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Auszug - Modernisierungsvorhaben in zwei Wohnblöcken im Milieuschutzgebiet Humannplatz (Wisbyer 18-19, Scherenberg 9 -13, Kugler 46-47, Glasbrenner 1-17 ungerade und Wisbyer 20-21, Glasbrenner 2-22 gerade, Kugler 53-55, Stahlheimer 15-20)
Den Ausschussmitgliedern werden zahlreiche Unterlagen vorgelegt, insbesondere eine Darstellung der Mietervertretung mit einem „Antrag auf Unterstützung zur Durchsetzung der berechtigten Mieterrechte bei der Modernisierung der Wohnanlage im Rahmen des bestehenden Milieuschutzes“ sowie Kopien zweier Schreiben der auf Eigentümerseite tätigen Verwaltungen an die Mieter der betroffenen Gebiete. Daneben verteilt Herr Schröder ein als Dringlichkeitsantrag des Ausschusses bezeichnetes Dokument. Am Mittwoch, dem 2. Dezember 2009, hat ein Gespräch mit der Mieterberatung stattgefunden, bei dem zahlreiche Schwierigkeiten der Mieter erörtert wurden. Zunächst fasst sodann der von den Mietern beauftragte Herr Schwärmer die Darstellung der Mieter zusammen. Zentraler Kritikpunkt ist die geplante Erhöhung der Gesamtmiete von „mindestens 75%“ nach Umlage der Modernisierungskosten, welche nach Angaben der Mieter zu einer Überschreitung der Werte des Mietspiegels in der Region für sanierte Wohneinheiten um € 0,90/m² führt. Aus Sicht der Mieter kann darin keine „sozialverträgliche Miete“ gesehen werden, gerade auch in Anbetracht der Alterstruktur bei den Bestandsmietern. Herr BZStR Dr. Nelken merkt dazu an, dass als Härtefälle anerkannt sind (1) ein hohes Alter, (2) gesund-heitliche Beeinträchtigungen sowie (3) die finanzielle Situation der Mieter. Neben der in der schriftlichen
Darstellung der Mieter angesprochenen Problemen wurde im Rah-men des Gesprächs
am 2. Dezember 2009 auch über die Fortführung von Baumaßnahmen ohne Genehmigung
in bestimmten Teilen der Objekte, unter anderem in Aufgängen im Bereich
Sche-renbergstr. 9/Wisbyer Str. 18 diskutiert. Aus Sicht von Herrn Dr. Nelken
ist die Ausführung dieser Maßnahmen ohne erhaltungsrechtliche Genehmigung
unzulässig, auch wenn für den beantrag-ten Maßnahmenumfang eine solche
Genehmigung in Aussicht steht. Die Unterscheidung nach erhaltungsrechtlich
genehmigungspflichtigen oder genehmigungsfreien Maßnahmen kann der Bezirk
– aufgrund personeller Engpässe – allerdings in der Regel nicht
zeitnah garantieren. Es wird versucht, eine Überwachung der Maßnahmen zu
gewährleisten. Eine Baugenehmigung sei lediglich für die Dämm-Maßnahmen
erforderlich. Sodann erhalten die ebenfalls anwesenden Vertreter der beiden Eigentümer nacheinander Gelegenheit zur Stellungnahme. Zunächst stellt ein Vertreter einer 100%-igen Tochter der Sonnenschein Privatstiftung, Salzburg, die His-torie des Eigentumserwerbs dar. Diese hatte die Objekte im Mai 2009 erworben und sich im Juni 2009 erstmals an die Mieter gewandt. Alle erforderlichen Anträge seien beim BA gestellt worden. Überdies ha-be man eine Härtefallanalyse durchgeführt und dabei 60-65 Mieter als Härtefälle identifiziert. Im Anschluss erhält ein Vertreter des anderen Eigentümers, der GEWOBAG, Gelegenheit zur Darstellung aus seiner Sicht. Herr Brandt, BV, erkundigt sich bei den Eigentümern nach der Kostenverteilung zwischen Mieter- und Vermieterseite. Nach Angaben eines Vertreters der Stiftung werden die Modernisierungs- bzw. Instand-haltungskosten von den Parteien zu jeweils gleichen Teilen getragen. Es seien KfW-Mittel beantragt wur-den, wobei allerdings noch kein Bescheid vorliegt. Herr Kempe, BV, fragt an, ob bei der Höhe (erstmals geforderter) Kautionen für Übergangswohnungen Rücksicht auf den Ausbaustand genommen. Nach den Angaben eines Vertreters der Stiftung sei dies der Fall, zudem könnten Mieter in jedem Fall für etwa € 70,00 eine Kautionsversicherung abschließen. Herr Kraft, BV, regt angesichts der zahlreichen vorgelegten umfangreichen Dokumente und der allgemeinen Komplexität der Materie an, die Abstimmung über den erstmals im Rahmen der Sitzung vorgelegten Dringlichkeitsantrag im Rahmen einer Sondersitzung direkt vor dem kommenden BVV durchzuführen. Der Unterzeichner ergänzt dazu, dass es auch möglich gewesen wäre, den Antrag vorab per e-mail an die Ausschussmitglieder zu versenden. Die Anregung zu einer Vertagung der Abstimmung wird von der überwiegenden Anzahl der Ausschuss-mitglieder nicht aufgegriffen. Herr Dr. Nelken macht sodann auf einige Unstimmigkeiten in dem Antrag aufmerksam und regt an, den zweiten Satz unter Punkt 2, 3. Spiegelstrich des Antrags (nach dem Satz beginnend mit „Jeder Mieter ...“) wie folgt zu fassen: „Für
diese werden für den Zeitraum der Sanierungsarbeiten Umsetzwohnungen
bereitgestellt.“; daneben regt er an, Punkt 9 des Antrags wie folgt neu zu fassen: „Die
ohne erhaltungsrechtliche Genehmigung begonnenen Baumaßnahmen sind unverzüglich
einzustellen.“ Herr Mindrup stimmt den Änderungen namens der den Antrag einreichenden Fraktion an. Sodann wird der Antrag in der wie gerade beschrieben geänderten Fassung zur Abstimmung gestellt und mit 11 Ja- gegenüber 0 Nein-Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen. Der Ausschuss empfiehlt der BVV damit die Annahme des Antrags. |
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