Kleine Anfrage - KA-0341/VIII  

 
 
Nummer:KA-0341/VIIIEingang:24.04.2018
Eingereicht durch:Feige, René
Weitergabe:24.04.2018
Fraktion:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFälligkeit:01.06.2018
Antwort von:BezirksamtBeantwortet:05.06.2018
Parlament:Bezirksverordnetenversammlung Pankow von BerlinErledigt:05.06.2018
 
Betreff:Artenschutz am Gebäude
Anlagen:
KA-0341/VIII, Eingang
KA-0341/VIII Terminverlängerung
KA-0341/VIII Terminverlängerung 2
KA-0341/VIII Antwort
   

Kleine Anfragen Eingangstext

Ich frage das Bezirksamt:

1. Wie viele Abriss- und Sanierungsvorhaben wurden in den Jahren 2012 - 2017 im Bezirk durchgeführt? Bitte die Anzahl der bekannten Vorhaben und die Anzahl der geschätzten Vorhaben nach Abriss, Sanierung und Jahren auflisten.

2. Bei wie vielen dieser Vorhaben wurde rechtzeitig vor Beginn das Vorhandensein von Fortpflanzungs- und Ruhestätten (Lebensstätten) geschützter Arten von einer fachkundigen Person überprüft und entweder eine Anzeige, die die Erfassungsergebnisse und ein ökologisches Ausgleichskonzept enthält, beim zuständigen Bezirksamt oder ein Antrag auf Befreiung bei der Obersten Naturschutzbehörde (derzeit SenUVK) eingereicht? Bitte die Anzahl der Anzeigen /Anträge auf Befreiungen differenziert nach Abriss und Sanierung für die Jahre 2012 bis 2017 auflisten.

3. Wie viele Ersatzlebensstätten für Vögel und wie viele Ersatzlebensstätten für Fledermäuse wurden im Jahr 2012 bis 2017 auf Grund dieser Anzeigen/Befreiungen realisiert?

4. Findet eine Erfolgskontrolle hinsichtlich der Annahme dieser Ersatzlebensstätten statt?
Wenn ja:
a) Durch wen finden die Erfolgskontrollen statt?

b) Wie oft finden Erfolgskontrollen je Vorhaben statt?
c) Wie viele der o.g. Ersatzlebensstätten wurden von den Zielartengruppen angenommen?

Wenn nein: Warum nicht?

5. Wie wird die Einhaltung des Artenschutzes an Gebäuden bei Abriss- und Sanierungsvorhaben im Bezirk überprüft?

6. Welche Möglichkeiten hat eine BauherrIn, sich über die bestehenden Regelungen bei Abriss- und Sanierungsvorhaben in Bezug auf den Artenschutz beim Bezirksamt zu informieren?

7. Werden Bauherren oder ihre Vertreter im Rahmen der Antragstellung für die Nutzung des öffentlichen Straßenraumes für Gerüststellungen im Rahmen von Sanierungen oder Abriss  durch die zuständige Genehmigungsbehörde auf die Anforderungen des Artenschutzrechtes nach § 44 BNatschG aufmerksam gemacht?

Wenn ja: In welcher Form?

Wenn nein: Warum nicht?

 
 

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