Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
Energie sparen: Informationen des Senates, Informationen in Leichter Sprache und Energieportal in Deutscher Gebärdensprache
Auszug - Zuschüsse an freie Träger für Insolvenzberatung 2010/2011 bedarfsorientiert anpassen!
Der
Vorsitzende begrüßt die Vertretung der Schuldner- und Insolvenzberatung Pankow
des Caritasverbands für das Erzbistum Berlin e. V. Herr
Wilfried Jahn von der Schuldner- und Insolvenzberatung erläutert, man habe sich
erst jetzt an die BVV und den Ausschuss gewandt, weil man bis Ende Oktober 2009
davon ausgegangen sei, dass die vom Bezirksamt angekündigte Summe, die für 2010
ca. 22 Prozent niedriger sei als bisher, nicht endgültig sei. Die als Tischvorlage
verteilte Übersicht zeige die Entwicklung der Landesmittel für die Schuldner-
und Insolvenzberatungsstellen und die Zuwendungen für die Schuldner- und
Insolvenzberatungsstelle Pankow seit 2001. Da es auf Landesebene keine Kürzung
gegeben und immer geheißen habe, die zur Verfügung stehenden Landesmittel
würden 1 : 1 „durchgereicht“, könne man nicht nachvollziehen, warum
die Zuwendungen für 2010 nur 457.000 Euro betragen sollten und somit bis zu
drei Vollzeitberater weniger zur Verfügung stehen könnten. Man berate vor allem
in der Hauptstelle in der Schönhauser Allee 141, aber auch die Außenstelle im
Job-Center in der Storkower Str. 133 sei inzwischen gut bekannt. Eine
Besonderheit sei die Außenstelle mit der Jugendschuldnerberatung im
Jugendamtsgebäude in der Danziger Str. 81. Hinzu komme die Online-Beratung. Das
Angebot ermögliche einen niedrigschwelligen Zugang und auch die aufsuchende
Beratung solle fortgesetzt werden. Frühzeitige Intervention zahle sich im
Übrigen aus. Bleibe es bei dem deutlich geringeren Ansatz, bedürfe es einer
neuen Schwerpunktsetzung, Klienten müssten umverteilt werden, die Wartezeiten
erhöhten sich und man werde mit bis zu 8 bis 9 Monaten am oberen Ende des
berlinweiten Durchschnitts liegen. Ggf. müssten auch die Zielvereinbarungen
angepasst werden. Die Präventionsarbeit könne jetzt schon nur in geringem
Umfang stattfinden und die Arbeit in Schulen und mit Multiplikatoren müsse dann
wohl vollständig entfallen. Für Initiativen wie das erfolgreiche Filmprojekt
mit Kindern und Jugendlichen werde es keine Kapazitäten mehr geben. Hinzu komme
das zugunsten der Betroffenen geänderte Kontopfändungsrecht, das die Beratung
aufwändiger machen werde. BzStRin Lioba Zürn-Kasztantowicz
erinnert an die Haushaltsberatungen in deren Rahmen sie auf die gegenüber dem
Vorjahr niedrigere Summe hingewiesen und die Mengenproblematik erläutert habe.
