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Auszug - Festlegung eines Sozialen Erhaltungsgebietes: Ehemaliges Sanierungsgebiet Wollankstraße
Herr BzStR Kirchner erklärt, dass es sich um eine Vorabinformation handle.
Herr Speckmann teilt mit, dass das Erhaltungsgebiet aus dem Jahr 2000 dadurch gekennzeichnet ist, dass die Geltungsbereiche das Sanierungsgebiet umschlossen haben. Dies wird auch nicht problematisch werden, weil der Sanierungsbereich nicht städtebaulich begründet ist. Dass soll nun städtebaurechtlich "geheilt" werden.
Es werden entsprechende Pläne herumgegeben. Es soll nun einen Zusammenschluss der vormaligen Erhaltungsgebiete mit dem Sanierungsgebieten geben.
Herr BV Dr. Nelken sagt, dass sich manche Abgrenzungen nicht sofort erschließen.
Herr BzStR Kirchner erklärt, die Abgrenzung basiert auf Empfehlungen aus damaligen Sozialstudien, ansonsten gibt es auch natürliche Grenzen.
Herr BzStR Kirchner kündigt an, dass nun sorgfältig geprüft werde. Demnach wird es etwas Zeit in Anspruch nehmen.
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