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Auszug - Besprechung der Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG/SB - Drs. VI-0917 "Sicherung der Schuldner- und Insolvenzberatung 2010/2011"
Der Vorsitzende begrüßt den Leiter der Schuldner - und Insolvenzberatung des Caritasverbands für das Erzbistum Berlin e.V. in der Schönhauser Allee 141, Herrn Wilfried Jahn, der er Bezug nehmend auf die Vorlage zur Kenntnisnahme auf Drs. VI-0917 zur Erläuterung der aktuellen Situation eingeladen habe.
Herr Jahn nimmt Bezug auf seine als Tischvorlage verteilte Übersicht und erläutert zunächst die verschiedenen Zugänge. U. a. habe man die Kurzberatung im JobCenter ohne Terminvergabe zeitlich einschränken müssen mit der Folge, dass dort oft Menschen abgewiesen werden müssten. Bei den Terminvergaben seien meist alle Termine bereits nach 30 Minuten vergeben. Im weiteren Verlauf der Woche kämen noch ca. 40 Anfragen, die auf die Terminvergabe am kommenden Montag oder auf die Möglichkeiten der Beratung am Telefon bzw. im Internet verwiesen werden müssten. Auch bei den Jugendlichen kämen nicht alle zum Zug. Bei der festen Beratung seien die Wartezeiten für SGB II- und SGB XII-Bezieher mit Rechtsanspruch inzwischen bei der Höchstgrenze von sechs Monaten. Für alle Anderen fehlten die Kapazitäten gänzlich, was in Berlin bislang einmalig sei. Hauptgrund für die Verschuldung sei nach Angabe der Betroffenen meist eine unwirtschaftliche Haushaltsführung. Mit Präventionsarbeit könne versucht werden, dem wirksam gegenzusteuern, aber dafür fehlten jetzt die Kapazitäten. Außerdem gebe es keine feste Regelinsolvenz-Beratung. Ab dem 1. Juli 2010 gelte die Regelung zum Pfändungsschutz-(P-)Konto mit derzeit nicht absehbaren Auswirkungen. Eine P-Konto-Sprechstunde könne nicht angeboten werden, obwohl erwiesenermaßen jeder Euro, der für die Schuldnerberatung aufgewendet werde, das Doppelte an öffentlichen Mitteln spare, die in der Folge anfielen.
Das Bezirksamt erläutert zur Vorlage zur Kenntnisnahme, dass eine längerfristige Finanzierung notwendig sei. Ausgabenreste für einige Monate zum Jahresende seien keine ausreichende Grundlage.
In der folgenden Aussprache besteht Einvernehmen, dass die Situation misslich ist, Handlungsbedarf zeigt und insofern im Zusammenhang mit den Prioritäten bei den anstehenden Haushaltsentscheidungen berücksichtigt werden muss.
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