Auszug - Transparenz, Personalvertretung und Mindestlohn bei Zuwendungs- und Entgeltempfängern gesetzlich fixieren  

 
 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit, Arbeit und Soziales
TOP: Ö 5.2
Gremium: Ausschuss für Gesundheit, Arbeit und Soziales Beschlussart: vertagt
Datum: Di, 13.04.2010 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:40 Anlass: reguläre Ausschusssitzung
Raum: Haus 6, Raum 227
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
VI-0995 Transparenz, Personalvertretung und Mindestlohn bei Zuwendungs- und Entgeltempfängern gesetzlich fixieren
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
 
Wortprotokoll

Der Vorsitzende begrüßt Frau Patrizia Di Tolla vom Paritätischen Wohlfahrtsverband Berlin, die er aus aktuellem Anlass eingela

Der Vorsitzende begrüßt Frau Patrizia Di Tolla vom Paritätischen Wohlfahrtsverband Berlin, die er aus aktuellem Anlass eingeladen und um eine Stellungnahme gebeten habe.

 

BV Moritz Naujack (DIE LINKE.) führt in den Antrag seiner Fraktion ein und erläutert den Hintergrund. Der Ausschuss diskutiere in der Regel die Aufrechterhaltung von Angeboten. Im vorliegenden Antrag gehe es nun um die Bedingungen, unter denen die Träger dies täten. Ziel des Antrags sei vor allem mehr Transparenz. Eine Verhinderungsstrategie wie in der Privatwirtschaft dürfe es nicht geben.

 

Frau Di Tolla (Paritäter) betont, auch der Paritäter sei an Transparenz interessiert und überprüfe z. B. Vereine bei der Aufnahme. Die Mitglieder seien in ihrem Handeln autonom. Der Paritäter habe sich stets für eine treuhänderische Mittelverwaltung eingesetzt und standardisierte Sachberichte der Träger eingesetzt. Bei Gehaltsverhandlungen vertrete der Verband oft die Mitglieder. Eine Kontrolle der Mittelverwendung sei gegeben, aber lückenlos sei dies nie möglich.

In Bezug auf den Antrag sei anzumerken, dass eine Veröffentlichung von Gehältern ohne Diskussion über die Kriterien, nach denen eine Bezahlung angemessen sei, nicht unbedingt zu einer Verbesserung führe., Die tarifrechtliche Entlohnung sei wünschenswert, aber vielen vor allem kleinen freien Trägern – z. B. im Bereich der Migration, gleichgeschlechtlichen Lebens usw. – fehlten die Möglichkeiten, über Entgelte die unzureichend bemessenen Zuwendungen bezuschussen zu können. Die Honorarverordnungen der Senatsverwaltungen seien auch oft nicht auskömmlich , wie z. B. die Diskussion um die Einzelfallhelfer zeige. Die Vorgaben für Betriebsräte seien gesetzlich geregelt, aber Betriebsräte könnten nicht von den Unternehmen selbst initiiert werden.

 

BzStRin Lioba Zürn-Kasztantowicz merkt an, im Zuwendungsbereich habe man sich in Pankow für die Fehlbetragsfinanzierung entschieden, dies bedeute, dass alle Kosten, auch die bezahlten Löhne, Sozialversicherungsabgaben etc. kontrolliert würden. Allerdings sehe sie auch das Problem, dass ohne ausreichende Zuwendungendie Träger Probleme hätten das Lohnniveau des öffentlichen Dienstes einzuhalten. Insofern müsste von Seiten der öffentlichen Hand die entsprechenden Vorbedingungen in Form von ausreichender Zuwendung geschaffen werden. Dieses  Problem dürfe nicht auf die Träger verlagert werden. Auch gebe es im Land Berlin bereits eine Kontrollstruktur in vielen Bereichen, die aber in Teilen personell nicht genügend ausgestattet sei. Ihrer Ansicht nach müsse sich die Diskussion darauf konzentrieren, wie verhindert werden könne, dass es trotzdem noch Missbrauch gebe. Hier sehe sie vor allem einen Mangel in der Intransparenz der Strukturen. Es müsse ihrer Meinung nach eine Offenlegung der Strukturen verlangt werden, d. h. welche gGmbhs oder andere „Ableger“ ein Verein habe, welche Personen welche führenden Positionen (Vorstand, Geschäftsführer, Aufsichtsrat) in der Struktur einnähmen  usw. Einige Träger berichteten darüber bereits ohne entsprechende Verpflichtung von sich aus.

 

Im Ergebnis der folgenden Aussprache vertagt der Ausschuss auch diesen Antrag auf die nächste Ausschusssitzung.


 
 

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