Die
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin bildet ein
Vertrauensgremium, welches aus jeweils einem Mitglied jeder Fraktion und
Gruppe besteht und gemeinsam mit dem Vorsteher die Überprüfung der
Bezirksverordneten hinsichtlich einer hauptamtlichen oder inoffiziellen
Tätigkeit für das MfS/AfNS organisiert.
Dabei wird wie folgt verfahren:
Der Vorsteher der BW reicht kurzfristig die Überprüfungsanträge bei der
Behörde der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des
Staatssicherheitsdienstes ein.
Nach Eintreffen des Rücklaufs
von der Behörde der Bundesbeauftragten nimmt das Vertrauensgremium die
Ergebnisse in vertraulicher Beratung zur Kenntnis. Parallel werden die
Bezirksverordneten, für die Ergebnisse eingegangen sind, informiert und
bei Bedarf angehört. Spätestens 1 Monat nach Eingang der Ergebnisse werden
in nichtöffentlicher Sitzung der BW die Bezirksverordneten, bei denen eine
Tätigkeit für das MfS/AfNS zu konstatieren ist, genannt Diese
Bezirksverordneten, sowie die jeweiligen Fraktionen, erhalten die
Gelegenheit zur Stellungnahme.
Das weitere Verfahren ist den
Fraktionen überlassen.
Bei Nachrückern wird zum
Zeitpunkt ihrer Bestätigung als Bezirksverordnete entsprechend verfahren.