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Auszug - Erhaltungssatzung Humannplatz: Gutachten und Satzungsinhalt
Herr BzStR Dr. Nelken
informiert, dass das BA in der Vorwoche die Erhaltungssatzung beschlossen hat.
Inhaltsschwerpunkt ist die Erhaltung des städtebaulichen Erscheinungsbildes.
Den Bezirksverordneten wird eine CD übergeben. Herr BV Goetze, Herr BV Brenn
und Herr BV Schröder hinterfragen die Begründung, da eine Bebauung mit § 34
keine Gestaltung regelt. Einheitliche Regelungen für Dach, Dachausbauten,
Fassade, Türen, Fenster, Werbung, Schmuckelemente Gestaltung von Hauseingängen
werden erwartet. Es wird ein Sanierungsstau bei Gemeinbedarfseinrichtungen
festgestellt. Frau Carrasco erläutert die
Beschlusswirkung der vorliegenden RechtsVO. Mit der RechtsVO entsteht auf der
Basis §172 BauGB ein Genehmigungsvorbehalt, der auch bei Gestaltungsfragen
Wirkung entfaltet. Herr BD Brendgens und Herr BV Kempe hinterfragen die Möglichkeiten des
Einsatzes von Solar- und Photovoltaikanlagen sowie Fassadendämmungen. Fr. Carrasco erwidert
hierauf, dass erstere auf Dächer möglich sind, sofern sie nicht vom Straßenraum
sichtbar sind. Änderungen an Fassaden sind möglich wenn die Gestaltung nicht
wesentlich geändert wird. Herr BV Stenger fragt nach
woher der „Druck“ zum Abschluss einer ErhaltungsVO kommt. Fr. Carrasco erläutert, dass
das Ziel die Finanzierung von Gemeinbedarfseinrichtungen ist. Die VzB ist auf der CD
gespeichert. |
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