch Standortplanung; ·
Planungsrechtliche
Sicherung vorhandener Anlagen; ·
Ersatz von
wegfallenden Anlagen; ·
Aufwertung von
problematischen Bereichen durch alternative Gestaltungsmaß-nahmen wie z.B.
Doppelnutzungen von Schulhöfen und Entwicklung von Flächen mit
Aufenthaltsqualität im öffentlichen Straßenraum. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans XVIII-65 liegt
innerhalb der Versorgungs-einheit 11A, die den südlichen Bereich des
Sanierungsgebietes Weißensee-Komponistenviertel (südlich der Berliner Allee)
und des südlich angrenzenden Wohn-bereiches bis zum jüdischen Friedhof umfasst.
Hier wird ein Defizit von 3662 m² (49,7%) festgestellt. 3.8. AltlastenDie Flächen Mahlerstraße 27a und 31 sind als
Altlastenverdachtsflächen unter den Nummern 8142 und 8143 im
Bodenbelastungskataster geführt. Die Ergebnisse der Bodenuntersuchungen (GECO, 1999)
für die Grundstücke Mahler-straße 27a und 31 zeigen, dass die Vorsorgewerte der
Bundesbodenschutz- und Alt-lastenverordnung (BBodSchV vom 12.07.1999) für die
anstehende Bodenart Sand für Cadmium, Blei, Kupfer, Quecksilber, Nickel, Zink
und Benzopyren sowie die Summe der polizyklischen, aromatischen
Kohlenwasserstoffe (PAK) überschritten sind. Diese sind jedoch bei der
Einrichtung des Spielplatzes maßgeblich. In Bereichen mit direk-tem
Bodenkontakt ist daher der Oberboden mindestens bis in einer Tiefe von 0,3 m
gegen zertifiziertes Material auszutauschen. Dieses gilt auch für die bereits
in der Bauvorbereitung befindlichen Grundstücke Mahlerstraße 25 und 26. Nach
Sanierung und Fertigstellung der Anlagen erhalten die im
Bodenbelastungskataster geführten Flächen den Vermerk „für den Wirkungspfad
Boden-Mensch vom Verdacht auf Bo-denverunreinigungen befreit“. Damit ergeben
sich im Rahmen der Nutzung als Spiel-platz auf der Grundlage des
Bundesbodenschutzgesetzes (BbodSchG) vom 17. März 1998 (BGBl. I S 502), zuletzt
geändert durch das Gesetz vom 9. September 2001 (BGBl I S. 2331 ff) keine weiteren Forderungen nach
Bodenuntersuchungen oder –sanierungen. II. Planinhalt1. Entwicklung der
Planungsüberlegung
Die Entwicklung der Planungsüberlegungen verlief
parallel mit den vorbereitenden Untersuchungen zum Sanierungsgebiet und der
Fortschreibung der Sanierungsziele im Sanierungsgebiet
Weißensee-„Komponistenviertel“. So ist im Bericht zur Begrün-dung der Zehnten
Verordnung über die förmliche Festlegung von Sanierungsgebieten vom 18.
November 1994 unter dem Punkt Neuordnungskonzept für Grün- und Freiflä-chen
folgendes ausgeführt: Im Einzelnen ist
die „Neuanlage von Spielplätzen auf den Grundstücken Mahlerstraße 27, 31 (990 m²)
und Mahlerstraße 28/32 (1.330 m²)“ vor-gesehen. Auf dieser Grundlage wurden die ersten Entwürfe zum
Bebauungsplan XVIII-65 gefer-tigt und mit der Fortschreibung der
Sanierungsziele entsprechend angepasst. 2. Intention der Planung
Die künftigen Festsetzungen des Bebauungsplans dienen
der Konkretisierung und Sicherung der Sanierungsziele. Die geschlossene Bebauung der umgebenden Baublöcke
ist bei den Grundstücken im Geltungsbereich des Bebauungsplans XVIII-65 nicht
mehr vorhanden. Es handelt sich um ungenutzte bzw. gewerblich genutzte
Grundstücke. Hier war, in dem sonst dicht bebauten Bereich, die Möglichkeit
gegeben, Spiel- und Freiflächen städtebaulich sinn-voll einzuordnen. Andere
größere Flächen sind nicht vorhanden oder stehen auf Grund von erteilten
Baugenehmigungen (Meyerbeerstraße 32) nicht zur Verfügung. Um einen größeren zusammenhängenden Spielplatz
errichten zu können, soll ein „straßenübergreifendes Spielplatzkonzept“ unter
Inanspruchnahme eines Abschnitts der Mahlerstraße realisiert werden. Die
Spielplatzflächen beidseitig der Mahlerstraße sollen durch eine entsprechend
gestaltete Fläche („Spange“) in der Mahlerstraße räumlich verbunden werden.
Dadurch soll ein gefährdungsfreies Spielen, insbesondere auch das
barrierefreie Spielen zur Integration behinderter Kinder, ermöglicht werden. 3. Wesentlicher PlaninhaltFolgende wesentliche Planinhalte sind Gegenstand der
Festsetzungen im Bebau-ungsplan: ·
zwei öffentliche
Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Öffentlicher Spielplatz“ ·
Verkehrsfläche
besonderer Zweckbestimmung „Fußgängerbereich“ ·
Straßenverkehrsfläche
mit Straßenbegrenzungslinien 3.1. Begründung einzelner Festsetzungen3.1.1. Öffentliche Grünflächen mit der
Zweckbestimmung „Öffentlicher Spiel- platz“
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksverordnetenversammlung | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |