Drucksache - 0669/XXI
Bezirksstadtrat Oliver Gellert wird gemäß § 35 Abs. 3 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) von seinem Amt abberufen. BegründungMit der Wiederholungswahl vom 12. Februar 2023 haben sich die Mehrheitsverhältnisse in der Bezirksverordnetenversammlung Spandau verändert. Der Fraktion Bündnis ’90 / Die Grünen steht kein Sitz im Bezirksamt mehr zu. Auf Vorschlag ebendieser Fraktion ist Bezirksstadtrat Oliver Gellert für die Dauer dieser Wahlperiode gewählt worden. Die Folgen einer Wiederholungswahl hat der Gesetzgeber nicht geregelt. Das aktuelle Bezirksamt entspricht jedenfalls nicht der verfassungsgemäßen Besetzung, daher hat das entsendende Organ, die Bezirksverordnetenversammlung, die Pflicht durch korrekte Anwendung des actus contrarius-Grundsatzes den Zustand herzustellen, der dem Wählerwillen und der Verfassung entspricht. Eine „goldene Handschlag“-Regelung für abgewählte Mitglieder des Bezirksamts auf Kosten des Steuerzahlers lehnen wir ab. |
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Bezirksamt Spandau
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