Auszug - B-Plan XVIII-1, Alt-Karow: Beschluss über die Änderung der Planungsziele, die frühzeitige Beteiligung und die förmliche Behördenbeteiligung  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 09.10.2014 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:35 Anlass: reguläre Ausschusssitzung
Raum: Haus 6, Raum 227
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
 
Wortprotokoll

Herr BzStR

Herr BzStR. Kirchner leitet ein und verteilt eine CD-Rom mit dem B-Plan. Das Bezirksamt hat beschlossen, die Planungsziele zu ändern und den Geltungsbereich zu erweitern. Dies führe zu einer erneuten frühzeitiger Beteiligung.

Fr. Carrasco stellt die Pläne mittels Präsentation vor. Am 30. September 2014 hat das Bezirksamt die Änderung des Titels und der Planungsziele beschlossen. Der Ausschuss wurde bereits im Juli in Kenntnis gesetzt. Ziel sei die behutsame Weiterentwicklung der vorhandenen Struktur zum Mischgebiet. Eine punktuelle Nachverdichtung soll verhindert werden. Die Änderungen in den Planungszielen bedeuten, die privaten Grünflächen sollen als solche belassen werden. Der neue Titel bedeutet keine räumliche Änderung. Daher eine neue Veröffentlichung und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden.

Herr BV Kraft bittet mittels Folie III die Notwendigkeit des B-Plans näher zu erläutern. Der B-Plan solle lt. Bezirksamt eine Berliner Besonderheit sichern. Da es sich um ein Flächendenkmal handle, seien die Möglichkeiten der Eigentümer schwierig zu erkennen. Der B-Plan soll mehr Klarheit und Sicherheit geben. Ziel sei es, nach nunmehr 25 Jahren Rechtssicherheit für die betroffenen Grundstückseigentümer zu erlangen. Mit einer Festsetzung sei jedoch in den nächsten Jahren nicht zu rechnen.

Herr BV Kraft äußert Kritik an der plötzlichen Fortführung, nachdem es in den letzten 18 Jahres keine weitere Entwicklung gab. Zudem handle es sich nun nicht mehr um öffentliche Grünflächen sondern um private und es ist kein Erwerb mehr vorgesehen, wie es seinerzeit den Eigentümern zugesichert wurde. Herr BV Kraft sieht nach wie vor keine Notwendigkeit, diesem Plan Priorität einzuräumen, da mit einer Festsetzung in den nächsten Jahren nicht zu rechnen ist. Es gäbe andere B-Pläne die wichtiger sind uns sinnvollere Planungsziele verfolgen.

Abstimmung des Ausschusses über die Änderungen:

Ja: 7 – Nein: 2 – Enthaltungen: 5


 
 

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