Auszug - Wahlen vom 26. September 2021  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche digitale Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Geschäftsordnung
TOP: Ö 2.3
Gremium: Ausschuss für Bürgerdienste und Geschäftsordnung Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 25.01.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:15 - 19:13 Anlass: reguläre Ausschusssitzung
 
Wortprotokoll

Es wird zu folgenden Punkten durch die Amtsleitung Bürgerdienste und das Bezirkswahlamt und die Amtsleitung rgerdienste informiert. Der Ausschuss diskutiert im gleichen Zuge mögliche Verbesserungsbedarfe für zukünftige Wahlen auf struktureller und organisatorischer Ebene.

a) Zu den Besonderheiten der Wahl, insbesondere der hohen Anzahl an Briefwählenden

Die Wahl war insgesamt eine Besondere, da drei Wahlen zusammentrafen zzgl. eines Volksentscheids. Hinzu kamen die Herausforderungen der Covid-19-Pandemie, die u. a. zu einem Anstieg an Briefwahlanträgen geführt hat.

Das Briefwahlaufkommen über alle Wahlen hinweg hatte sich verdoppelt, im Vergleich zu den vorangegangenen Wahlen. Über 280.000 Briefwahlanträge wurden bearbeitet. Die hohe Anzahl war zwar nicht überraschend, aber nichtsdestoweniger herausfordernd. Die Anzahl der Anträge ließ sich u. a. auch durch die Entwicklungen der Covid-19-Pandemie - durch Sommerloch und Start der Impfkampagne sowie der geäerten Skepsis einiger Personengruppen gegenüber Briefwahlen - nur schwer schätzen.

b) Zur Übermittlung falscher Stimmzettel bei beantragter Briefwahl

Ca. 250-270 Wahlscheine sind entweder nicht eingegangen oder kamen den Briefwählenden nicht zu. Briefwählenden Ca. 4.000 bis 6.000 Personen haben trotz beantragter Briefwahlunterlagen in ihrem Wahllokal vor Ort gewählt, die Gründe sind nicht zu erschließen.

c) Zur falschen Übermittlung der eingegangenen Briefwahlen an die Wahllokale

Die Wahlscheinnummer ist händisch auf dem roten Rückschein vermerkt. Die Kombinationen umfassen mehrere Angaben. Unterschiedliche Handschriften können zu Fehlern bei der Zuordnung hren. Eine maschinell-serielle Erstellung und v. a. Sortierung der Briefwahlunterlagen ist ggf. technisch möglich, praktisch kostspielig und bzgl. der Fehleranfälligkeit fraglich. Ein wesentlicher Hinderungsgrund ist das grundlegende Fehlen einer Schnittstelle in der Meldesoftware, um einen seriellen Aufdruckmechanismus zu ermöglichen. Auch die Masse der Wahlscheine ist herausfordernd. Eine Effizienzsteigerung durch das Nutzen von Stempeln wie in anderen Bezirken üblich ist trotz besserer Lesbarkeit nicht zu erwarten.

d) Zur Ausgabe von Stimmzetteln für das AGH und den Bundestag an Wählende, die nur zur BVV-Wahl berechtigt sind,

Die Behauptungen Stimmzettel für das AGH und Bundestag auch an Wählende gegeben worden, die nur für die BVV wahlberechtigt waren (Wahlberechtigung Minderjähriger), kann nicht überprüft werden.

e) Zur Falschzuordnung der Wahlscheine (Wahlkreis 83 anstatt 76)

Die falsche Zuordnung der Briefwahlanträge, die in den Wahlkreis 83 anstatt 76 fielen, hatte Pankow nicht zu verantworten. Die Briefwahlanträge werden auf Basis des Wählerverzeichnisses der Meldesoftware gedruckt. Es muss und wird sich auf die Angaben im System durch das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) und das Statistische Bundesamt verlassen. Als festgestellt wurde, dass die Zuordnung falsch war, wurde umgehend die Kommunikation mit dem LABO aufgenommen und Nachforschungen angestrebt. Die Wahlunterlagen wurden für ungültig erklärt. Der Versand neuer Wahlunterlagen fiel jedoch in den Zuständigkeitsbereich der Landeswahlleitung. Die Landeswahlleitung wurde explizit gebeten eine entsprechende Meldung an die Wählenden zu machen. Diese Mitteilung ist unterblieben, die Gründe sind unklar.

Zudem gab es Probleme mit der Sortenreinheit der Stimmzettel, die in Kartons in höherer Stückzahl gedruckt und angeliefert wurden. Das Wahlamt nimmt bei jeder Wahl Stichproben, es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass sich eine gewisse Anzahl an Stimmzetteln im Karton für den falschen Wahlkreis befanden. Bei der hohen Anzahl der Stimmzettel ist eine genauere Überprüfung kaum möglich.