Offenbar würden vom Senat und den Bezirken jedoch verschiedene Übersichten zu
Grunde gelegt. Die Bezirke hätten in der Vergangenheit 1,1 Mio. Euro mehr ausgegeben
als nach der Zumessung des Senats zur Verfügung stehe. Die Senatsverwaltung IAS
orientiere ihre Aussagen jedoch an einem Produktblatt, das die Gesamtsumme
undifferenziert ausweise, also die Landesmittel in Höhe von 5,6 Mio. €
und die zusätzlichen Bezirksmittel. Zur besseren Übersicht könnten den
Ausschussmitgliedern alle Zahlen zur Verfügung gestellt werden. Bei der
Aufstellung des Doppelhaushalts 2010/11 sei die zugemessene Summe tatsächlich
1:1 durchgereicht worden. Dies habe man überprüft. Allerdings sei für die
Schuldnerberatung bei der Aufstellung des vorherigen Doppelhaushalts 2007 die
Zumessung des Landes aus bezirklichen Mitteln aufgestockt worden, so dass die
Aussage der 1:1 durchgereichten Mittel für diesen Haushalt nicht zutreffe. Wie
die höhere Summe im Laufe des Verfahrens zur Aufstellung des Haushalts 2008/09
mit dem vorläufigen Eckwertebeschluss, dem Eckwertebeschluss und dem
Haushaltsbeschluss letztlich zustande gekommen ist, sei jedoch noch unklar. Vom
Land seien Pankow schon damals nur
457.000 Euro zugemessen worden. BV
Eveline Lämmer (DIE LINKE.) führt in den Antrag ihrer Fraktion ein, in dem es
vorrangig um eine bessere Finanzausstattung auf Grund der zusätzlichen Aufgaben
des neuen Kontopfändungsrechts ab 2010 gehe. Man sei ansonsten bisher davon
ausgegangen, dass für den Bezirk angesichts der niedrigen Zumessung kein
Handlungsspielraum bestehe. Allerdings habe die Senatsverwaltung auf Nachfrage
– wie auch gegenüber der SPD-Fraktion – nun mitgeteilt, das Problem
liege auf der Bezirksebene und der Aufteilung der zugemessenen Globalsumme. BzStRin Lioba Zürn-Kasztantowicz
erläutert, der Senat gehe bei dieser Argumentation offenbar selbst davon aus,
dass die vom Land zugemessene Summe nur dann ausreiche, wenn sie von den Bezirken
aufgestockt werde. Auf die Globalsumme verweise der Senat allerdings auch bei
allen Anfragen auf der anderen Seite, werde diese bei jedem Haushalt weiter
gekürzt, wie aus der Erfahrungen der Haushaltsberatungen der letzten Jahre
bekannt sei. Selbstverständlich könne fast jede Veranschlagung im Rahmen des
Haushaltsaufstellungsverfahrens verändert werden, aber bei der
Haushaltsaufstellung habe dies keine Fraktion beantragt. Der
kommissarische Leiter des Sozialamts, Herr Hans-Joachim Berlin, ergänzt, die
aufgrund des geänderten Kontopfändungsrechts zusätzlichen Beratungsaufgaben
beträfen auch alle anderen Stellen, die Auskunft über das Einkommen geben
könnten z.B. das Sozialamt, die Kindergeldkasse, Arbeitgeber oder Jobcenter die dafür ebenfalls keine zusätzlichen
Mittel erhielten. Da die Gesamtsumme der Mittel des Landes für die
Schuldnerberatung mit der Aufstockung 2008 bei de Aufstellung des letzten
Doppelhaushalts unverändert geblieben sei, hätten die damals von SenFin für die
einzelnen Bezirke veranschlagten Mittel und die dafür erstellten Tabellen nach
wie vor Gültigkeit. Diese würden zum Protokoll gegeben. Nachdem der Haushalt
auf der bezirklichen Ebene beschlossen sei, seien Ansatzveränderungen nur noch
im Rahmen der Haushaltswirtschaft möglich, wenn dafür entsprechende und nach
dem Haushaltsrecht zulässige Gegenfinanzierungsmöglichkeiten aufgezeigt würden,
die dann zu den entsprechenden Sperren führten. BV
Sabine Röhrbein (SPD) regt an, entsprechende Möglichkeiten wie z.B.
Sperrvermerke mit dem Finanzausschuss zu erörtern, und kündigt an, den
Dringlichkeitsantrag werde die SPD-Fraktion jedenfalls uneingeschränkt
unterstützen. Der
Ausschuss nimmt den Dringlichkeitsantrag auf Drucksache VI-0898 einstimmig an. BV
Dr. Stefan Schneider (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) regt an, darüber hinaus noch
einmal Gespräche mit dem JobCenter aufzunehmen und zu klären, inwiefern Mittel
für die freie Förderung genutzt werden könnten. BV
Eveline Lämmer (DIE LINKE.) erläutert die gesetzlichen Rahmenbedingungen zum
Einsatz dieser Mittel, nach denen eine Förderung im vorliegenden Fall nicht
möglich sei. |
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