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Drucksache - V-1036
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin . 12.2005 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: in Erledigung der Drucksache
Nr.: V-1036/05 Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG Schlussbericht MAE-Jobs inkl. HauptschulabschlussWir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung des in der 35. Tagung am 28.09.2005 angenommenen Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.:V-1036/05 Das Bezirksamt wird ersucht, in der Trägervertretung des Jobcenters darauf hinzuwirken, dass geprüft wird, ob die Möglichkeit besteht, grundsätzlich jedem Alg II-Empfänger im Alter unter 25 Jahren ohne Schulabschluss ein Angebot zu machen, bei dem eine Eingliederungsmaßnahme mit der Erlangung eines Hauptschulabschlusses verbunden wird. wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Die Trägervertretung des JobCenters befasst sich regelmäßig in den Trägervertretungssitzungen mit dem Bereich der Beratung und Betreuung der erwerbslosen, hilfebedürftigen Jugendlichen unter 25 Jahre. Die Geschäftsführung ist verpflichtet, in jeder Trägervertretungssitzung über den Stand der Umsetzung des Aktionsprogramms zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit zu berichten. Orientierung bei der Festlegung des Handlungsrahmens bei der Integration bietet der 8 - Punkte Plan: 1. Fallmanagement – intensive Betreuung und Vermittlung 2. Ausbildung – ein Berufsabschluss schützt (oft) vor Arbeitslosigkeit 3. Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB) – berufliche Bildung braucht eine Basis 4. Qualifizierungsmaßnahmen – vielfältige Ansätze für ein zukunftsfähiges Lernen 5. Aufnahme einer Arbeitstätigkeit – zur Führung eines selbständigen Lebens unerlässlich 6. Arbeitsgelegenheiten – Arbeitsmarktanforderungen heranbringen und trainieren 7. Ehrenamtliche Tätigkeiten- bringen Verpflichtungen und lasen die Persönlichkeit reifen 8. Modellprojekte- innovative Ideen, insbesondere für Jugendliche mit Innovationshintergrund Im JobCenter Pankow liegt der Schwerpunkt der Integration aufgrund der hohen Zahl von arbeitslosen Jugendlichen ohne abgeschlossene Berufsausbildung (70%) und ohne Schulabschluss (20%) bei der Vermittlung in Ausbildung. Dazu müssen ausbildungswillige Jugendliche so trainiert und motiviert werden, dass sie die Voraussetzungen für eine Vermittlung in eine Ausbildung erfüllen (persönliche Kompetenzen, Arbeitstugenden, Schulabschluss…). Ohne Schulabschluss gestaltet sich die Vermittlung in Ausbildung besonders schwer. Daher werden durch den Fallmanager alle möglichen Wege gescheckt, damit der Jugendliche, sofern er ausbildungswillig ist, bei einem Angebot zur Eingliederung auch die Chance erhält, seinen Schulabschluss nachzuholen. Folgende Möglichkeiten zur Erlangung des Schulabschlusses in Verbindung mit einer Eingliederungsmaßnahme bestehen: - Teilnahme an einer Aktivierungshilfe - Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen - Ausübung einer Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung mit dem Ziel der Erlangung des Schulabschlusses. Die Qualifizierungsmaßnahmen, einschließlich des Nachholens des Schulabschlusses innerhalb der „Zusatzjobs“ werden vom Land Berlin gefördert. Das Nachholen des Schulabschlusses ist unabhängig von der Art der Tätigkeit des Jugendlichen im Zusatzjob. Grundsätzlich wird seitens der Fallmanager im JobCenter darauf hingewirkt, dass Jugendliche ohne Schulabschluss die Möglichkeit des Nachholens des Abschlusses bei einer Eingliederungsmaßnahme erhalten. Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine Gleichstellungsrelevante Auswirkungenkeine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklungkeine Kinder- und Familienverträglichkeitentfällt Burkhard Kleinert Lioba Zürn-Kasztantowicz Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin für Gesundheit und Soziales |
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