Drucksache - 1067/XIX-12
Sachverhalt:
Text siehe Anlage
Bezirksamt Reinickendorf von Berlin 31.05.2016 Abteilung Finanzen, Liegenschaften und Personal
An die Drucksache Nr. 1067-12 Bezirksverordnetenversammlung XIX. WP von Berlin-Reinickendorf
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung
Entwurf des Haushaltsplans Reinickendorf für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 ( Doppelhaushalt)
Ich bitte zur Kenntnis zu nehmen:
In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 16.09.2015 „Die Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf von Berlin beschließt: Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich beim Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass alle Produkte im Bezirkshaushalt, die mit der Betreuung von Flüchtlingen zu tun haben, entsprechend der Steigerung der Flüchtlingszahlen durch eine Basiskorrektur abgefedert werden.“ wird gemäß § 13 BezVG berichtet:
Bei der Basiskorrektur handelt es sich um „Korrekturen der Zuweisungswerte nach Ablauf des Haushaltsjahres, wenn sich Grundannahmen für die Finanzzuweisung wesentlich verändert haben – z.B. durch Rechtsänderungen, Aufgabenverlagerungen, Fallzahlentwicklungen u.ä.“ (Senatsverwaltung für Finanzen, Glossar zu den Bezirksfinanzen). Da die Zuweisung zu einem großen Anteil im Rahmen der Produktbudgetierung erfolgt, trifft die Senatsverwaltung für Von diesem Grundsatz wurde bei den folgenden Sachverhalten zugunsten eines Ersatzes von Ausgaben/Kosten bzw. der Ermittlung von Pauschalbeträgen abgewichen:
Eine Sonderregelung kam auch für die erheblichen Fallzahlsteigerungen bei den Hilfeleistungen (innerhalb und außerhalb von HzE) für die „unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge“ unter 18 Jahren (umF) zur Anwendung. Für diese Personengruppe hatte die SenFin eine 100%ige Nachbudgetierung des Mengen-/ Fallzahlzuwachses zugesagt, während bei den 382,9 Tsd. € Bezüglich der konkreten Berechnungsweise der zusätzlich nachzubudgetierenden „umF- Leider konnte sich der Bezirk bei der SenFin nicht mit seinem Anliegen durchsetzen, die 100%ige Nachbudgetierung auch auf die Fälle auszudehnen, bei denen der betreffende
Das Bezirksamt wird auch weiterhin dafür eintreten, dass das aus diesen Sachverhalten
Ich bitte, die Beantwortung der Drucksache Nr. 1067/XIX-12 als erledigt zu betrachten.
Frank Balzer Bezirksbürgermeister
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksverordnete | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
Kontakt
Bezirksamt Reinickendorf
BVV-Büro
Verkehrsanbindungen
-
U-Bahn
-
Bus
-
U Rathaus Reinickendorf
- 221
- 322
- N8
- X33
- 220
-
Pannwitzstraße
- 221
-
U Rathaus Reinickendorf
Eingang: Antonyplatz 1
- Tel.: (030) 90294-2033
- Tel.: (030) 90294-2034
- Tel.: (030) 90294-2035
- Tel.: (030) 90294-6389
- Fax: (030) 90294-2217
- E-Mail an das Büro der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf