Drucksache - VI-0841  

 
 
Betreff: Kulturensemble am Thälmannpark - Konzeption
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
15.07.2009 
26. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
23.09.2009 
27. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
14.10.2009 
Fortführung der 27. öffentlichen Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
31.03.2010 
32. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
15.09.2010 
36. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
06.10.2010 
Fortsetzung der 36. öffentlichen Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Gemeinsamer Antrag Fraktionen SPD & Grüne, 26. BVV am 15.07.09
Gemeinsamer Antrag Fraktinen SPD und Grüne - Ausfertigung nach Beschlussfassung - 26. BVV am 15.07.09
VzK gem § 13 BezVG, ZB 23.09.09
Vorlage zur Kenntnisnahme, Zwischenbericht Bezirksamt, 32. BVV am 31.3.2010
VzK 13 Schlussbericht, BA, 36. BVV am 15.09.2010

Die BVV möge beschließen:

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

Mit dem Beschluss VI-0599 ‚Umwidmung des Kinder- und Jugendkulturzentrums Eliashof’ ist das Bezirksamt auch ersucht worden, da

 

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                    .09.2010

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                        Drucksache-Nr.:
 

                                                                                                                in Erledigung der

                                                                                                                Drucksache Nr.: VI-0841

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

Schlussbericht

 

Kulturensemble am Thälmannpark – Konzeption

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 26. Sitzung am 15.07.2009 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VI-0841

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, umgehend folgende Maßnahmen zu ergreifen:

 

1.     Das Bezirksamt wird ersucht, unverzüglich zur Weiterentwicklung des Kulturensembles am Thälmannpark eine externe Konzeption in Auftrag zu geben.

Ziel dieser Konzeption soll sein:

·      Die Attraktivitätssteigerung und Verbesserung der Wirtschaftlichkeit des Standortes im Rahmen der Kosten-Leistungsrechnung.

·      Die Erfassung der kulturellen und wirtschaftlichen Potentiale des Standortes, die konzeptionelle Zusammenführung der im Thälmannpark ansässigen Angebote und ihre räumliche Verdichtung.

·      Für die Konzepterstellung sind die folgenden Rahmenvorgaben maßgeblich:

-            Darstellung der kulturellen und wirtschaftlichen Potentiale des Standortes Thälmannpark

-            Berücksichtigung der konzeptionellen Integration sowie räumlichen Unterbringung der derzeit noch im Kinder- und Jugendkulturzentrum Eliashof ansässigen Initiativen (Murkelbühne, Prenzlkasper, Flatback & Cry, Klangschmiede, Interkulturelle Kiezbühne Prenzlauer Berg und Initiative Bürgerstiftung Prenzlauer Berg).

-            Weiterentwicklung der derzeit im Thälmannparkensemble ansässigen und der ggf. zu verlagernden Angebote (s. o.)

-            Einbeziehung der bisher durch LuV- und Amtsleitung(en) genutzten Räume

-            Einarbeitung der Ergebnisse des Baugutachtens (s. Punkt 3) in die Konzeption 

-            Darstellung der Gesamtergebnisse in verschiedenen Szenarien vor dem Hintergrund möglicher Zielgruppen und bestehender  kultureller Angebote im räumlichen Umfeld.

 

·         Auf Basis der Gesamtkonzeption sollen Vorschläge für ein Marketingkonzept für den Standort („Dachmarke“) sowie für ein zukünftiges Standortmanagement entwickelt werden. Die im Rahmen des „19-Punkte-Papiers“ des Bezirksamtes Pankow von Berlin beschlossene Prüfung eines Treuhandmodells soll hierbei Berücksichtigung finden.

 

2.     Um die Potenziale des Thälmannparks besser nutzen zu können, wird das Bezirksamt ersucht, die dort ansässige(n) LuV- und Amtsleitung(en) in andere Verwaltungsgebäude des Bezirks zu verlagern. Der BVV ist zur Sitzung am 23. September 2009 ein konkreter Vorschlag mit einem zeitlichen Umsetzungsplan zu unterbreiten.

 

3.     Das Bezirksamt wird weiterhin ersucht, parallel zur unter Punkt 1) beschriebenen Konzeption ein externes bauliches Gutachten zum Thälmannparkensemble in Auftrag zu geben. Dieses soll den räumlichen, baulichen, energetischen und akustischen Sanierungs- und Modernisierungsaufwand detailliert aufzeigen. Außerdem sollen mögliche Varianten der Sanierung und der baulichen Gestaltung aufgezeigt werden, in denen deutlich wird, welche räumlichen Potentiale mit der Sanierung des Standortes – insbesondere aus Mitteln des Stadtumbau Ost – erzielt werden können. Dies soll in enger Abstimmung mit der Konzeptentwicklung erstellt werden.

 

4.     Das Bezirksamt wird ferner ersucht, sich umgehend für eine Finanzierung der Konzeption und des Gutachtens bei der Senatsverwaltung für Kultur und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung einzusetzen.

