Drucksache - 0356/XXI
Schlussbericht
Grundsätzlich erfolgt die Übergabe von Ernennungsurkunden durch die Bezirksbürgermeisterin persönlich. Sofern die Übergabe aus terminlichen Gründen auf Seiten der Bezirksbürgermeisterin nicht möglich ist, wird der stellvertretende Bezirksbürgermeister bzw. der für die Beamten/den Beamten zuständige Bezirksstadtrat gebeten, die Ernennung zu vollziehen. Bei Dienstjubiläen wird den Mitarbeitenden die Möglichkeit einer offiziellen Ehrung offeriert. Wird das Angebot angenommen, vollzieht es sich wie oben beschrieben. Bei Entlassungen erhalten die Tarifbeschäftigten ein Dankschreiben und die Beamten eine Urkunde. Auch hier offeriert der Personalservice die Möglichkeit einer offiziellen Ehrung. Sämtliche Ehrungen finden dann in einem ansprechenden Rahmen – teilweise in Anwesenheit der Beschäftigtenvertretungen statt. Die jeweilige Büroleitung wird vom Personalservice über den Zeitpunkt der Ehrung informiert. So wird dem jeweiligen Bezirksstadtrat auch die Möglichkeit gegeben, an der Ehrung teilzunehmen.
Berlin-Spandau, den 11.01.2023
Dr. Carola Brückner Bezirksbürgermeisterin |
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