Auszug - Zuschüsse an freie Träger für Insolvenzberatung 2010/2011 bedarfsorientiert anpassen!  

 
 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit, Arbeit und Soziales
TOP: Ö 4.1
Gremium: Ausschuss für Gesundheit, Arbeit und Soziales Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 17.11.2009 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:25 Anlass: reguläre Ausschusssitzung
Raum: Haus 6, Raum 227
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
VI-0898 Zuschüsse an freie Träger für Insolvenzberatung 2010/2011 bedarfsorientiert anpassen!
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionBezirksamt
   
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
 
Wortprotokoll

Der Vorsitzende begrüßt die Vertretung der Schuldner- und Insolvenzberatung Pankow des Caritasverbands für das Erzbistum Berli

Der Vorsitzende begrüßt die Vertretung der Schuldner- und Insolvenzberatung Pankow des Caritasverbands für das Erzbistum Berlin e. V.

 

Herr Wilfried Jahn von der Schuldner- und Insolvenzberatung erläutert, man habe sich erst jetzt an die BVV und den Ausschuss gewandt, weil man bis Ende Oktober 2009 davon ausgegangen sei, dass die vom Bezirksamt angekündigte Summe, die für 2010 ca. 22 Prozent niedriger sei als bisher, nicht endgültig sei. Die als Tischvorlage verteilte Übersicht zeige die Entwicklung der Landesmittel für die Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen und die Zuwendungen für die Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle Pankow seit 2001. Da es auf Landesebene keine Kürzung gegeben und immer geheißen habe, die zur Verfügung stehenden Landesmittel würden 1 : 1 „durchgereicht“, könne man nicht nachvollziehen, warum die Zuwendungen für 2010 nur 457.000 Euro betragen sollten und somit bis zu drei Vollzeitberater weniger zur Verfügung stehen könnten. Man berate vor allem in der Hauptstelle in der Schönhauser Allee 141, aber auch die Außenstelle im Job-Center in der Storkower Str. 133 sei inzwischen gut bekannt. Eine Besonderheit sei die Außenstelle mit der Jugendschuldnerberatung im Jugendamtsgebäude in der Danziger Str. 81. Hinzu komme die Online-Beratung. Das Angebot ermögliche einen niedrigschwelligen Zugang und auch die aufsuchende Beratung solle fortgesetzt werden. Frühzeitige Intervention zahle sich im Übrigen aus. Bleibe es bei dem deutlich geringeren Ansatz, bedürfe es einer neuen Schwerpunktsetzung, Klienten müssten umverteilt werden, die Wartezeiten erhöhten sich und man werde mit bis zu 8 bis 9 Monaten am oberen Ende des berlinweiten Durchschnitts liegen. Ggf. müssten auch die Zielvereinbarungen angepasst werden. Die Präventionsarbeit könne jetzt schon nur in geringem Umfang stattfinden und die Arbeit in Schulen und mit Multiplikatoren müsse dann wohl vollständig entfallen. Für Initiativen wie das erfolgreiche Filmprojekt mit Kindern und Jugendlichen werde es keine Kapazitäten mehr geben. Hinzu komme das zugunsten der Betroffenen geänderte Kontopfändungsrecht, das die Beratung aufwändiger machen werde.

 

BzStRin Lioba Zürn-Kasztantowicz erinnert an die Haushaltsberatungen in deren Rahmen sie auf die gegenüber dem Vorjahr niedrigere Summe hingewiesen und die Mengenproblematik erläutert habe. Offenbar würden vom Senat und den Bezirken jedoch verschiedene Übersichten zu Grunde gelegt. Die Bezirke hätten in der Vergangenheit 1,1 Mio. Euro mehr ausgegeben als nach der Zumessung des Senats zur Verfügung stehe. Die Senatsverwaltung IAS orientiere ihre Aussagen jedoch an einem Produktblatt, das die Gesamtsumme undifferenziert ausweise, also die Landesmittel in Höhe von 5,6 Mio. € und die zusätzlichen Bezirksmittel. Zur besseren Übersicht könnten den Ausschussmitgliedern alle Zahlen zur Verfügung gestellt werden. Bei der Aufstellung des Doppelhaushalts 2010/11 sei die zugemessene Summe tatsächlich 1:1 durchgereicht worden. Dies habe man überprüft. Allerdings sei für die Schuldnerberatung bei der Aufstellung des vorherigen Doppelhaushalts 2007 die Zumessung des Landes aus bezirklichen Mitteln aufgestockt worden, so dass die Aussage der 1:1 durchgereichten Mittel für diesen Haushalt nicht zutreffe. Wie die höhere Summe im Laufe des Verfahrens zur Aufstellung des Haushalts 2008/09 mit dem vorläufigen Eckwertebeschluss, dem Eckwertebeschluss und dem Haushaltsbeschluss letztlich zustande gekommen ist, sei jedoch noch unklar. Vom Land  seien Pankow schon damals nur 457.000 Euro zugemessen worden.

