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Auszug - Ombudsstelle in Fiedrichshain-Kreuzberg
Herr Hilgendag stellte die Arbeit der Ombudsstelle vor, die als Modellprojekt des Senats ein Jahr bis zum 31.Juli dieses Jahres befristet arbeitete. Endet mit einer Evaluierung, in deren Ergebnis die Weiterführung zur Debatte steht. Im Unterschied zur Clearingstelle beim Jobcenter ist hier die Unabhängigkeit gewahrt. Die Aufgaben sind weitergefasst als bei der Clearingstelle: über die Leistungsbescheide hinaus bezieht sich die Beratung und Klärung auf alle Probleme mit dem Jobcenter, die sich vielfach als Kommunikationsprobleme mit dem Jobcenter herausstellen. Besonders Sanktionen sind oft ein Problem, weil sie bei fehlerhaften Feststellungen große Folgen haben.
Kompetenzen Grundlage: mündliche Vereinbarung zwischen Bezirks-Sozialstadtrat und Geschäftsführer des Jobcenters, die dem Obmann das Auskunftsrecht gewährt. Herr Hilgendag war früher Mitarbeiter des Jobcenters, hat also Insiderwissen und guten Zugang zu den Mitarbeitern, was einen wichtigen Vorteil darstellt, d.h. die Person, die diese Stelle ausfüllt, müsste aus einer ähnlichen Konstellation kommen, beide Seiten kennen und eine Ausgleichsfähigkeit besitzen.
Ausstattung 1 Ehrenamt mit Aufwandsentschädigung (100 €). Arbeitet 3Tage in der Woche, ca. 28 bis 30 Bedürftige pro Monat. Bedarf ist allerdings höher, müssten mindestens 3 Mitarbeiter sein oder auch zwei Beratungsstellen zur Verfügung gestellt werden. Das Angebot entfalte zudem eine Sogwirkung, so dass sich der Bedarf steigern kann.
Ergebnisse wie Einfluss oder Verringerung der Widersprüche sind schwer einschätzbar, da dazu keine Statistik geführt wird.
In der Ausschussdebatte spielten Fragen nach der Finanzierung und der Gewährleistung der Unabhängigkeit eine zentrale Rolle. Aufgeworfen wurde u.a. das Problem, dass hier eigentlich Verwaltungshandeln kontrolliert wird, Beratungspflicht beim Jobcenter liege, dass diese Leistungsübernahme durch ehrenamtliche Tätigkeit oder Beratungen bei freien Trägern auch bezahlen sollte. Allerdings sei die Unabhängigkeit von Jobcentern eher gewährleistet, wenn diese nicht die Arbeitgeber seien.
Herr Hilgendag wird dem Ausschuss schriftliche Unterlagen zu seiner Tätigkeit als Ombudsmann zur Verfügung stellen. (siehe Anhang)
Abstimmungsergebnis:
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