Auszug - Erhaltungssatzung Humannplatz: Gutachten und Satzungsinhalt  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 28.05.2009 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:59 Anlass: reguläre Ausschusssitzung
Raum: Haus 6, Raum 227
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
 
Wortprotokoll

Herr BzStR Dr

Herr BzStR Dr. Nelken informiert, dass das BA in der Vorwoche die Erhaltungssatzung beschlossen hat. Inhaltsschwerpunkt ist die Erhaltung des städtebaulichen Erscheinungsbildes. Den Bezirksverordneten wird eine CD übergeben.

 

Herr BV Goetze, Herr BV Brenn und Herr BV Schröder hinterfragen die Begründung, da eine Bebauung mit § 34 keine Gestaltung regelt. Einheitliche Regelungen für Dach, Dachausbauten, Fassade, Türen, Fenster, Werbung, Schmuckelemente Gestaltung von Hauseingängen werden erwartet. Es wird ein Sanierungsstau bei Gemeinbedarfseinrichtungen festgestellt.

Frau Carrasco erläutert die Beschlusswirkung der vorliegenden RechtsVO. Mit der RechtsVO entsteht auf der Basis §172 BauGB ein Genehmigungsvorbehalt, der auch bei Gestaltungsfragen Wirkung entfaltet.

Herr BD Brendgens und Herr BV Kempe hinterfragen die Möglichkeiten des Einsatzes von Solar- und Photovoltaikanlagen sowie Fassadendämmungen.

Fr. Carrasco erwidert hierauf, dass erstere auf Dächer möglich sind, sofern sie nicht vom Straßenraum sichtbar sind. Änderungen an Fassaden sind möglich wenn die Gestaltung nicht wesentlich geändert wird.

Herr BV Stenger fragt nach woher der „Druck“ zum Abschluss einer ErhaltungsVO kommt.

Fr. Carrasco erläutert, dass das Ziel die Finanzierung von Gemeinbedarfseinrichtungen ist.

Die VzB ist auf der CD gespeichert.

 


 
 

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