Auszug - Antrag der Fraktion der SPD vom 19.08.2013 betr.: Grundsätze für die Ansiedlung von Einrichtungen zur menschenwürdigen Unterbringung von Flüchtlingen in Spandau mit dem LaGeSo vereinbaren! - überwiesen in der 23. BVV am 28.08.2013  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Zentrale Aufgaben, Sozialraumorientierung und Wohnen
TOP: Ö 7
Gremium: Zentrale Aufgaben, Sozialraumorientierung und Wohnen Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mo, 21.10.2013 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 18:11 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
0781/XIX Grundsätze für die Ansiedlung von Einrichtungen zur menschenwürdigen Unterbringung von Flüchtlingen in Spandau mit dem LaGeSo vereinbaren!
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDBzBm Kleebank
Verfasser:BzBm Kleebank 
Drucksache-Art:AntragVorlage - zur Kenntnisnahme -
 
Wortprotokoll
Beschluss

Der Antrag wird in folgender Fassung angenommen:

 

Bezv. Harju verteilt folgenden Änderungsantrag an die Mitglieder:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, mit dem Landesamt für Gesundheit und Soziales die Bereitstellung von Unterbringungsmöglichkeiten für Asylbewerberinnen und Asylbewerber im Rahmen einer Vereinbarung zu regeln. Darin sollen unter anderem die folgenden Grundsätze für die Ansiedlung von Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften vereinbart werden:

 

1. Einrichtungen für die Unterbringung von Asylbewerberinnen und Asylbewerber sollen so im Bezirk angesiedelt werden, dass die infrastrukturellen Einrichtungen (wie z. B. Kitas, Schulen etc.) die daraus resultierenden Aufgaben bewältigen können.

2. Der jeweilige Träger der Einrichtung muss seinem Auftrag für das soziale Zusammenleben innerhalb der Einrichtung, für die Kommunikation mit der vorhandenen Wohnbevölkerung und für die personelle und materielle Ausgestaltung der Unterkunft in angemessener Weise nachkommen.

3. Die Beschulung der Kinder soll in keinem Fall auf dem Gelände der Einrichtungen, sondern in Regelschulen erfolgen. Gleiches gilt für den Hortbesuch in den entsprechenden Altersgruppen.

4. Die Kita-Kinder sollen eine öffentliche Kindertagesstätte besuchen. Auf dem Gelände der Einrichtung soll keine eigene Kita-Einrichtung oder Kita-ähnliche Einrichtung etabliert werden. Eine zusätzlich zum Kita-, Schul- und Hortbesuch erfolgende Kinderbetreuung kann auf dem Gelände der jeweiligen Einrichtung erfolgen.

5. Notaufnahmeeinrichtungen können ausnahmsweise am Rand von Industrie- oder Gewer-begebieten liegen, wenn sie

- an die Infrastruktur gut angebunden sind,

- problematische Belastungen aus Emissionen ausgeschlossen sind und wenn

- der Standort zeitlich befristet ist.

6. Gemeinschaftsunterkünfte (die nicht Notaufnahmeeinrichtungen sind)

- sollen nicht in Gewerbe- oder Industriegebieten liegen,

- müssen gut an die Infrastruktur angebunden sein,

- müssen über ausreichende Freiflächen für die Freizeitgestaltung verfügen

- müssen eine Raumaufteilung besitzen, die den Familien ein eigenständiges Familien-

  leben ermöglicht.

 

Bezv. Meißner, A. sieht hier keine Zuständigkeit des Bezirks, insbesondere für die Punkte 5 und 6, die geregelt sind. Weiterhin können andere inhaltliche Ausführungen nicht geteilt werden. Von daher wird der Änderungsantrag von den Mitgliedern der Fraktion der CDU abgelehnt.

 

Bezv. Hotait äußert für die Fraktion der SPD, dass der Änderungsantrag angenommen wird.

 

Nachdem Bezv. Höhne erklärt, dass der Antrag der SPD das richtige Signal mit den o. g. Änderungen sendet, wird der Änderungsantrag mit 6 Gegenstimmen (4 Bezv. der Fraktion der CDU, 2 Bgd. auf Vorschlag der Fraktion der CDU) angenommen.


Beschluss:

 


 
 

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