Auszug - Aufhebungsverordnung(en) und Erhebung von Ausgleichsbeträgen in den Sanierungsgebieten des Bezirks: Information, Diskussion und weiteres Vorgehen  

 
 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 20.11.2008 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:44 Anlass: reguläre Ausschusssitzung
Raum: Haus 7, BVV-Saal
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
 
Wortprotokoll

Das BA verteilt eine Vorlage zu diesem Thema, die von BzStR

 

Das BA verteilt eine Vorlage zu diesem Thema, die von BzStR. Dr. Nelken erläutert wird. Die erste Aufhebungsverordnung wird in Kürze den Senat passieren und wahrscheinlich zum Anfang des kommenden Jahres veröffentlicht werden.

Die weiteren Aufhebungsbeschlüsse werden für die Jahre 2009 und 2010 erwartet. Nach dem Ablauf des Jahres der Veröffentlichung im Amtsblatt hat das BA drei Jahre Zeit, die Ausgleichsbeträge zu erheben.

Das BA plant aktiv auf die Eigentümer zuzugehen, um eine vorzeitige Ablösung zu erreichen, da so das Verwaltungsverfahren deutlich erleichtert wird. An die Eigentümer wurden bereits Informationsbroschüren versandt, die dem Ausschuss ebenfalls zur Verfügung gestellt werden.

 

BV Brenn fragt nach, ob es realistisch sei, alle Bescheide innerhalb der Frist zu erlassen. Herr Schmalor teilt mit, dass seitens SenStadt hierbei Hilfe zugesagt worden sei. In der Gruppe seien auch personelle Verschiebungen geplant, insofern sei davon auszugehen, dass dies zu bewältigen sei.

 

BV Mindrup weißt auf die Problematik hin, dass Klagewege beschritten werden könnten und insofern möglicherweise dem Bezirk Geld entginge, da die Frist zur Verwendung der Gelder ablaufen könne.

Auf die Frage, wie viele Verträge geschlossen wurden, antwortet Herr Schmalor, dass er diese Informationen nachreichen werde.

 

Bei geförderten Wohnungen ist die Zahlungspflicht bis zum Ende der aktiven Förderung ausgesetzt. Bei den vorliegenden Verträgen können hier Zeithorizonte von bis zu 30 Jahren betroffen sein.

 

BV Kraft fragt zur Ermittlung des Ablösebetrages und zur Liquiditätsplanung bei der Verwendung der eingenommenen Mittel. Insbesondere wird die Frage aufgeworfen, wie externe Effekte, die Auswirkungen auf die Wertermittlung haben, ausgeschlossen werden könnten.

BzStrR Dr. Nelken erläutert hierzu, dass die  eingehenden Ausgleichbeträge im selben Jahr ausgegeben werden würden und im Übrigen eine Liquiditätsplanung aufgrund von Unsicherheiten schwierig sei. Zur Ermittlung der Ablösebeträge gibt es konkrete Anweisungen, die strikt befolgt würden.

 


 
 

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