 

BV Eveline Lämmer (DIE LINKE.) führt in den Antrag ihrer Fraktion ein, in dem es vorrangig um eine bessere Finanzausstattung auf Grund der zusätzlichen Aufgaben des neuen Kontopfändungsrechts ab 2010 gehe. Man sei ansonsten bisher davon ausgegangen, dass für den Bezirk angesichts der niedrigen Zumessung kein Handlungsspielraum bestehe. Allerdings habe die Senatsverwaltung auf Nachfrage – wie auch gegenüber der SPD-Fraktion – nun mitgeteilt, das Problem liege auf der Bezirksebene und der Aufteilung der zugemessenen Globalsumme.

 

BzStRin Lioba Zürn-Kasztantowicz erläutert, der Senat gehe bei dieser Argumentation offenbar selbst davon aus, dass die vom Land zugemessene Summe nur dann ausreiche, wenn sie von den Bezirken aufgestockt werde. Auf die Globalsumme verweise der Senat allerdings auch bei allen Anfragen auf der anderen Seite, werde diese bei jedem Haushalt weiter gekürzt, wie aus der Erfahrungen der Haushaltsberatungen der letzten Jahre bekannt sei. Selbstverständlich könne fast jede Veranschlagung im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens verändert werden, aber bei der Haushaltsaufstellung habe dies keine Fraktion beantragt.

 

Der kommissarische Leiter des Sozialamts, Herr Hans-Joachim Berlin, ergänzt, die aufgrund des geänderten Kontopfändungsrechts zusätzlichen Beratungsaufgaben beträfen auch alle anderen Stellen, die Auskunft über das Einkommen geben könnten z.B. das Sozialamt, die Kindergeldkasse, Arbeitgeber oder  Jobcenter die dafür ebenfalls keine zusätzlichen Mittel erhielten. Da die Gesamtsumme der Mittel des Landes für die Schuldnerberatung mit der Aufstockung 2008 bei de Aufstellung des letzten Doppelhaushalts unverändert geblieben sei, hätten die damals von SenFin für die einzelnen Bezirke veranschlagten Mittel und die dafür erstellten Tabellen nach wie vor Gültigkeit. Diese würden zum Protokoll gegeben. Nachdem der Haushalt auf der bezirklichen Ebene beschlossen sei, seien Ansatzveränderungen nur noch im Rahmen der Haushaltswirtschaft möglich, wenn dafür entsprechende und nach dem Haushaltsrecht zulässige Gegenfinanzierungsmöglichkeiten aufgezeigt würden, die dann zu den entsprechenden Sperren führten.

 

BV Sabine Röhrbein (SPD) regt an, entsprechende Möglichkeiten wie z.B. Sperrvermerke mit dem Finanzausschuss zu erörtern, und kündigt an, den Dringlichkeitsantrag werde die SPD-Fraktion jedenfalls uneingeschränkt unterstützen.

 

Der Ausschuss nimmt den Dringlichkeitsantrag auf Drucksache VI-0898 einstimmig an.

 

BV Dr. Stefan Schneider (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) regt an, darüber hinaus noch einmal Gespräche mit dem JobCenter aufzunehmen und zu klären, inwiefern Mittel für die freie Förderung genutzt werden könnten.

 

BV Eveline Lämmer (DIE LINKE.) erläutert die gesetzlichen Rahmenbedingungen zum Einsatz dieser Mittel, nach denen eine Förderung im vorliegenden Fall nicht möglich sei.

 


 
 

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