Auszug - Antrag der Fraktion der GAL vom 19.08.2013 betr.: Tariflöhne bei Fremdvergaben einhalten - Preise entsprechend kalkulieren - überwiesen in der 23. BVV am 28.08.2013 - Mitberatung für den Ausschuss für Haushalt, Personal und Rechnungsprüfung  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Zentrale Aufgaben, Sozialraumorientierung und Wohnen
TOP: Ö 6
Gremium: Zentrale Aufgaben, Sozialraumorientierung und Wohnen Beschlussart: vertagt
Datum: Mo, 21.10.2013 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 18:11 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
0759/XIX Tariflöhne bei Fremdvergaben einhalten - Preise entsprechend kalkulieren
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GALBzBm Kleebank
Verfasser:BzBm Kleebank 
Drucksache-Art:AntragVorlage - zur Kenntnisnahme -
 
Wortprotokoll
Beschluss

In der Diskussion, an der sich die Bezv

 

Bezv. Höhne begründet den Antrag der Fraktion der GAL.

 

In der anschließenden Diskussion, an der sich BzBm Kleebank, die Bezv. Höhne, Schatz, Meys, Paolini, Hotait und Meißner, A. beteiligen, erklärt Bezv. Schatz dass das Vergabegesetz des Landes Berlin im Abgeordnetenhaus geändert wurde, in der Form, dass ein Mindestlohn festgeschrieben wurde und Grenzen gezogen wurden, die die Beschäftigten stärken. Der Antrag sollte aufgrund des Tätigwerdens des Abgeordnetenhauses zurückgezogen werden.

 

BzBm Kleebank führt aus, dass das Vergaberecht eingehalten werden muss. An manchen Stellen ist die Kontrolle schwierig, wie z. B. bei Aufträgen an Bauunternehmen, die Subunternehmen beschäftigen. In anderen Bereichen gibt es Kontrollmechanismen, z. B. bei der Schulreinigung. Da gibt es mittlerweile verlässliche Daten, mit welchen Reinigungsleistungen gerechnet werden kann. Anhand der Gebote kann eingeschätzt werden, ob ein solches Gebot tatsächlich die Reinigungsleistung in der entsprechenden Qualität, in der entsprechenden Zeit mit der entsprechenden Orientierung an dem Vergaberecht des Landes Berlin erfolgen kann oder nicht. Das heißt, gezielte Dumpingangebote können ausgeschlossen werden und zwar so, dass es rechtlich einwandfrei ist. Ansonsten können nicht so einfach Gebote ausgeschlossen werden, nur weil der Verdacht besteht, da könnte was nicht stimmen. Es ist insgesamt eine sehr schwierige Situation. Das Personal zur intensiven Prüfung der einzelnen Sachverhalte ist so nicht vorhanden.

 

Bezv. Meißner, A. erklärt, dass der Antrag durch Tätigwerden des Bezirksamtes als erledigt zu betrachten ist. Ansonsten wird es keine Zustimmung geben.

 

Die Sitzung wird auf Antrag des Bezv. Hotait von 17:20 Uhr bis 17:27 Uhr unterbrochen.

 

Nach der Unterbrechung wird eine beantragte Vertagung des Bezv. Hotait durch die Mitglieder einstimmig angenommen.


Beschluss:

 


 
 

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