Auszug - Verkehrsberuhigung in Wohngebieten, hier: Drs. VII-696 und Drs. VIII-326  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Öffentliche Ordnung
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Verkehr und Öffentliche Ordnung Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 22.03.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:15 - 19:15 Anlass: reguläre Ausschusssitzung
Raum: Haus 6, Raum 227
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
 
Wortprotokoll

Diskutiert wird die Situation in der Heinersdorfer Straße. Diese ist zwischen 10,20 m und 10,80 m breit. Es bleibt eine Fahrgasse 5,50 m nach Abmarkierung der Parkplätze. Der Gehweg ist schmal. Die parkenden Autos ragen 50 cm auf den Bürgersteig.

 

Anwohner der Straße hinterfragen die unterschiedlichen Regelungen in den 4 verschiedenen Abschnitten der Straße. Die Bürgerinitiative möchte die Entschleunigung höher gewichtet wissen als die Durchfahrtbreite auf der Straße.

 

Das Bezirksamt erläutert, dass die 5,50m Durchfahrtbreite wegen der Feuerwehr erforderlich sind. Bei neuen straßenrechtlichen Anordnungen muss diese Vorgabe beachtet werden, nicht zuletzt wegen der Verantwortlichkeit der Mitarbeiter.

Es gibt trotz der geringen Straßenbreite in einigen Bereichen der Heinersdorfer Straße Querparken, in diesen Bereichen erfolgte die Anordnung vor langer Zeit. Heute würde dies nicht mehr so erfolgen.

 

Es folgt eine längere Debatte über das Schrägparken, wobei das Auskragen über den Bürgersteig auch dann gegeben wäre, so dass dies keine Lösungsmöglichkeit darstellt.

 

Außerdem wird erörtert, woher die Vorgabe der Durchfahrtbreite von 5,50m kommt: Die Berliner Bauordnung ermöglicht bei Neubauten/Dachgeschossausbau seit einiger Zeit die Herstellung des 2. Rettungswegs im öffentlichen Straßenland. Daher muss die Feuerwehr Platz zum Anleitern haben. Aufgrund der Maße der Feuerwehrfahrzeuge ist eine Fläche von 11m x 5,50m erforderlich.


 
 

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