Gehwegüberfahrten
Bild: © Kautz15/www.fotolia.com
Nicht befahrbare Straßenbestandteile (z.B. Gehwege, Grünstreifen) dürfen mit Kraftfahrzeugen nur auf besonders befestigten Überfahrten (Gehwegüberfahrten) überquert werden. Für die Erschließung einer Garage oder eines Kfz-Stellplatzes auf dem Privatgrundstück sind daher diese nicht befahrbaren Straßenbestandteile abzusenken und entsprechend zu befestigen. Der Anlieger ist verpflichtet, einen entsprechenden Antrag zu stellen und die Herstellungskosten (ggf. auch für eine Baumersatzpflanzung oder Lichtmastumsetzung) zu tragen.
Im Regelfall werden Gehwegüberfahrten durch die zuständige Behörde hergestellt, geändert oder entfernt.
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Antragsformular Herstellung einer Gehwegüberfahrt
(Hinweis: Das Straßen- und Grünflächenamt Spandau ist nur für Grundstücke im Verwaltungsbezirk Spandau zuständig. Sollte Ihr Grundstück in einem anderen Verwaltungsbezirk liegen, wenden Sie sich bitte an das dortige Straßen- und Grünflächenamt.)
PDF-Dokument (97.7 kB) - Stand: 09.01.2018
Dokument: BA Spandau von Berlin, SGA
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Antragsformular Herstellung einer Gehwegüberfahrt
(Hinweis: Das Straßen- und Grünflächenamt Spandau ist nur für Grundstücke im Verwaltungsbezirk Spandau zuständig. Sollte Ihr Grundstück in einem anderen Verwaltungsbezirk liegen, wenden Sie sich bitte an das dortige Straßen- und Grünflächenamt.)
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Dokument: BA Spandau von Berlin, SGA
Straßen- und Grünflächenamt - Fachbereich Allgemeine Verwaltung
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- Fax: +49 30 90279 2016
- E-Mail an das Straßen- und Grünflächenamt Diese E-Mailadresse ist für den Empfang signierter E-Mails geeignet. (Weitere Hinweise)
Amtsleitung Straßen- und Grünflächenamt
Frau Uebelgünne
Fachbereichsleitung Allgemeine Verwaltung
Frau Kreuzer