Drucksache - V-1104  

 
 
Betreff: Verteilung von Werbemitteln durch die NPD vor Schulen in Pankow
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der Linkspartei. PDSBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
28.09.2005 
35. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
14.12.2005 
37. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag PDS, 35. Tagung, 28.09.2005
2. Aufertigung gem. Antrag 35. Tagung 28.09.05
VzK 13, SB, 37. Tagung, 14.12.2005

Das Bezirksamt wird ersucht, die NPD wegen Volksverhetzung anzuzeigen

 

 

Siehe Anlage

 

Die NPD ließ am 13

 

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                .12.205

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                      Drucksache-Nr.:

                                                                                                       in Erledigung der

                                                                                                       Drucksache Nr.: V-1104

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

Betr.: Verteilung von Werbemitteln durch die NPD vor Schulen in Pankow.

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 35. Sitzung am 28.09.2005 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache Nr.:V-1104

 

“Die Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin weist mit Entschiedenheit die Versuche der NPD zurück, durch das Verteilen von Tonträgern vor Schulen rechtsextremes Gedankengut unter Schülerinnen und Schülern dieses Bezirkes zu verbreiten. Das Schüren von Hass auf Menschen, die in unserem Bezirk leben, Angriffe auf die Menschenwürde und Aufforderungen zu Gewalt haben in unserem demokratischen Gemeinwesen keinen Platz.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin begrüßt alle Aktivitäten von Lehrerinnen und Lehrern, Vereinen und Initiativen, das demokratische Gemeinwesen zu stärken und den rechtsextremen Versuchen zur Beeinflussung junger Menschen an und vor Schulen eine deutliche Abfuhr zu erteilen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ersucht das Bezirksamt um eine Prüfung, ob eine Strafanzeige wegen Volksverhetzung gestellt, oder ob ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen die NPD eingeleitet werden kann, um die Aktivitäten von Lehrkörpern und Schülerschaften zu unterstützen.

 

Im Falle eines positiven Prüfergebnisses wird das Bezirksamt aufgefordert, entsprechend zu handeln.”

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

Wie bereits unter Ziffer 1 der Antwort auf die große Anfrage der BVV Pankow vom 20.09.2005 - Drs. Nr.: V-1103 - mitgeteilt wurde, wurde Strafanzeige erstattet. Unabhängig davon hatten das Landeskriminalamt und die Staatsanwaltschaft bereits im Vorfeld von der geplanten Aktion der NPD Kenntnis, nicht zuletzt durch ein breites Medienecho. Eingesammelte CD’s wurden Herrn Innensenator Dr. Körting übergeben.

 

Da der Tatvorwurf der Volksverhetzung gemäß § 130 Strafgesetzbuch (StGB) kein Antragsdelikt ist, hat die Staatsanwaltschaft gemäß § 152 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) bereits Ermittlungen aufzunehmen, wenn sie von verfolgbaren Straftaten Kenntnis erlangt. Da die Staatsanwaltschaft über die Vorgänge informiert war, war sie von sich aus verpflichtet zu ermitteln, ob und inwieweit ein Anfangsverdacht besteht.

 

Auf telefonische Nachfrage am 24.11.2005 beim polizeilichen Staatsschutz des Landeskriminalamtes Berlin wurde mitgeteilt, dass der Inhalt der am 13.09.2005 verteilten CD, im Gegensatz zu früher verteilten CD’s der NPD, nicht strafrechtlich relevant ist. Insofern kommt eine weitere Anzeige wegen Volksverhetzung durch die Bezirksverwaltung nicht in Betracht. Auch eventuelle Ordnungswidrigkeitstatbestände z. B. nach dem Berliner Schulgesetz, dem Bundeswahlgesetz, der Bundeswahlordnung sowie dem Jugendschutzgesetz wurden geprüft, sind jedoch nicht einschlägig. Nach Auskunft der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien ist die aktuelle Schulhof CD nicht indiziert, so dass auch eine Verfolgung nach dem Jugendschutzgesetz ausscheidet. Da die Verteilung der CD´s außerhalb des Schulgeländes erfolgte, liegt 0nach dem Berliner Schulgesetz ebenfalls keine verfolgbare Ordnungswidrigkeit vor. Die Verteilung der CD´s wurde nicht am Wahltag vorgenommen, so dass auch kein Verstoß gegen das Bundeswahlgesetz vorliegt.

 

Für die gewünschte Unterstützung der Aktivitäten von Lehrkörpern und Schülerschaft ist unter den gegebenen Bedingungen eine Strafanzeige ungeeignet, da sie nicht öffentlichkeitswirksam ist. Eine Strafanzeige ist nur die Mitteilung eines Sachverhalts, der nach Meinung des Anzeigenden Anlass für eine Strafverfolgung bietet. Einer solchen Mitteilung bedarf es vorliegend nicht mehr. Das Bezirksamt unterstützt jedoch durch vielfältige andere Maßnahmen die Aktivitäten der Schulen, die Schüler gegen rechtsextremes Gedankengut zu stärken. Im Einzelnen wird hierzu auf Ziffer 3 der Antwort auf die große Anfrage der BVV Pankow vom 20.09.2005  - Drs. Nr.: V-1103 - verwiesen.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

 

Gleichstellungsrelevante Auswirkungen

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

keine

 

 

 

 

Burkhard Kleinert

Bezirksbürgermeister


Musterblatt Auswirkungen von Bezirksamtbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21

 

Nachhaltigkeitskriterium

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Bemerkungen

 

 

quantitativ

qualitativ

quantitativ

qualitativ

 

1. Fläche

    - Versiegelungsgrad

 

 

 

 

 

 

2.  Wasser

     - Wasserverbrauch

 

 

 

 

 

 

3.  Energie

     - Energieverbrauch

     - Anteil erneuerbarer Energie

 

 

 

 

 

 

4.  Abfall

     - Hausmüllaufkommen
     - Gewerbeabfallaufkommen

 

 

 

 

 

 

5.  Verkehr

    - Verringerung des Individual-

       verkehrs

    - Anteil verkehrsberuhigter

       Zonen

    - Busspuren

    - Straßenbahnvorrang-
      schaltungen

    - Radwege

 

 

 

 

 

 

6.  Immissionen

     - Schadstoffe
     - Lärm

 

 

 

 

 

 

7.  Einschränkung von Fauna
     und Flora

 

 

 

 

 

 

8.  Bildungsangebot

 

 

 

 

 

 

9.  Kulturangebot

 

 

 

 

 

 

10. Freizeitangebot

 

 

 

 

 

 

11. Partizipation in Entschei-
      dungsprozessen

 

 

 

 

 

 

12. Arbeitslosenquote

 

 

 

 

 

 

13. Ausbildungsplätze

 

 

 

 

 

 

14. Betriebsansiedlungen

 

 

 

 

 

 

15. wirtschaftl. Diversifizierung
      nach Branchen

 

 

 

 

 

 

Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksverordnetenversammlung Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen