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Kleine Anfrage - KA-0818/IX
Der Deutsche Bundestag hat am 23. Februar 2024 das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz) beschlossen. Am 22. März 2024 wurde das Cannabisgesetz im Bundesrat beraten und gebilligt. Die Innenministerkonferenz (IMK) und die Justizministerkonferenz (JMK) haben sich einstimmig gegen das Gesetz gestellt; der Richterbund und die Polizeigewerkschaften haben das Gesetz scharf kritisiert. Interessenvertreter haben das Gesetz begrüßt. Dabei gibt es viele offene Fragen im Strafgesetz, dem Verkehrsrecht und weiteren. „Das 2-Säulen-Modell entwickelt die Eckpunkte der Bundesregierung zur Einführung einer kontrollierten Weitergabe von Cannabis an Erwachsene vom 26. Oktober 2022 weiter. Es sieht nunmehr zwei Säulen vor: 1. Säule 1 ermöglicht den privaten Eigenanbau durch Erwachsene zum Eigenkonsum sowie den gemeinschaftlichen, nicht-gewerblichen Eigenanbau von Cannabis in Anbauvereinigungen. Der Gesetzesentwurf zur ersten Säule (CanG) wurde von der Bundesregierung (Pressemitteilung vom 16.08.2023) und nach Beratungen vom Deutschen Bundestag am 23. Februar 2024 beschlossen. Das Gesetz tritt überwiegend am 1. April 2024 in Kraft, die Regelungen zum Eigenanbau in Anbauvereinigungen am 1. Juli 2024. 2. Säule 2 sieht regionale Modellvorhaben mit kommerziellen Lieferketten vor. Parallel zur Umsetzung der Säule 1 bereitet die Bundesregierung die Säule 2 vor. Das Bundesministerium für Gesundheit hat hierzu bereits die anderen Ressorts um entsprechende Beiträge gebeten. Der Gesetzesentwurf wird voraussichtlich der Europäischen Kommission zur Prüfung vorgelegt werden.“[1] Das Gesetz sieht zahlreiche Auflagen für den Anbau von Cannabis und aufwendig zu kontrollierenden Abstandsregeln, Konsumverbotszonen oder Konsumverbotszeiten, und weiteres vor.
Ich frage das Bezirksamt Pankow von Berlin: 1. Welche Aufgaben aus dem Cannabisgesetz werden in die Zuständigkeiten des Bezirksamt Pankow fallen? 2. Inwiefern erwartet das Bezirksamt Auswirkungen des Cannabisgesetzes auf die einzelnen Geschäftsbereiche des Bezirksamtes? a. Jugend und Familie b. Soziales und Gesundheit c. Stadtentwicklung und Bürgerdienste d. Ordnung und öffentlicher Raum e. Schule, Sport und Facility Management f. Finanzen, Personal, Kultur und Wirtschaft c. Wie bewertet das Bezirksamt das Cannabisgesetz hinsichtlich der Auswirkungen auf die Altersgruppen: a. bis 18 Jahren b. bis 21 Jahren c. über 21 Jahren d. Welche offene Fragen stellen sich dem Bezirksamt zu dem Cannabisgesetz?
[1] https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/cannabis/faq-cannabisgesetz, abgerufen am 24. März 2024, 10:11 Uhr
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