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Auszug - Aufhebungsverordnung(en) und Erhebung von Ausgleichsbeträgen in den Sanierungsgebieten des Bezirks: Information, Diskussion und weiteres Vorgehen
Das BA verteilt eine Vorlage zu diesem Thema, die von BzStR.
Dr. Nelken erläutert wird. Die erste Aufhebungsverordnung wird in Kürze den
Senat passieren und wahrscheinlich zum Anfang des kommenden Jahres
veröffentlicht werden. Die weiteren Aufhebungsbeschlüsse werden für die Jahre 2009
und 2010 erwartet. Nach dem Ablauf des Jahres der Veröffentlichung im Amtsblatt
hat das BA drei Jahre Zeit, die Ausgleichsbeträge zu erheben. Das BA plant aktiv auf die Eigentümer zuzugehen, um eine
vorzeitige Ablösung zu erreichen, da so das Verwaltungsverfahren deutlich
erleichtert wird. An die Eigentümer wurden bereits Informationsbroschüren
versandt, die dem Ausschuss ebenfalls zur Verfügung gestellt werden. BV Brenn fragt nach, ob es realistisch sei, alle Bescheide
innerhalb der Frist zu erlassen. Herr Schmalor teilt mit, dass seitens SenStadt
hierbei Hilfe zugesagt worden sei. In der Gruppe seien auch personelle
Verschiebungen geplant, insofern sei davon auszugehen, dass dies zu bewältigen
sei. BV Mindrup weißt auf die Problematik hin, dass Klagewege
beschritten werden könnten und insofern möglicherweise dem Bezirk Geld
entginge, da die Frist zur Verwendung der Gelder ablaufen könne. Auf die Frage, wie viele Verträge geschlossen wurden,
antwortet Herr Schmalor, dass er diese Informationen nachreichen werde. Bei geförderten Wohnungen ist die Zahlungspflicht bis zum
Ende der aktiven Förderung ausgesetzt. Bei den vorliegenden Verträgen können
hier Zeithorizonte von bis zu 30 Jahren betroffen sein. BV Kraft fragt zur Ermittlung des Ablösebetrages und zur
Liquiditätsplanung bei der Verwendung der eingenommenen Mittel. Insbesondere
wird die Frage aufgeworfen, wie externe Effekte, die Auswirkungen auf die
Wertermittlung haben, ausgeschlossen werden könnten. BzStrR Dr. Nelken erläutert hierzu, dass die eingehenden Ausgleichbeträge im selben Jahr
ausgegeben werden würden und im Übrigen eine Liquiditätsplanung aufgrund von
Unsicherheiten schwierig sei. Zur Ermittlung der Ablösebeträge gibt es konkrete
Anweisungen, die strikt befolgt würden. |
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