Drucksache - 1067/XIX-26
Sachverhalt:
Text siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung
Entwurf des Haushaltsplans Reinickendorf für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 (Doppelhaushalt) Produkte im Bereich Hilfen zur Erziehung evaluieren
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 16.09.2015 - Drucksache Nr. 1067/XIX-26:
„Das Bezirksamt wird ersucht, durch eine Intensivierung von Evaluation und Controlling im Bereich der Hilfen zur Erziehung weiterhin nach Möglichkeiten zu suchen, die Ausgaben bei gleichbleibend hoher Qualität der Betreuung zu begrenzen. Dabei sollte dabei auch geprüft werden, ob auf externe Erfahrungen zurückgegriffen werden kann.“
wird gemäß § 13 BezVG berichtet:
Vor dem Hintergrund besonderer Herausforderungen für den Bezirkshaushalt ist sich das Jugendamt den Steuerungsanforderungen zur Ausgabenbegrenzung in den Hilfen zur Erziehung nachhaltig bewusst.
In Folge dessen werden nicht nur die bereits seit geraumer Zeit bestehenden Evaluations- und Controllingmaßnahmen, wie beispielsweise das differenzierte und angesichts unterschiedlicher Aggregationsebenen funktionale Berichtswesen auf Grundlage der bezirksvergleichenden Daten aus der Kosten- und Leistungsrechnung, die über kombinierte Schwellenwerte mit Blick auf Medianabweichungen, deren Ursachen und daraus resultierenden Handlungsoptionen initiierte „Standardberichtspflicht der Regionen“ sowie jene im Spannungsfeld zwischen fachlicher Notwendigkeit und fokussiertem Kostenbewusstsein angesiedelte Methodik der Fallrevision konsequent fortgesetzt, sondern im Bewusstsein der Erfordernis weiterer Steuerungsanstrengungen durch Inkraftsetzen einer neuen und kontinuierlich fortzuschreibenden HzE-Dienstanweisung nochmals intensiviert.
Neben deutlich konkretisierten Verfahrensregelungen im Kontext bedarfs- und ausgabenorientierter Standardsetzungen sowie einer stetigen Optimierung des Hilfeplanungsprozesses im Sinne von Aufgabenschärfung wird darin aber auch die noch umfänglichere Einbindung der unmittelbaren Vorgesetztenebene in den Prüf- und Mitzeichnungsvorbehalt neu definiert. Gleiches gilt unter Berücksichtigung der fachlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in der neuen AV (Ausführungsvorschrift) Hilfeplanung (Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft) für die Beteiligung der Fachsteuerung des Jugendamtes.
Darüber hinaus sei hinsichtlich proaktiver Steuerung bei Gewährleistung qualitativer Standards auf die HzE-Zielvereinbarung des Bezirkes mit der Senatsverwaltung für Finanzen verwiesen, welche mit Beginn des Jahres 2016 im Jugendamt durch Initiierung eines zentralen Einrichtungsmanagements zur Stückkostensenkung in den stationären Hilfen zur Erziehung umgesetzt wird. Diese Zielvereinbarung beinhaltet die Schaffung von 2 zusätzlichen Stellen zur Fach- und Finanzsteuerung bei Entscheidungen über Hilfen zur Erziehung und ist zunächst auf 2 Jahre befristet.
Über die vorgenannten und unmittelbar steuerungsbezogen wirkenden Maßnahmen hinaus müssen aber gleichsam jene im mittelbaren Kontext angesiedelten Schwerpunktsetzungen Erwähnung finden. Exemplarisch zu benennen wären dabei sowohl die konsequente Fortsetzung von präventiv wirkenden Angeboten nachhaltiger Netzwerkarbeit unter Einbeziehung der relevanten Akteure im Sozialraum als auch die verstetigte Gewährleistung von Projekten fallunspezifischer Arbeit im Vorfeld von Hilfen zur Erziehung mit meist niedrigschwelligem Charakter.
Die Gewährung von Jugendhilfeleistungen gemäß SGB VIII hat überaus komplexe rechtliche, fachliche und finanzielle Aspekte. Externe Erfahrungen können nur dann unterstützen, wenn sie vergleichbare Rahmenbedingungen, Finanzierungs- und Budgetierungssystematiken haben. Da die Bundesländer hier sehr unterschiedlich sind und auf in diesem Zusammenhang erfahrene Externe nicht zurückgegriffen werden kann, ist der bezirkliche und berlinweite Austausch zielführend.
Ein intensivierter Kenntnis- und Erfahrungsaustausch in sämtlichen Arbeitsfeldern des Jugendamtes wird regelmäßig durch die Teilnahme an diversen Facharbeitsgemeinschaften sichergestellt. Dies gilt insbesondere für die finanzrelevanten Bereiche durch Leitung der berlinweiten Produktmentorengruppe (Jugend) und Co-Leitung der AG Finanzierung.
Wir bitten, die Drucksache Nr. 1067/XIX-26 damit als erledigt zu betrachten.
Frank Balzer Uwe Brockhausen Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat |
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