Kleine Anfrage - KA-0600/IX  

 
 
Nummer:KA-0600/IXEingang:14.06.2023
Eingereicht durch:Paul, David
Weitergabe:14.06.2023
Fraktion:Fraktion der CDUFälligkeit:28.06.2023
Antwort von:BezirksamtBeantwortet:26.07.2023
Parlament:Bezirksverordnetenversammlung Pankow von BerlinErledigt:26.07.2023
 
Betreff:Bisher unbekannte/intransparente Kosten der Parkraumbewirtschaftung
Anlagen:
KA-0600/IX Eingang
KA-0600/IX Antwort
   

Kleine Anfragen Eingangstext

Die Parkraumbewirtschaftung wurde/wird in verschiedenen Kapiteln und Titeln basierend auf dem Doppelhaushalt 2022/2023 aufgeführt. Die nachfolgenden Fragestellungen beziehen sich auf die dargestellten Einnahmen und Ausgaben für den Bezirk Pankow

 

Einnahmen

Titelname

Titel-
nummer

Kapitelname

Kapitel-nummer

Ansatz 2023 in Tsd. EUR

Einnahmen aus den Parkscheinautomaten

1.1

Wirtschaftsplan der Parkraumbewirtschaftung des Bezirks Pankow von Berlin

Anlage 3 des Bezirkshaushaltsplan Pankow Band 1

4.000

Einnahmen aus dem Handyparken

1.2

Wirtschaftsplan der Parkraumbewirtschaftung des Bezirks Pankow von Berlin

Anlage 3 des Bezirkshaushaltsplan Pankow Band 1

2.800

 

 

Ausgaben

Titelname

Titel-nummer

Kapitelname

Kapitel-nummer

Ansatz 2023 in Tsd. EUR

Dienstleistungen

54010

Ordnung im öffentlichen Raum

3400

17

Dienstleistungen für die verfahrensabhängige IKT

51185

Bürgerdienste, Bürgerämter und Wahlen

3500

6,3

 

 

Hinsichtlich des Ausgabentitels 54010 (Kapitel 3400) vermerkte das Bezirksamt: „Insbesondere zur Absicherung der Tierkörpertransporte zu diagnostischen Untersuchungen und Tierkörperbeseitigungen gem. Nr. 16 Abs. 6 OrdZG und für die Finanzierung der Fotoarbeiten zur Beweismittelaufnahme in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren, Erstattung von Unterbringungskosten für sichergestellte Tiere, Analysen und Untersuchungen für die Parkraumbewirtschaftung“

 

Zu Ausgabentitel 51185 (Kapitel 3500) merkte das Bezirksamt an: „Hier werden die Transaktionskosten im Zusammenhang mit der Gebührenzahlung für Bewohnerparkausweise und Gästevignetten und der Zahlungsart ‚E-Payment‘ nachgewiesen. Die Abrechnung erfolgt durch die ‚Berlin-Online Stadtportal GmbH & Co. KG'. Ferner sind hier die Ausgaben für die Bereitstellung des Terminmanagementsystems „ZMS – Parkraumbewirtschaftung“ im Bürgeramt Prenzlauer Berg veranschlagt.

Mehr in Anpassung an die gestiegene Anzahl von online-Anträgen und der damit verbundenen Zahlart ‚E-Payment’.“

Seit 9. Mai 2022 ist die Berlin-Online Stadtportal GmbH & Co. KG Teil der IBB Unternehmensverwaltung in Besitz des Landes Berlin.

Darüber hinaus wird berlinweit die Möglichkeit geboten, die ad-hoc Parkgebühren mobil zu bezahlen, bspw. über die Anbieter easypark, mobilet, yellowbrick, paybyphone, parkster, parco und ggfs. weiterer (nachfolgend „Drittanbieter").

  1. Welche Drittanbieter bieten derzeit die Möglichkeit zur Bezahlung von Parkgebühren im Berliner Park-System?
  2. Ist es zutreffend, dass alle Einnahmen aus Drittanbieter unter 1.2. Einnahmen aus dem Handyparken im Wirtschaftsplan der Parkraumbewirtschaftung des Bezirks Pankow von Berlin zusammengefasst sind? Wenn nein, wo sind diese dann hinterlegt?
  3. Wie gestaltet sich das vertragliche Konstrukt? (Mit Bitte um Aufschlüsselung je Drittanbieter, sofern es abweichende kontraktuelle Verhältnisse existieren.)
  4. Welche Kosten entfallen je Parkvorgang auf die Drittanbieter? (Mit Bitte um Aufschlüsselung je Drittanbieter, unter Berücksichtigung revolvierender, einmaliger sowie prozentualer Kosten.)
  5. Welche Einnahmenverluste hat der Bezirk Pankow durch das Drittanbieterangebot?
  6. Vor dem Hintergrund, dass es 2015[1] noch einen großen Aufschrei gab, dass Bürgeramttermine verkauft wurden: Wie bewertet das Bezirksamt Pankow Handyparken durch Drittanbieter anstelle der Möglichkeit eines zentralen berlinweiten staatlichen Angebots?
  7. Welcher prozentualer und totaler Anteil des Ausgabentitels 54010 (Kapitel 3400) entfielen auf die Parkraumbewirtschaftung?
  8. Welcher prozentualer und totaler Anteil des Ausgabentitels 51185 (Kapitel 3500) entfielen auf die Transaktionskosten für die Gebührenzahlungen der Bewohnerparkausweise und Gästevignetten?
  9. Wie bewertet das Bezirksamt den Umstand, dass die Transaktionskosten für die Gebührenzahlungen der Bewohnerparkausweise und Gästevignetten im Ausgabentitel 51185 (Kapitel 3500) zu 100 % der Berlin-Online Stadtportal GmbH & Co. KG (sogenannter Netzbetreiber“) als Teil der IBB Unternehmensverwaltung, die im Besitz des Landes Berlin ist, zugeht?
  10. Hat das Bezirksamt weitere Angebote von Netzbetreibern eingeholt?
    1. Wenn nein, warum nicht?
    2. Wenn ja, welche? Und wie gestalteten/gestalten sich diese?

 
 

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