Drucksache - 0759/XIX
Das Bezirksamt ist gesetzlich an die im Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) festgelegte Tariftreue und Mindestentlohnung gebunden. Danach wird von den Unternehmen ab einem geschätzten Auftragswert von 500 Euro Netto eine schriftliche Verpflichtung gefordert, dass sie "ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt von 8,50 Euro zu bezahlen." § 1 BerlAVG. Bei der Auftragsvergabe wird zusätzlich die "Auskömmlichkeit" der angebotenen Preise geprüft. Mit dieser Prüfung wird sichergestellt, dass nur Firmen beauftragt werden, die mindestens den gesetzlich vorgeschriebenen Tariflohn zahlen.
Berlin-Spandau, den 09. Mai 2014
Helmut Kleebank Bezirksbürgermeister
|
||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Stadtbezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer/-in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
Bezirksamt Spandau
- Tel.: (030) 90279-0