Die Nutzung muss rechtzeitig beantragt werden. D.h. der Antrag sollte möglichst etwa 4 – 6 Wochen vor Beginn der geplanten Maßnahme bei der Behörde eingehen, damit eine rechtzeitige Bearbeitung erfolgen kann.
Der Antrag kann
formlos gestellt werden und sollte mind. folgende Angaben enthalten:
- Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail des Antragstellers
- Nutzungsart
- Nutzungsort
- Nutzungszeitraum
- Lageplan oder -skizze.
Bitte erläutern Sie auch, warum eine Nutzung der öffentlichen Grün- und Erholungsanlage aus Ihrer Sicht erforderlich ist.
Ein Rechtsanspruch auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung besteht nicht.
Hinweis: Sofern sich die betroffene öffentliche Grün- und Erholungsanlage innerhalb eines Landschaftsschutzgebietes oder eines Naturschutzgebietes befindet, benötigten Sie zusätzlich die Genehmigung der Naturschutzbehörde.