Drucksache - VIII-1324  

 
 
Betreff: Umsetzung des Sanierungskonzeptes für den Wilhelmsruher See
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /ZB
   Beteiligt:Linksfraktion
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
09.12.2020 
37. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
24.02.2021 
39. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin - Videositzung mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
05.05.2021 
41. ordentliche digitale Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
29.09.2021 
44. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD 37. BVV
2. Ausfertigung Antrag SPD+Linke 37.BVV
VzK§13BezVG BA, ZB 39. BVV am 24.02.2021
VzK§13BezVG BA, ZB 41. BVV am 05.05.2021
Berichtspflicht BA September 2021
VzK§13BezVG BA, ZB 44. BVV am 29.09.2021

Siehe Anlage

 


Bezirksamt Pankow von Berlin

16.09.2021

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.: VIII-1324/2020

Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

3. Zwischenbericht

Umsetzung des Sanierungskonzeptes für den Wilhelmsruher See

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 37. Sitzung am 09.12.2020 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-1324/2020

 

Die BVV Pankow befürwortet den erreichten Arbeitsstand des Sanierungskonzeptes zur nachhaltigen Verbesserung der Wasserqualität und Erhöhung der Sauberkeit für den Wilhelmsruher See sowie die Vorbereitung der Vergabe der ersten Leistungsphasen zur Umsetzung der Sanierung.

Insbesondere befürwortet die BVV Pankow das teilweise Abtragen der Beton-Ufereinfassung, um ein naturnahes Flachufer mit geringem Gefälle herzustellen sowie die Erneuerung der Uferterrassen und deren teilweise Ersetzung durch Sitzstufen, um ein erholsames Verweilen in Wassernähe zu ermöglichen. Bei der weiteren Erarbeitung des Gestaltungskonzeptes für die Grünanlage sollen die aktiven Bürger*innen in geeigneter Form eingebunden und im Vorfeld entsprechend informiert und vom Bezirksamt aktiv angesprochen werden.

Die Beseitigung der Altlasten durch den festgestellten Schadensherd ist mit der/dem künftigen Eigentümer*in des Grundstückes sicherzustellen, um eine zügige Umsetzung der Sanierung und Neugestaltung zu ermöglichen.

Der BVV Pankow ist halbhrlich in einer VzK über den Fortgang zu berichten. Bei wesentlichen Ereignissen oder Änderungen ist der zuständige Fachausschuss zu informieren und einzubeziehen.“

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Das beauftragte Büro UBB Umweltvorhaben Dr. Klaus Möller GmbH hat inzwischen die erste Vorentwurfsplanung vorgestellt und mit dem Umwelt- und Naturschutzamt diskutiert. Die Inhalte wurden mit dem Straßen- und Grünflächenamt sowie Büro Wallmann (mit der Instandsetzung der Grünanlage nach Abschluss der Gewässersanierung beauftragt) abgestimmt. Es sind noch weitere Abstimmungen, u.a. mit den Berliner Wasserbetrieben, und weitere Baugrunduntersuchungen (Uferbetonkante) notwendig. Für Ende dieses Jahres bzw. Anfang 2022 ist eine Bürgerinformationsveranstaltung geplant, in der über die Maßnahmen und den Zeitplan informiert werden soll.

Der BVV wird regelmäßig über den Fortgang berichtet.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

ren Benn

Bezirksbürgermeister
 

Daniel Krüger

Bezirksstadtrat für Umwelt und
öffentliche Ordnung

 

 


Musterblatt Auswirkungen von Bezirksamtsbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21

Nachhaltigkeitskriterium

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Bemerkungen

 

 

quantitativ

qualitativ

quantitativ

qualitativ

 

Fläche

Versiegelungsgrad

X

 

 

 

 

 

Wasser

Wasserverbrauch

 

X

X

 

 

 

Energie

Energieverbrauch

Anteil erneuerbarer Energie

X

 

 

 

 

 

Abfall

Hausmüllaufkommen

Gewerbeabfallaufkommen

X

 

 

 

 

 

Verkehr

Verringerung des Individualverkehrs

Anteil verkehrsberuhigter

Zonen

Busspuren

Straßenbahnvorrangschaltungen

Radwege

X

 

 

 

 

 

Immissionen

Schadstoffe

rm

X

 

 

 

 

 

Einschränkung von Fauna
und Flora

 

X

X

 

 

 

Bildungsangebot

X

 

 

 

 

 

Kulturangebot

X

 

 

 

 

 

Freizeitangebot

X

 

 

 

 

 

Partizipation in Entscheidungsprozessen

X

 

 

 

 

 

Arbeitslosenquote

X

 

 

 

 

 

Ausbildungsplätze

X

 

 

 

 

 

Betriebsansiedlungen

X

 

 

 

 

 

Wirtschaftliche Diversifizierung nach Branchen

X

 

 

 

 

 

Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.

 

 

 
 

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