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Auszug - Darstellung der Arbeit des Fachbereiches Betreuungsbehörde
Der stellvertretende Fachbereichsleiter, Herr Slawik, stellte die Arbeit der Betreuungsbehörde vor. Seine Ausführungen werden den Ausschussmitgliedern in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Es gab folgende Nachfragen:
Dazu gibt es keine Vorschrift. Ab 50 Betreuungen pro Betreuer ist die Arbeit jedoch erst auskömmlich und die Betreuung ist dann auch noch individuell.
Dies ist vom Gesetzgeber so vorgesehen.
Es gibt eine Pauschalvergütung. Zunächst wird unterschieden, ob der Betreute in einem Heim oder zu Hause lebt. Im ersten Fall sind anfänglich 4,5 Stunden und später 2 Stunden im Monat als zu vergütende Zeit vorgesehen. Im anderen Fall sind es zunächst 7 Stunden und nach 2 Jahren noch 3,5 Stunden im Monat. Bei der Vergütung der Arbeitszeit gibt es ein Stufenmodell, das sich wie folgt darstellt. - ohne Ausbildung – 27 € / h - mit Berufsausbildung - 33,50 € / h - mit Hochschulstudium – 44 € / h
Wenn vom Gericht mehrfach ein Zwangsgeld angesetzt oder vollstreckt wurde, wenn der Betreuer überfordert ist, werden diese Betreuer nicht mehr eingesetzt. Dies ist abhängig von den Meldungen aus den Einrichtungen und von Gerichten.
Es gibt Betreuerstammtische und den Betreuerbeirat, um Auskünfte zu speziellen Themen einzuholen.
Es gibt nicht zu wenig ehrenamtliche Betreuer, jedoch ist die Zahl der schwierigen Fälle größer geworden. Eine ehrenamtliche Betreuung bei psychischen Erkrankten ist kaum zu leisten.
Es wird geschaut, dass Fälle in Ortsnähe vorhanden sind. Es ist jedoch nicht gewünscht, dass ein Betreuer nur Fälle in einer Einrichtung hat. |
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