Drucksache - 1067/XIX-08
Sachverhalt:
Text siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung
Entwurf des Haushaltsplans Reinickendorf für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 (Doppelhaushalt) Bericht zu Neubewertungen ehrenamtlicher Arbeit im Jugendbereich
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 16.09.2015 - Drucksache Nr. 1067/XIX-08:
„Das Bezirksamt wird ersucht, regelmäßig dem Haushaltsauschuss zu berichten, wie sich die Neubewertung der ehrenamtlichen Jugendarbeit in Bezug auf die Kosten- und Leistungsrechnung durch den Senat auf den Bezirk auswirkt.“
wird gemäß § 13 BezVG berichtet:
Auch mit Einführung des sogenannten „Plausibilitätskostensatzes“ werden beim Produkt Allgemeine Kinder- und Jugendförderung in freier Trägerschaft (78401) im Rahmen der Kosten- und Leistungsrechnung alle erbrachten Mengen wie bisher gemäß dem unveränderten Produktblatt gezählt.
Der Plausibilitätskostensatz dient lediglich dem Zwecke der Produktbudgetierung und kam hier erstmalig im Rahmen des Budgetierungsprozesses 2016 auf Grundlage der Ergebnisse aus der Kosten- und Leistungsrechnung 2014 zur Anwendung. Er berücksichtigt vor dem Hintergrund fachlich-qualitativer Standardsetzungen unter anderem einen zehnprozentigen Anteil von ehrenamtlich erbrachten Angebotsstunden als für jeden Bezirk plausibel geltende Mengenobergrenze (maximale Kapazität).
Von der durch die Geschäftsstelle Produktkatalog gemäß RdB-Auftrag eingerichteten Arbeitsgruppe wurde für die Zuweisung 2016 ein Stundensatz von mindestens 31,80 Euro je Angebotsstunde für das Mengencontrolling des Produktes 78401 als zielführend angesehen. Eine Evaluierung des Stundensatzes sollte jährlich erfolgen.
Für den Bezirk Reinickendorf ergab sich für 2016 unter Anwendung des Plausibilitätskostensatzes von 31,80 € (ohne Berücksichtigung des für alle Bezirke einheitlichen Planmengenzuschlages von 6,1 %) bei einem Zuweisungspreis von 44,47 Euro für die weiterhin in einem Budgetierungsobjekt zusammengefassten Produkte der Jugendarbeit in öffentlicher (78387) und freier (78401) Trägerschaft ein Budget von 4.332.038 Euro (unnormiert). Ohne Anwendung des Plausibilitätskostensatzes hätten der Zuweisungspreis bei 41,72 Euro und das Budget bei 4.296.796 Euro (unnormiert) gelegen. Somit hat der Bezirk Reinickendorf (ohne Berücksichtigung des für alle Bezirke einheitlichen Planmengenzuschlages von 6,1 %) ein um 35.242 Euro höheres Budget erhalten. Der bezirkliche Stückkostensatz für das Budgetierungsobjekt betrug 48,46 Euro.
Für die Budgetierung 2017 muss auf Grundlage des Jahresabschlusses 2015 abgewartet werden, inwieweit eine Evaluation zu einer Veränderung des Plausibilitätskostensatzes führt. Erst dann kann ermittelt werden, welche Auswirkungen die Anwendung des Plausibilitätskostensatzes für das Reinickendorfer Ergebnis gegenüber einer Berechnung ohne Plausibilitätskostensatz hat.
Sobald entsprechende Daten vorhanden sind, werden diese dem Haushaltsausschuss zur Verfügung gestellt.
Wir bitten, die Drucksache Nr. 1067/XIX-08 damit als erledigt zu betrachten.
Frank Balzer Uwe Brockhausen Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat |
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