Auszug - Arbeitsstand GA-Antrag LSC  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 05.06.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:47 Anlass: reguläre Ausschusssitzung
Raum: Haus 6, Raum 227
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
 
Wortprotokoll

Herr Jürgen Kleiber vom Pankower Büro für Wirtschaftsförderung (u

Herr Jürgen Kleiber vom Pankower Büro für Wirtschaftsförderung berichtet über die letzte Sitzung des Steuerungsausschusses Buch. Von den vier Senatsverwaltungen war lediglich die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen (SenWirt) vertreten, wobei, auf Nachfrage, mitgeteilt wird, dass die übrigen Senatsverwaltungen ihr Ausbleiben ordnungsgemäß entschuldigt haben. Daneben haben Vertreter des Bezirks Pankow sowie des Liegenschaftsfonds teilgenommen. Im Rahmen der Sitzung wurden die Erfordernisse des Antrags erörtert. Zudem wurde damit begonnen, eine Arbeitsaufteilung vorzunehmen und einen Zeitplan aufzustellen. 

Im Rahmen des Antrags muss das Bezirksamt unter anderem eine Projektbeschreibung vorlegen und anhand konkreter Beispiele, etwa zu erwartender gesteigerter Auslastung von Hotels etc., belegen, dass und inwieweit aufgrund des Projekts eine Stärkung der touristischen Infrastruktur im Bezirk zu erwarten ist.

Der Bezirk muss zudem erklären, dass mit dem Projekt keine Folgekosten für das Land verbunden sind. Nach Darstellung der Vertreter des Bezirksamts ist der Begriff „Folgekosten“ nicht eindeutig einzugrenzen und würde etwa auch eventuelle Bewirtschaftungsdefizite bis hin zu einem Scheitern der Betreibergesellschaft umfassen. Der Unterzeichner sowie Herr Kempe, BV, äußern die Auffassung, dass etwaige Bewirtschaftungsdefizite oder ein Scheitern der Betreibergesellschaft als „Worst-case-Risiko“, nicht als „Folgekosten“ im buchhalterischen Sinne einzustufen wären.

In einem noch aufzusetzenden Schreiben soll die Senatsverwaltung für Finanzen (SenFin) aufgefordert werden, ihre Einwilligung zu einer gegebenenfalls erforderlichen Verpflichtungsermächtigung zu erteilen (§ 38 Landeshaushaltsordnung Berlin), da der Bezirk derartige Kosten nicht selbst tragen und daher auch allein keine entsprechende Gewährleistungserklärung abgeben könne.

Das zuständige Projektbüro wurde damit beauftragt, die zu erwartenden Baukosten hinsichtlich des Waldhauses zu überarbeiten. Der Ostflügel des Waldhauses muss rausgerechnet werden, weil dieser vom Sponsor/LoI-Geber genutzt werden soll und insoweit keine Fördermöglichkeit besteht. Kosten des Denkmalschutzes sind ebenfalls nicht von einer möglichen Förderung erfasst.

In der neuen Förderperiode stehen für die GA keine EU-Fördermittel zur Verfügung. Im Rahmen der privaten/öffentlichen Co-Finanzierung (20%/80%) müssten Fördermittel daher je zur Hälfte vom Bund und dem Land Berlin getragen werden.

Herr Kleiber verteilt einen Maßnahmen- und Zeitplan zur Erarbeitung des GA-Antrags (Meilensteine).

Herr Dr. Nelken weist ergänzend darauf hin, dass vor Stellung des GA-Antrags ein entsprechender Beschluss der BVV erforderlich ist, und äußert Zweifel, ob der avisierte Termin zur Stellung des Antrags („vor Sommerpause“) eingehalten werden kann. Der entsprechende Beschluss der BVV über einen konkreten Antragsentwurf müsste voraussichtlich in der BVV-Sitzung am 11. Juli 2008 ergehen.

Herr Kleinert, BV, weist darauf hin, dass eine Debatte über den Zeitplan und/oder eine Verschiebung des Antrags im Ausschuss nicht wirkungsvoll geführt werden könne. Die BVV habe bereits einen Beschluss zum Zeitplan getroffen. Ausweislich der so bestehenden derzeitigen Beschlusslage sei der GA-Antrag so schnell wie möglich, noch vor der Sommerpause, zu stellen.

 


 
 

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