Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
Energie sparen: Informationen des Senates, Informationen in Leichter Sprache und Energieportal in Deutscher Gebärdensprache
Auszug - Transparenz, Personalvertretung und Mindestlohn bei Zuwendungs- und Entgeltempfängern gesetzlich fixieren
Der Vorsitzende begrüßt Frau
Patrizia Di Tolla vom Paritätischen Wohlfahrtsverband Berlin, die er aus
aktuellem Anlass eingeladen und um eine Stellungnahme gebeten habe. BV Moritz Naujack (DIE LINKE.)
führt in den Antrag seiner Fraktion ein und erläutert den Hintergrund. Der
Ausschuss diskutiere in der Regel die Aufrechterhaltung von Angeboten. Im
vorliegenden Antrag gehe es nun um die Bedingungen, unter denen die Träger dies
täten. Ziel des Antrags sei vor allem mehr Transparenz. Eine
Verhinderungsstrategie wie in der Privatwirtschaft dürfe es nicht geben. Frau Di Tolla (Paritäter)
betont, auch der Paritäter sei an Transparenz interessiert und überprüfe z. B.
Vereine bei der Aufnahme. Die Mitglieder seien in ihrem Handeln autonom. Der
Paritäter habe sich stets für eine treuhänderische Mittelverwaltung eingesetzt
und standardisierte Sachberichte der Träger eingesetzt. Bei
Gehaltsverhandlungen vertrete der Verband oft die Mitglieder. Eine Kontrolle
der Mittelverwendung sei gegeben, aber lückenlos sei dies nie möglich. In Bezug auf den Antrag sei
anzumerken, dass eine Veröffentlichung von Gehältern ohne Diskussion über die
Kriterien, nach denen eine Bezahlung angemessen sei, nicht unbedingt zu einer
Verbesserung führe., Die tarifrechtliche Entlohnung sei wünschenswert, aber
vielen vor allem kleinen freien Trägern – z. B. im Bereich der Migration,
gleichgeschlechtlichen Lebens usw. – fehlten die Möglichkeiten, über
Entgelte die unzureichend bemessenen Zuwendungen bezuschussen zu können. Die
Honorarverordnungen der Senatsverwaltungen seien auch oft nicht auskömmlich ,
wie z. B. die Diskussion um die Einzelfallhelfer zeige. Die Vorgaben für
Betriebsräte seien gesetzlich geregelt, aber Betriebsräte könnten nicht von den
Unternehmen selbst initiiert werden. BzStRin Lioba Zürn-Kasztantowicz
merkt an, im Zuwendungsbereich habe man sich in Pankow für die
Fehlbetragsfinanzierung entschieden, dies bedeute, dass alle Kosten, auch die
bezahlten Löhne, Sozialversicherungsabgaben etc. kontrolliert würden.
Allerdings sehe sie auch das Problem, dass ohne ausreichende Zuwendungendie
Träger Probleme hätten das Lohnniveau des öffentlichen Dienstes einzuhalten.
Insofern müsste von Seiten der öffentlichen Hand die entsprechenden
Vorbedingungen in Form von ausreichender Zuwendung geschaffen werden.
Dieses Problem dürfe nicht auf die Träger
verlagert werden. Auch gebe es im Land Berlin bereits eine Kontrollstruktur in
vielen Bereichen, die aber in Teilen personell nicht genügend ausgestattet sei.
Ihrer Ansicht nach müsse sich die Diskussion darauf konzentrieren, wie
verhindert werden könne, dass es trotzdem noch Missbrauch gebe. Hier sehe sie
vor allem einen Mangel in der Intransparenz der Strukturen. Es müsse ihrer
Meinung nach eine Offenlegung der Strukturen verlangt werden, d. h. welche
gGmbhs oder andere „Ableger“ ein Verein habe, welche Personen
welche führenden Positionen (Vorstand, Geschäftsführer, Aufsichtsrat) in der
Struktur einnähmen usw. Einige Träger
berichteten darüber bereits ohne entsprechende Verpflichtung von sich aus. Im Ergebnis der folgenden
Aussprache vertagt der Ausschuss auch diesen Antrag auf die nächste
Ausschusssitzung. |
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