Auszug - Erläuterungen zur Drs. 981 – Lebensmittelkontrollen in Pankow  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Öffentliche Ordnung
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Verkehr und Öffentliche Ordnung Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 20.02.2020 Status: öffentlich
Zeit: 17:15 - 19:00 Anlass: reguläre Ausschusssitzung
Raum: Haus 6, Raum 227
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
 
Wortprotokoll

Stadtrat Krüger hrt in das Thema ein.

Herr Zengerling verweist zunächst darauf, dass die Betriebe gemäß der EU-Statistik erfasst wurden. Es sind nur die Betriebe enthalten, die nach EU-Statistik abgefragt werden. Insgesamt sind dies 9300 Betriebe. Kosmetikhersteller, Textilhändler u.a. fragt die EU nicht ab. Die Kontrollen erfolgen zwischen dreimonatlich und alle drei Jahre.  Jeder Kontrolleur macht i.d.R. drei Kontrollen am Tag. Die eigentlich geforderte Zahl von Kontrollen wird nicht erreicht. Verschärft wird die Situation durch den Fakt, dass immer mehr Kontrollen durch zwei Personen erfolgen müssen. In 25% der Kontrollen gibt es Beanstandungen

Nachfragen ergeben folgende Informationen:

Gaststätten sind unter Dienstleistungen erfasst.

Insgesamt werden etwas über 50% der eigentlich erforderlichen Kontrollen geschafft.

Der Bereich Lebensmittelkontrolle hat 15 Stellen, davon sind nur 2/3 besetzt. Es gab erfolglose Ausschreibungen nach Fachkräften, demnächst werden wieder Lehrstellen ausgeschrieben. Gegenwärtig gibt es 4 Azubis. Nach Abschluss der Ausbildung gehen manche nach Brandenburg, wo besser bezahlt wird.

Es gab die Ankündigung, erneut ein Kennzeichnungssystem r Gaststätten u.ä. geplant ist, das an die Stelle des ehemaligen Smiley-Systems treten soll. Das Smiley-System war vor Gericht gescheitert, da die Richter der Meinung waren, dass es sich dabei nicht um eine Information gemäß Verbraucherinformationsgesetz handelte, sondern um eine Bewertung. Diese Auffassung war schon damals nicht unumstritten. Gemäß der neuen EU-Kontrollverordnung können die Behörden neben Informationen nun auch Bewertungen veröffentlichen. Die Umsetzung der EU-Verordnung in deutsche Gesetzgebung wäre dennoch hilfreich, z.B. mit der Verpflichtung zum Aushängen der Information an der Tür. Die Einführung des Kennzeichnungssystems rde sukzessive erfolgen. Das Bezirksamt beauftragt außerdem die Erstellung eines Tools für die Webseite.
Als das erste Smiley-System in Kraft war, ist das gesamte Hygieneniveau nach oben gegangen. Keiner wollte auf die Negativliste.
Die Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsämter haben ein Fachsystem in der Software ist ein Geodatensystem enthalten. Die Daten können über eine Schnittstelle in Google Maps eingespielt werden.

 


 
 

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