Drucksache - V-1087  

 
 
Betreff: Benennung einer neu entstehenden Privatstraße im OT Prenzlauer Berg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
28.09.2005 
35. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK 15, 35. Tagung - 28.09.05

Siehe Anlage

 

Siehe Anlage

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                  .2005

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                         Drucksache-Nr.:

                                                                                                                 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

Betr.: Benennung einer neu entstehenden Privatstraße im OT  Prenzlauer Berg

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen, die im Ortsteil Prenzlauer Berg neu entstehende private Erschließungsstraße, welche das als Wohnpark geplante Gelände zwischen Straße am Friedrichshain und Greifswalder Straße von der Straße am Friedrichshain aus erschließt, in  Am Schweizer Garten“ zu benennen.

 

 

Begründung:

Die Benennung erfolgt auf Antrag des Bauinvestors Prenzlauer Gärten Grundbesitz AG und richtet sich nach der ehemaligen Bezeichnung des Geländes nach unserem Nachbarland Schweiz „Schweizer Garten“. Diese Bezeichnung sollte dem einstmals dort befindlichen Biergarten das Flair des bekannten Urlaubslandes verleihen. 

Eine Abfrage bei den übrigen Tiefbauämtern hat ergeben, dass keine gleichen
Benennungsabsichten bestehen sowie gleiche oder gleichlautende Straßenbezeichnungen nicht vorhanden sind.

 

Die Lage der Straßen ist auf dem beiliegenden Lageplan erkennbar. Das Benennungsverfahren wird entsprechend § 5 Berliner Straßengesetz durchgeführt.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

nicht betroffen

 

 

 

 

 

Burkhard Kleinert                                                                 Martin Federlein

Bezirksbürgermeister                                                         Abt. Stadtentwicklung

                                                                                               Bezirksstadtrat

 

 

Anlagen - Lageplan

              - Empfehlung v. Ausschuss für Kultur und Bildung          

 

 
 

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