 

5.     Das zu entwickelnde Konzept sowie das bauliche Gutachten sollen der BVV in Abstimmung mit der einberufenen Projektgruppe spätestens bis zur 28. Tagung am 11. November 2009 vorgelegt werden.

 

6.     Das Bezirksamt unterbreitet bis Dezember 2009 konkrete Vorschläge für einen alternativen Standort/für alternative Standorte für all diejenigen Angebote, die im Ergebnis der Konzeption und des baulichen Gutachtens keinen Platz im Thälmannpark finden können.“

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

zu 1. bis 5.

 

Das Bezirksamt hat eine umfassende Nutzungskonzeption für die weitere Entwicklung des Kulturstandortes am Ernst Thälmann Park erarbeitet, die der BVV-Ausschuss für Kultur und Bildung im August zustimmend zur Kenntnis genommen hat. Sie stellt die Arbeitsgrundlage für alle weiteren Schritte dar. In diese konzeptionelle Darstellung sind sowohl Auswertungen der Diskussionen der letzten Monate als auch die Auswertungen der externen Gutachten eingeflossen.

 

Weiterhin hat das Bezirksamt fristgerecht für das Förderprogramm Stadtumbau Ost eine Vorschlagsliste für die Programmplanung 2011 bei SenStadt eingereicht. In der Prioritätenliste des BA liegt das Kulturareal ETP auf Platz 1 mit einem Gesamtvolumen von 2.233.967 € (davon 400.000 € Eigenmittel des Bezirks). Die Entscheidung dazu ist im Herbst d. J. zu erwarten. Andere Programm- bzw. Fördermöglichkeiten gibt es für das Sanierungsvorhaben nach gegenwärtigem Stand nicht.

Nach aktuellem Stand und entsprechend der Programmanmeldung (s.1.) sieht das Bezirksamt vor, bei gesicherter Finanzierung das Haus 105 als ein geschlossenes Vorhaben zuerst in Angriff zu nehmen. Konzeptionelle Grundlagen der inhaltlichen Ausrichtung sind bereits mit der Nutzungskonzeption für das Gesamtareal gegeben.

Sollte SenStadt zu keiner positiven Entscheidung über diese Anmeldung kommen, bliebe dem Bezirk nur der langfristige Einsatz von Mitteln aus Investitionen und baulicher Unterhaltung.

 

Auch werden weitere vertiefende Gutachten u. ä. notwendig sein. Sie können seriös aber erst in Angriff genommen, wenn Klarheit und damit Sicherheit über die Finanzierung besteht. Das gilt grundsätzlich auch für notwendige weitere Präzisierungen zum gegebenen Zeitpunkt.

 

Die Berichterstattung zu den Punkten 1 bis 5 erfolgt zukünftig im Rahmen der Berichterstattung zur Drs. VI-1100. Wir bitten daher, die Drs. VI-0841 als erledigt zu betrachten. 

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Derzeit nicht bezifferbar.

Kofinazierungsmittel in Höhe von 500 T€ sind im Haushalt 2010/2011 im Kapitel 3721, Titel 715 01 eingestellt.

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

siehe Anlage

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

Im Zuge einer Ertüchtigung des Gebäudekomplexes für eine intensivere kulturelle Nutzung werden die Angebote für Kinder und Familien im umliegenden Stadtgebiet verbessert.

 

 

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                                      Dr. Michail Nelken             

Bezirksbürgermeister                                                        Bezirksstadtrat für Kultur,

                                                                                                  Wirtschaft und Stadtentwicklung             

 

3


 

Musterblatt Auswirkungen von Bezirksamtbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21

 

Nachhaltigkeitskriterium

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Bemerkungen

 

 

quantitativ

qualitativ

quantitativ

qualitativ

 

1. Fläche

    - Versiegelungsgrad

x

 

 

 

 

 

2.  Wasser

     - Wasserverbrauch

x

 

 

 

 

 

3.  Energie

     - Energieverbrauch

     - Anteil erneuerbarer Energie

 

x

 

 

 

 

4.  Abfall

     - Hausmüllaufkommen
     - Gewerbeabfallaufkommen

x

 

 

 

 

 

5.  Verkehr

    - Verringerung des Individual-

       verkehrs

    - Anteil verkehrsberuhigter

       Zonen

    - Busspuren

    - Straßenbahnvorrang-
      schaltungen

    - Radwege

x

 

 

 

 

 

6.  Immissionen

     - Schadstoffe
     - Lärm

x

 

 

 

 

 

7.  Einschränkung von Fauna
     und Flora

x

 

 

 

 

 

8.  Bildungsangebot

x

 

 

 

 

 

9.  Kulturangebot

x

x

x

 

 

 

10. Freizeitangebot

x

 

 

 

 

 

11. Partizipation in Entschei-
      dungsprozessen

x

 

 

 

 

 

12. Arbeitslosenquote

x

 

 

 

 

 

13. Ausbildungsplätze

x

 

 

 

 

 

14. Betriebsansiedlungen

x

 

 

 

 

 

15. wirtschaftl. Diversifizierung
      nach Branchen

x

 

 

 

 

 

Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.

 

2

 
 

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