Auszug - Pappelallee 41 B  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Immobilienmanagement + Personal
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Finanzen, Immobilienmanagement + Personal Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 11.11.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:15 - 19:30 Anlass: reguläre Ausschusssitzung
Raum: Haus 6, Raum 227
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
 
Wortprotokoll

Eingangs stellt das BA klar, dass diese Immobilie sich jetzt im Finanzvermögen des Bezirkes befindet

Eingangs stellt das BA klar, dass diese Immobilie sich jetzt im Finanzvermögen des Bezirkes befindet.

Hr. Bechtler bittet als Ausschussvorsitzender das Bezirksamt um eine Darstellung der Sachlage, insbesondere in Bezug auf eine Nutzung des Gebäudes durch andere Kulturprojekte.

Hr. Dr. Nelken informiert die Ausschussmitglieder ausführlich über die Probleme und Möglichkeiten der Entwicklung/Nutzung dieses Grundstückes. Dabei weist er auf folgende Besonderheiten hin:

-          die Pappelallee 41B ist kein eigenständiges Grundstück. Es existieren 3 Teilflächen, die im Eigentum des Landes Berlin sind. Quer vor dem Grundstück entlang der Straße liegt eine Grundstücksfläche der GEWOBAG. Dem Wunsch des BA nach einer Baulasteintragung auf dieses Grundstück steht die GEWOBAG bisher ablehnend gegenüber.

-          der  Sanierungsbedarf zur möglichen Nachnutzung des ehemaligen Musikschulgebäudes beläuft sich lt. einem Gutachten aus 2007 auf 1,6 Mio.€. Der Abriss als Alternative kostet rd. 300 T€. Danach könnte die Fläche der benachbarten KITA zu- geschlagen werden

-          es besteht ein Interesse von Eliashofprojekten (z.B. Murkelbühne)  als Nutzergemeinschaft das Gebäude zu nutzen. Ein entsprechendes fiktives Nutzungskonzept wurde der Bauaufsicht übergeben. Die Bauaufsicht vertritt allerdings  den Standpunkt, das für eine neue Nutzung eine Genehmigung wegen des fehlenden zweiten Rettungsweges nicht erteilt werden kann.

-          das BA sieht eine weitere Möglichkeit im Abschluss eines Gewerbemietvertrages mit der Nutzergemeinschaft mit einer Verrechnung der von der Nutzergemeinschaft zu erbringenden Investitionen(einschl. 2.Rettungsweg). Eine erbaurechtliche Nutzung dieses Grundstückes sieht das BA als problematisch an.

Dr. Nelken informiert weiterhin, dass zusätzlich zwei Interessenten, die auf benachbarten Grundstücken gewerblich tätig sind, dem BA ihr Interesse am Grundstück bekundet haben.

Grundsätzliches Ziel des BA sei es, eine Übergabe des Grundstückes Pappelallee 41 kostendeckend für den Bezirk zu erreichen, nachdem die Abgabe an den Liegenschaftsfonds nicht möglich war.

Nachfragen:

Fr. Remlinger:  Welche Absichten hatte eigentlich das BA mit diesem Grundstück und warum wurde sich nicht früher darum gekümmert?

Dr. Nelken:  Das BA war von einer Abgabe an den LF ausgegangen.

Hr. Mindrup:  Wie wird die Verständigungsmöglichkeit mit der GEWOBAG eingeschätzt, zumal diese ebenfalls dem Land Berlin gehört?

Dr. Nelken: Es kann nur gemeinsam von BA und GEWOBAG eine Lösung gefunden werden.

Hr. Bechtler:  Was geschieht ab 01.01.2011, wenn die vom BA aufgezeigten Möglichkeiten nicht umgesetzt werden können und ist eine Zwischennutzung möglich?

Dr. Nelken:  Den Interessenten vom Eliashof wurde erklärt, dass sie für die Nutzung mittels eines Gewerbemietvertrages die Sanierung und die Betriebskosten tragen müssen. Eine

realisierbare Lösungsmöglichkeit der Problematik wird vom BA bis zum Jahresende angestrebt.

 

Da die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt wegen Ablauf der Sitzungszeit nicht weitergeführt werden kann, stellt Hr. Bechtler zusammenfassend die erkennbaren Lösungsansätze dar :

-          Kooperation des BA mit der GEWOBAG

-          Gewerbemietvertrag mit der genannten Nutzergemeinschaft

-          Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages

 

Der TOP Pappelallee 41 wird zur nächsten Ausschusssitzung am 25.11.10 wieder in die Tagesordnung aufgenommen. Die nicht behandelten TOP 6-8 werden in den nächsten

Ausschusssitzungen behandelt.

Die Tagesordnungspunkte des nichtöffentlichen Teil der Ausschusssitzung sind gleichfalls in der nächsten Sitzung zu behandeln.

 


 
 

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