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Auszug - Life-Science-Center in Berlin-Buch Vorbereitung der BPU und Auswirkungen auf den Bezirkshaushalt (15 min.)
Hr. Köhne verweist auf den Zwischenbericht des BA vom 09.12.09 an die BVV und geht auf die Beratung von Mitgliedern des BA mit dem Staatssekretär der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen ein. Gegenstand der Beratung war das Problem der Übernahme der Bauherrenschaft und die Finanzierung der BPU. Die BIM hatte signalisiert, als Bauherr tätig zu werden für eine Gegenleistung in Höhe von 3-4% der Bausumme. Nach Aussage der Senatsverwaltung darf die BIM allerdings nicht als Bauherr fungieren, sondern der kommunale Träger ist dafür verantwortlich, dass er bei nicht eigener Übernahme dieser Funktion, eine nicht gewinnorientierte (evtl. gemeinnützige) Institution als Bauherrn einsetzt. Das BA Pankow ist nach Aussage von Hr. Köhne nach den umfangreichen Personalreduzierungen im Hochbauamt in den letzten Jahren nicht in der Lage, als Bauherr für ein Großprojekt wie das LSC zu fungieren. Die Finanzierung der BPU erfolgt nur dann, wenn eine Förderung des Vorhabens in Aussicht steht und das Bundeswirtschaftsministerium das Vorhaben bewilligt. Ist dies erfolgt, ist die Finanzierung der BPU auch dann gesichert, wenn aus noch nicht vorhersehbaren Gründen kein Bau des Vorhabens nachfolgt. Das BA wurde über die Weiterleitung der Unterlagen zur Antragstellung der Förderung an das Wirtschaftsministerium seitens der Senatsverwaltung unterrichtet. Die Tourismusförderung wird als Schwerpunkt der Antragstellung zur Förderung dieses Vorhabens ausgewiesen. Vom Staatssekretär wurde darauf hingewiesen, dass die Betreibung des Life-Science-Centers öffentlich auszuschreiben ist. Die bereitzustellenden Eigenmittel müssen monetär in der festgelegten Höhe ohne Einschränkung zur vollen Verfügung stehen. Nachfragen/ Hinweise: Dr. Schneider fordert das BA auf, sich über die Vorgehensweise bei anderen ähnlichen Vorhaben (z.B. Klimahaus Bremerhaven) zu informieren. Hr. Mindrup bittet das BA, umgehend zu prüfen, wie unter den gegebenen Umständen die Bauherrenfunktion gesichert werden kann. |
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