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Auszug - "Kleiner Markt" Teutoburger Platz - der Tagesordnungspunkt wurde gemäß Schreiben des Bürgerdeputierten Wolfram Kempe vom 25.06.2002 auf die Tagesordnung gesetzt.
Herr
Kempe (PDS, BD) hatte Informationsmaterial über die Versagung der Erlaubnis
eines „Kleinen Marktes“ durch das NGA zusammengestellt und vorab in den
Fraktionen verteilt. Frau Karin Ludwig (BI Teutoburger
Platz) informierte,
dass es seit 2001 eine Nutzungsvereinbarung zwischen der BI Teutoburger Platz
und dem Bezirksamt über die Nutzung des Platzhauses und die Pflege des Platzes
durch die AnwohnerInnen gibt; die BI sorgt weitgehend selbständig dafür, dass
der Teutoburger Platz gepflegt wird. Bis zur Bezirksfusion bestand ein
kooperatives Verhältnis zwischen BI und BA. Im Sommer 2002 hat die BI den
Kontakt zu BzStR Köhne, der PDS-Fraktion in der BVV und dem TBA gesucht, um das
unabgestimmte Vorgehen des BA auf dem Teutoburger Platz zu beenden. Die AnwohnerInnen des Platzes wollten immer einen „Kleinen
Markt“; seit 1998 wurde am Konzept gearbeitet. Dieser ehrenamtlich organisierte
Markt soll kein kommerzieller Markt sein, die Erträge sollen lediglich zur
Kostendeckung dienen. Der vorläufige Endpunkt ist die Ablehnung des Marktes durch
das AUN im März 2002. Auf Nachfrage: Auf dem Markt sollen – außer in der
Adventswoche – keine Lebensmittel angeboten werden. BzStR Köhne: Es ist jetzt ein Weg zur besseren Zusammenarbeit zwischen
dem BA und der BI gefunden worden, das Marktproblem sollte von Problem der
Zusammenarbeit getrennt werden. -
Der
Teutoburger Platz unterliegt dem Grünanlagengesetz; einmalige Sondernutzungen
sind immer möglich. Der Markt soll aber regelmäßig und dauerhaft über das Jahr
stattfinden. -
Wertet
Konzept und geplante Angebotsstruktur als relativ normales Angebot. Der
Unterschied liegt einzig im nichtkommerziellen Betrieb. Deshalb wurde der
Marktbetrieb versagt. Herr Kempe (PDS, BD): Der Teutoburger Platz ist erst auf
Drängen der BI als Grünanlage gewidmet worden. Durch die Versagung des Marktes
wird das Engagement der Menschen bestraft. Wie versteht StR Köhne den Begriff
„Erholung“, und welches ist das „übergeordnete öffentliche Interesse“ (§ 6 (5) GrünanlG),
das zur Ablehnung geführt hat? Frau Dr. Herbst (Grüne): Das BA sollte existierendes
bürgerschaftliches Engagement im Bezirk nutzen und nicht unterdrücken. Das
GrünanlG enthält Ermessensspielräume, die das AUN bewusst eng auslegt. Herr Schmitz (SPD, BD): Eine Zerstörung der Grünanlage ist
nicht Bestandteil des Marktkonzepts. Ein Markt auf dem Teute bringt Einnahmen
und Wirtschaftskraft, auf die der Bezirk nicht verzichten sollte. Herr Mindrup (SPD): Lässt sich wenigstens ein
einmaliger Weihnachtsmarkt genehmigen? Lässt sich der Markt nicht auf den
umliegenden Straßen – analog dem Ökomarkt Kollwitzplatz – durchführen? Die
Marktnutzung einer Grünanlage würde natürlich einen Präzedenzfall schaffen. Frau Ludwig (BI Teutoburger Platz): Über die Durchführung des Marktes
gab es bis zur Bezirksfusion einen Konsens mit dem BA. Die BI hat einen
Straßenmarkt bereits geprüft und aus Kostengründen verworfen. Vorschlag zur
Güte: ein Jahr Probelauf; die Marktgenehmigungen werden ohnehin immer für ein
Jahr erteilt. BzStR Köhne:
-
Bei der Ablehnung des Marktes ging
es um den Markt und nicht um die Bewertung des Engagements der BI. Eine
regelmäßige Marktnutzung steht dem „übergeordneten öffentlichen Interesse“
entgegen.
-
Über einen Adventsmarkt wird zu
reden sein.
-
Befürchtet einen Präzedenzfall für
andere Plätze.
Herr Bohlmann (LuV-Leiter Tiefbau) wies auf Nachfrage darauf hin, dass
Märkte auf öffentlichem Straßenland ausgeschrieben werden müssten, was der
Intention der BI möglicherweise entgegenläuft. Frau Vandenherz (PDS) wies auf den Ermessensspielraum bei der Interpretation des
Begriffs „Einzelfall“ (§ 6 (5) GrünanlG) hin. Eine einzelfallbezogene Prüfung
anderer Begehren kann die Schaffung eines Präzedenzfalls verhindern. BzStR Köhne regte an, dass sich auch der Umweltausschuss mit dem Teutemarkt
beschäftigt, schließlich geht es um das GrünanlG. Er betonte noch einmal, dass
er beim Adventsmarkt Entgegenkommen signalisiert hat.
Zusammenfassender
Verfahrensvorschlag Herr Mindrup (SPD): -
Da
es sich um eine Einzelfallentscheidung handelt, mit der die BVV formal nicht
befasst ist, fordert der Wirtschaftsausschuss beide Seiten auf, sich auf dem
Verhandlungswege zu einigen. -
Brief
Mindrup an die Ausschussvorsitzende Umwelt mit der Bitte, sich mit dem
Teutemarkt zu befassen. Beigelegt werden der Protokollauszug und ein Vermerk,
dass der Wirtschaftsausschuss einen regelmäßigen Markt (20 bis 25 Tage / Jahr)
befürwortet. Zustimmende
Kenntnisnahme des Ausschusses. Es wird
folgender Beschluss gefasst: |
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