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Auszug - Bebauungsplan 3-25, „Hirschhof“: Auswertung vor Offenlegung
Frau Kobs vom BA stellt den derzeitigen Stand bei dem B-Plan für das Grundstück Kastanienallee 10 („Hirschhof“) vor. Aus der ersten öffentlichen Auslegung ergeben sich hinsichtlich des B-Plans keine Planungsänderungen. Jedoch aus dem BVV-Beschluss hinsichtlich des sog. Platzhauses ergab sich der Bedarf einer Änderung des Planbildes. Das Verwaltungsgericht Berlin hatte dazu mit Urteil vom 25. Juni 2010 entschieden, dass es sich beim Hirschhof nicht um eine gewidmete öffentliche Grünanlage handelt. Frau Kobs führt aus, dass das VG-Urteil nicht zu Änderungen des Planungsziels – Sicherung einer öffentlichen Grünfläche – an sich führt. Das Planverfahren soll mit einer erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung zu der Änderung der Planung fortgesetzt werden.
Herr Dr. Nelken bestätigt die Auffassung von Frau Kobs. Aus seiner Sicht sind die Planungen richtig. Sollte die Entscheidung des VG bestandskräftig werden, das keine öffentliche Grünfläche anerkennt, wird der Erwerb möglicherweise teurer. Der Bezirk hat allerdings einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin gestellt.
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