Drucksache - 0759/XIX  

 
 
Betreff: Tariflöhne bei Fremdvergaben einhalten - Preise entsprechend kalkulieren
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GALBzBm Kleebank
Verfasser:BzBm Kleebank 
Drucksache-Art:AntragVorlage - zur Kenntnisnahme -
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
28.08.2013 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin überwiesen   
Zentrale Aufgaben, Sozialraumorientierung und Wohnen Mitberatung
21.10.2013 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Zentrale Aufgaben, Sozialraumorientierung und Wohnen vertagt   
02.12.2013 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Zentrale Aufgaben, Sozialraumorientierung und Wohnen vertagt   
06.01.2014 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Zentrale Aufgaben, Sozialraumorientierung und Wohnen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Haushalt, Personal und Rechnungsprüfung Vorberatung
30.01.2014 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Rechnungsprüfung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
26.02.2014 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung als Schlussbericht
21.05.2014 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Antrag GAL v. 19.08.2013
Mitberatung ZSW v. 06.01.2014
BE HPR v. 30.01.2014
Vorl. z.K. v. 09.05.2014

Das Bezirksamt wird beauftragt, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass bei allen Fremdvergaben durch das Bezirksamt der vorzusehende Tariflohn entsprechend der qualitativen und quantitativen Anforderungen an die beauftragten Firmen/Personen sich

Das Bezirksamt ist gesetzlich an die im Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) festgelegte Tariftreue und Mindestentlohnung gebunden. Danach wird von den Unternehmen ab einem geschätzten Auftragswert von 500 Euro Netto eine schriftliche Verpflichtung gefordert, dass sie "ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne  Auszubildende) bei der Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt von 8,50 Euro zu bezahlen." § 1 BerlAVG. Bei der Auftragsvergabe wird zusätzlich die "Auskömmlichkeit" der angebotenen Preise geprüft. Mit dieser Prüfung wird sichergestellt, dass nur Firmen beauftragt werden, die mindestens den gesetzlich vorgeschriebenen Tariflohn zahlen.

 

 

Berlin-Spandau, den 09. Mai 2014

 

 

Helmut Kleebank

Bezirksbürgermeister

4 Enthaltungen (Bezv

 

Begründung:

 

 
 

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