In den Wahllokalen wurden 33 falsche Stimmzettel aus dem Wahlkreis 83 ausgegeben, davon entfielen 15 auf das Wahllokal 605 und die restlichen 18 Stimmzettel auf Briefwahllokale. Für das AGH wurden 304 falsche Stimmzettel ausgegeben im Wahlbezirk 140, 654 und 710. Die Wahlvorstände erhielten eine Warnliste, um den Wahlbrief aussortieren zu können.

Die falsche Ausgabe hat aus Sicht der Amtsleitung keinen Unterschied auf die Direktmandate, da die Anzahl der Stimmzettel im Verhältnis zu den abgegebenen, korrekten Stimmzetteln keinen Ausschlag gegeben hätte.

f) Zum Mangel an Wahlhelfenden

Durch die Impfpriorisierung war die Verbindlichkeit der Meldungen nicht zu gewährleisten, so dass hiervon künftig Abstand zu nehmen wäre. Durch die Impfpriorisierung gab es bezogen auf die Bereitschaft zunächst ausreichend Wahlhelfende. In den letzten drei Tagen vor der Wahl jedoch, haben 230 Wahlhelfende ihre Bereitschaft zurückgezogen.  Insgesamt waren 4.000 Wahlhelfende im Bezirk aktiv. Es gab 230 Ausfälle, davon entfielen 22 auf Vorstehende, 18 auf stellv. Vorstehende, 17 auf Schriftführende und 26 auf stellv. Schriftführende. Der Rest entfiel auf die weiteren Wahlvorstandsmitglieder bzw. Hilfspersonen. Das entspricht 5,75% der Wahlhelfenden. Das Maß der Absagen war aufgrund der Kurzfristigkeit überraschend und dadurch die regulär vorgehaltenen Reserven an Ersatzpersonen für die Wahlvorstände schnell erschöpft. Das bewog zum Versuch die Öffentlichkeit zu bitten, sich für das Ehrenamt zur Verfügung zu stellen. Der Fachbereitchsleiter des Wahlamtes nahm Kontakt zum RBB auf, mit einem Aufruf in der Abendschau. Anders als in anderen Bezirken wurden keine Bewerbungen von Wahlhelfenden zurückgewiesen, sondern alle überschüssigen Bewerbungen als Ersatzpersonen in die Kartei aufgenommen. Der Einfluss auf Bezirksebene ist bzgl. kurzfristigen Absagen von Wahlhelfenden grundsätzlich gering.

Am Wahltag selbst erschienen weitere 30 Wahlhelfende nicht, so dass sich der Ausfall auf 6,5% beläuft. Der Ausfall wurde erst anhand der Niederschriften deutlich, auf denen die Anwesenheiten festzustellen sind.

g) Zu ggf. spezifischen Schulung der Wahlhelfenden angesichts der Besonderheiten der Wahl

Schulungen werden grundsätzlich so angeboten, dass auch Berufstätige daran teilnehmen können. Es wurde sowohl tagsüber als auch abends geschult sowie samstags. Die Schulungen fanden in Präsenz mit einer 3G-Regelung, aber auch digital statt. In den Schulungen wurde auf die Besonderheiten der Wahl, insbesondere die Pandemiesituation, hingewiesen. Veränderte Sachlagen wurden in den Unterlagen der Wahlvorstände aktualisiert.

Grundsätzlich wird bei jeder Wahl eine Art Call Center für Wahlhelfende eingerichtet. Das Call Center wurde für Wahl am 26. September 2021 auf 54 Plätze in drei Schichten aufgestockt. Die Arbeit des Call Centers begann am Tag der Wahl morgens um 6 und endete mit der letzten Meldung der Ergebnisse. Jedem Call Center-Mitarbeitenden wird eine gewisse Anzahl an Wahllokalen zugeordnet. Spezielle Fragen werden an Mitarbeitende im Wahlamt geleitet, wobei es dort aufgrund der personellen Ausstattung regelmäßig zu Engpässen kommt, auch bei Wahlen in den Vorjahren.

Die Qualität der Niederschriften ist im Allgemeinen gemischt, abhängig von der Wahrnehmung des Schulungsangebotes und wiederholtem Einsatz.

h) Zum gehinderten Zugang bzw. den langen Schlangen vor Wahllokalen nach 18 Uhr, das Abweisen von Wählenden bzw. das Fehlen von ausreichend Stimmzetteln

Der Mangel an Stimmzetteln war eine neue Entwicklung mit noch ungeklärter Ursache. Standorte (bspw. Alten- und Pflegeheime) vergangener Wahlen konnten nicht genutzt werden, da speziellere Schutzanforderungen für vulnerable Gruppen eingehalten werden mussten. Daraus resultierte der Bedarf an weiteren Standorten, bei denen die Barrierefreiheit nicht sichergestellt werden konnte. . Auch einige Schulen haben aufgrund von Denkmalschutz keine barrierefreien Zugänge.

Der Ausschussvorsitzende dankt für dem Bezirkswahlamt für den tagtäglichen Einsatz und den Bericht zum Wahlgeschehen vom 26. September 2021.


 
 

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