Auszug - "Kleiner Markt" Teutoburger Platz - der Tagesordnungspunkt wurde gemäß Schreiben des Bürgerdeputierten Wolfram Kempe vom 25.06.2002 auf die Tagesordnung gesetzt.  

 
 
8. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Wirtschaft und öffentliche Ordnung Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 04.09.2002 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 Anlass: reguläre Ausschusssitzung
Raum: Haus 6, Raum 227
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Kempe (PDS, BD) hatte Informationsmaterial über die Versagung der Erlaubnis eines „Kleinen Marktes“ durch das NGA zusamme

Herr Kempe (PDS, BD) hatte Informationsmaterial über die Versagung der Erlaubnis eines „Kleinen Marktes“ durch das NGA zusammengestellt und vorab in den Fraktionen verteilt.

 

Frau Karin Ludwig (BI Teutoburger Platz) informierte, dass es seit 2001 eine Nutzungsvereinbarung zwischen der BI Teutoburger Platz und dem Bezirksamt über die Nutzung des Platzhauses und die Pflege des Platzes durch die AnwohnerInnen gibt; die BI sorgt weitgehend selbständig dafür, dass der Teutoburger Platz gepflegt wird.

Bis zur Bezirksfusion bestand ein kooperatives Verhältnis zwischen BI und BA. Im Sommer 2002 hat die BI den Kontakt zu BzStR Köhne, der PDS-Fraktion in der BVV und dem TBA gesucht, um das unabgestimmte Vorgehen des BA auf dem Teutoburger Platz zu beenden.

Die AnwohnerInnen des Platzes wollten immer einen „Kleinen Markt“; seit 1998 wurde am Konzept gearbeitet. Dieser ehrenamtlich organisierte Markt soll kein kommerzieller Markt sein, die Erträge sollen lediglich zur Kostendeckung dienen.

Der vorläufige Endpunkt ist die Ablehnung des Marktes durch das AUN im März 2002.

Auf Nachfrage: Auf dem Markt sollen – außer in der Adventswoche – keine Lebensmittel angeboten werden.

 

BzStR Köhne: Es ist jetzt ein Weg zur besseren Zusammenarbeit zwischen dem BA und der BI gefunden worden, das Marktproblem sollte von Problem der Zusammenarbeit getrennt werden.

 

-          Der Teutoburger Platz unterliegt dem Grünanlagengesetz; einmalige Sondernutzungen sind immer möglich. Der Markt soll aber regelmäßig und dauerhaft über das Jahr stattfinden.

-          Wertet Konzept und geplante Angebotsstruktur als relativ normales Angebot. Der Unterschied liegt einzig im nichtkommerziellen Betrieb. Deshalb wurde der Marktbetrieb versagt.

 

Herr Kempe (PDS, BD): Der Teutoburger Platz ist erst auf Drängen der BI als Grünanlage gewidmet worden. Durch die Versagung des Marktes wird das Engagement der Menschen bestraft. Wie versteht StR Köhne den Begriff „Erholung“, und welches ist das „übergeordnete öffentliche Interesse“ (§ 6 (5) GrünanlG), das zur Ablehnung geführt hat?

 

Frau Dr. Herbst (Grüne): Das BA sollte existierendes bürgerschaftliches Engagement im Bezirk nutzen und nicht unterdrücken. Das GrünanlG enthält Ermessensspielräume, die das AUN bewusst eng auslegt.

 

Herr Schmitz (SPD, BD): Eine Zerstörung der Grünanlage ist nicht Bestandteil des Marktkonzepts. Ein Markt auf dem Teute bringt Einnahmen und Wirtschaftskraft, auf die der Bezirk nicht verzichten sollte.

 

Herr Mindrup (SPD): Lässt sich wenigstens ein einmaliger Weihnachtsmarkt genehmigen? Lässt sich der Markt nicht auf den umliegenden Straßen – analog dem Ökomarkt Kollwitzplatz – durchführen? Die Marktnutzung einer Grünanlage würde natürlich einen Präzedenzfall schaffen.

 

Frau Ludwig (BI Teutoburger Platz): Über die Durchführung des Marktes gab es bis zur Bezirksfusion einen Konsens mit dem BA. Die BI hat einen Straßenmarkt bereits geprüft und aus Kostengründen verworfen. Vorschlag zur Güte: ein Jahr Probelauf; die Marktgenehmigungen werden ohnehin immer für ein Jahr erteilt.

 

BzStR Köhne:

-          Bei der Ablehnung des Marktes ging es um den Markt und nicht um die Bewertung des Engagements der BI. Eine regelmäßige Marktnutzung steht dem „übergeordneten öffentlichen Interesse“ entgegen.

-          Über einen Adventsmarkt wird zu reden sein.

-          Befürchtet einen Präzedenzfall für andere Plätze.

 

Herr Bohlmann (LuV-Leiter Tiefbau) wies auf Nachfrage darauf hin, dass Märkte auf öffentlichem Straßenland ausgeschrieben werden müssten, was der Intention der BI möglicherweise entgegenläuft.

 

Frau Vandenherz (PDS) wies auf den Ermessensspielraum bei der Interpretation des Begriffs „Einzelfall“ (§ 6 (5) GrünanlG) hin. Eine einzelfallbezogene Prüfung anderer Begehren kann die Schaffung eines Präzedenzfalls verhindern.

 

BzStR Köhne regte an, dass sich auch der Umweltausschuss mit dem Teutemarkt beschäftigt, schließlich geht es um das GrünanlG. Er betonte noch einmal, dass er beim Adventsmarkt Entgegenkommen signalisiert hat.

 

Zusammenfassender Verfahrensvorschlag Herr Mindrup (SPD):

-          Da es sich um eine Einzelfallentscheidung handelt, mit der die BVV formal nicht befasst ist, fordert der Wirtschaftsausschuss beide Seiten auf, sich auf dem Verhandlungswege zu einigen.

-          Brief Mindrup an die Ausschussvorsitzende Umwelt mit der Bitte, sich mit dem Teutemarkt zu befassen. Beigelegt werden der Protokollauszug und ein Vermerk, dass der Wirtschaftsausschuss einen regelmäßigen Markt (20 bis 25 Tage / Jahr) befürwortet.

Zustimmende Kenntnisnahme des Ausschusses.

 

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

 


 
 

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