Tagesordnung - Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Zentrale Aufgaben, Sozialraumorientierung und Wohnen  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Zentrale Aufgaben, Sozialraumorientierung und Wohnen
Gremium: Zentrale Aufgaben, Sozialraumorientierung und Wohnen
Datum: Mo, 21.10.2013 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 18:11 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Geschäftliches      
Ö 1.1  
Genehmigung der Protokolle der 14. Sitzung vom 05.08.2013 und 15. Sitzung vom 02.09.2013      
Ö 2     Berichte aus den Beiräten      
Ö 2.1  
Behindertenbeirat      
Ö 2.2  
Frauenbeirat      
Ö 3  
Antrag der Fraktion der GAL vom 11.03.2013 betr.: Überarbeitung der Kriterien für die Beurteilung der Kaufinteressenten/-innen von Erbbaurechtsgrundstücken - überwiesen in der 19. BVV am 20.03.2013  
Enthält Anlagen
0628/XIX  
Ö 4  
Antrag der Fraktion der GAL vom 11.03.2013 betr.: Konzept für den bezirklichen Umgang mit asylsuchenden Menschen - überwiesen in der 19. BVV am 20.03.2013 unter Mitberatung der Ausschüsse für Bildung und Kultur, Integration, Jugendhilfe und Soziales
Enthält Anlagen
0625/XIX  
Ö 5  
Antrag des Einzelverodneten (DIE LINKE) vom 03.06.2013 betr.: Sowjetisches Ehrenmal Staaken - überwiesen in der 22. BVV am 12.06.2013  
0726/XIX  
Ö 6  
Antrag der Fraktion der GAL vom 19.08.2013 betr.: Tariflöhne bei Fremdvergaben einhalten - Preise entsprechend kalkulieren - überwiesen in der 23. BVV am 28.08.2013 - Mitberatung für den Ausschuss für Haushalt, Personal und Rechnungsprüfung  
Enthält Anlagen
0759/XIX  
Ö 7  
Antrag der Fraktion der SPD vom 19.08.2013 betr.: Grundsätze für die Ansiedlung von Einrichtungen zur menschenwürdigen Unterbringung von Flüchtlingen in Spandau mit dem LaGeSo vereinbaren! - überwiesen in der 23. BVV am 28.08.2013  
0781/XIX  
    VORLAGE
    6 Gegenstimmen

 

   
    28.08.2013 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 14.2 - überwiesen
    Der Antrag wird in den Ausschuss für Zentrale Aufgaben, Sozialraumorientierung und Wohnen überwiesen

Der Antrag wird in den Ausschuss für Zentrale Aufgaben, Sozialraumorientierung und Wohnen überwiesen.

   
    21.10.2013 - Zentrale Aufgaben, Sozialraumorientierung und Wohnen
    Ö 7 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Beschluss:

 

   
    27.11.2013 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 37.4 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
    Das Bezirksamt wird beauftragt, mit dem Landesamt für Gesundheit und Soziales die Bereitstellung von Unterbringungsmöglichkeiten für Asylbewerberinnen und Asylbewerber im Rahmen einer Vereinbarung zu regeln

Das Bezirksamt wird beauftragt, mit dem Landesamt für Gesundheit und Soziales die Bereitstellung von Unterbringungsmöglichkeiten für Asylbewerberinnen und Asylbewerber im Rahmen einer Vereinbarung zu regeln. Darin sollen unter anderem die folgenden Grundsätze für die Ansiedlung von Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften vereinbart werden:

 

  1. Einrichtungen für die Unterbringung von Asylbewerberinnen und Asylbewerber sollen so im Bezirk angesiedelt werden, dass die infrastrukturellen Einrichtungen (wie z. B. Kitas, Schulen etc.) die daraus resultierenden Aufgaben bewältigen können.
     
  2. Der jeweilige Träger der Einrichtung muss seinem Auftrag für das soziale Zusammenleben innerhalb der Einrichtung, für die Kommunikation mit der vorhandenen Wohnbevölkerung und für die personelle und materielle Ausgestaltung der Unterkunft in angemessener Weise nachkommen.
     
  3. Die Beschulung der Kinder soll in keinem Fall auf dem Gelände der Einrichtungen, sondern in Regelschulen erfolgen. Gleiches gilt für den Hortbesuch in den entsprechenden Altersgruppen.
     
  4. Die Kita-Kinder sollen eine öffentliche Kindertagesstätte besuchen. Auf dem Gelände der Einrichtung soll keine eigene Kita-Einrichtung oder Kita-ähnliche Einrichtung etabliert werden. Eine zusätzlich zum Kita-, Schul- und Hortbesuch erfolgende Kinderbetreuung kann auf dem Gelände der jeweiligen Einrichtung erfolgen.
     
  5. Notaufnahmeeinrichtungen können ausnahmsweise am Rand von Industrie- oder Gewerbegebieten liegen, wenn sie

-       an die Infrastruktur gut angebunden sind,

-       problematische Belastungen aus Emissionen ausgeschlossen sind und wenn

-       der Standort zeitlich befristet ist.

 

  1. Gemeinschaftsunterkünfte (die nicht Notaufnahmeeinrichtungen sind)

-          sollen nicht in Gewerbe- oder Industriegebieten liegen,

-          müssen gut an die Infrastruktur angebunden sein,

-          müssen über ausreichende Freiflächen für die Freizeitgestaltung verfügen

-          müssen eine Raumaufteilung besitzen, die den Familien ein eigenständiges Familienleben ermöglicht.

   
    29.01.2014 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 46.6 - mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen
    Als 1

Als 1. Zwischenbericht zur Kenntnis genommen.

   
    25.02.2015 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 45.19 - mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen
   

Als 2. Zwischenbericht zur Kenntnis genommen.

   
    08.07.2015 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 45.2 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
   

Als Schlussbericht zur Kenntnis genommen.

Ö 8  
Vorlage - zur Kenntnisnahme - vom 15.08.2013 betr.: Freifunk auf Bezirksgebäuden - überwiesen in der 23. BVV am 28.08.2013 auf Antrag der Fraktionen der CDU und Piraten sowie als 1. Zwischenbericht angesehen
0352/XIX  
Ö 9  
Vorlage - zur Kenntnisnahme - vom 29.07.2013 betr.: Internet in Spandaus Asylbewerberheimen - überwiesen in der 23. BVV am 28.08.2013 auf Antrag der Fraktion Piraten sowie als 1. Zwischenbericht angesehen  
0690/XIX  
Ö 10  
Mitteilungen des Bezirksamtes      
Ö 11  
Verschiedenes      
               
 
 

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