Auszug - aktuelle Entwicklung/Sachstand Kastanienallee Rosenthal  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Mobilität und öffentliche Ordnung
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Mobilität und öffentliche Ordnung Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 15.09.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:30 Anlass: reguläre Ausschusssitzung
Raum: Haus 7, BVV-Saal
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
 
Wortprotokoll

Eine Präsentation liegt vor und wird erläutert.

Diskussion und Nachfragen:

BV Drewitz merkt an, dass das Projekt sichtbar kompliziert ist. Wenn es im 2. Bauabschnitt (BA) eine Teileinziehung gibt, macht dann der 1. BA in alter Form Sinn?

Das Bezirksamt informiert, dass in dieser Sache eine Anfrage an SenUMVK läuft, deshalb ist gegenwärtig keine sichere Aussage möglich. Man sollte sich nicht zu viel Hoffnung auf Teileinziehung machen. Vielleicht gibt es Tempo 30.

Die nutzbare Breite reicht für eine normgerechte Herstellung von Radweg Gehbahn, Rigole und Fahrbahn nicht aus.

Es wird nach einer Prognose des LKW-Verkehrs für beide BA gefragt?

Die Lärmemissionen liegen Tagsüber 10 db über Norm, nachts 12db über Norm. Wie kann diese Emission gesenkt werden, zudem noch bei 50km/h. Selbst bei Tempo 30 wäre nur eine Senkung um 5db möglich. Möglich sind weiter lärmmindernder Asphalt und zusätzlich ggf. passiver Lärmschutz. Die Antragsberechtigung wird aber erst nach erfolgter Maßnahme geprüft.

BV Kempe kritisiert die Rigole und die dann folgende Einleitung in den Zingergraben. Die Mulden-Rigolen-Lösung reiche nicht aus, daher seien zwei kleine Kanäle erforderlich. Dies sei das Ergebnis der Hydraulikuntersuchung.

Bei der KfZ-Untersuchung werden die LKW gesondert ausgewiesen.

Insgesamt gestehen Konflikte zwischen dem Verkehrsaufkommen und Schulweg in dem Gebiet.

Es wurde gesagt, dass keine Grundstückerwerbe geplant sind. Es gibt jedoch ein Schreiben aus SGA, dass einiges in Arbeit ist. Das Bezirksamt informiert, dass dies Stellen betrifft, wo Eckabschrägungen erforderlich sind. Die Bodenwertgutachten sind von 2019 und werden erstmal nicht angefasst. Verträge wurden für Fälle mit freiliegenden Flächen ausgefertigt. Einige wollen nicht verkaufen, daher bleiben die Probleme mit den Leitungsverläufen.


 
 

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