Auszug - Diskussion des Abwägungsergebnisses zu Ausbauvarianten Pasewalker Straße 40 min  

 
 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für öffentliche Ordnung, Verkehr und Verbraucherschutz
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für öffentliche Ordnung, Verkehr und Verbraucherschutz Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 04.09.2007 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 21:30 Anlass: reguläre Ausschusssitzung
Raum: Haus 6, Raum 227
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
 
Wortprotokoll

StR Kirchner erläutert einleitend, die Pasewalker Straße ist die erste Maßnahme, die

StR Kirchner erläutert einleitend, die Pasewalker Straße ist die erste Maßnahme, die

komplett nach den erforderlichen Schritten gemäß Straßenausbaubeitragsgesetz behandelt werden muß. Der durchschnittliche Beitragswert wird sich voraussichtlich von ca. 8,54 € auf ca. 7,91 € verringern, da sich die Gesamtfläche als Grundlage der Berechnung vergrößert hat. Die Einbindung des Einsiedlerringes ist noch zu klären.

 

Umfangreiche Einwendungen von Betroffenen sind bei der Beschlußfassung des BA zu beachten, der Entwurf des BA-Beschlusses wurde am 04.09.07 im BA in erster Lesung behandelt, die zweite Lesung ist erst für den Oktober terminiert. Der Entwurf mit Stand vom 04.09. sowie die schriftlichen Stellungnahmen des BA wurden im Ausschuß verteilt.

 

Herr Lexen beklagt den hohen Aufwand bei der Vorbereitung der BA-Vorlage, Ausbauvarianten seien wegen der vorliegenden Sachzwänge kaum möglich. Die Bürgerbeteiligung wirke in diesem Falle als Investitionsbremse.

 

Herr Lämmer fragt nach möglichen Kostenbeteiligungen der Wasserbetriebe, da diese Kosten sparen würden. StR. bemerkt, daß dieser Sachverhalt, der nach Herrn Lexen ohnehin nur marginale Effekte hätte, nicht in Pankow zu beschließen ist.

BV van der Meer kritisiert, daß der Gesetzgeber den Verwaltungsaufwand nicht berücksichtigt hat.

 

BV Kempe fragt nach den erwarteten Belastungen für die Betroffenen - Herr Lexen beziffert diese zwischen 3 T€ und über 100 T€, wobei für ein „klassisches Einfamilienhaus auf ca. 600 qm Grundstück“ ca. 5 T€ erwartet werden.

 

Vor der Anregung des BV Schülke, mit qm-Preisen zu operieren, warnt StR Kirchner, da weitere Faktoren wie Art und Umfang der Grundstücksnutzung ausschlaggebend sind. Er sagt zu, dem Ausschuß ein Berechnungsbeispiel für den „internen Gebrauch“ überlassen zu wollen.

 

BV Götze sieht nur eine Ausbauvariante, die in der BVV zustimmungsfähig ist.

 

 


 
 

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