Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
Energie sparen: Informationen des Senates, Informationen in Leichter Sprache und Energieportal in Deutscher Gebärdensprache
Drucksache - VIII-0854
Siehe Anlage Begründung:
Vorlage zur Beschlussfassung |
Gegenstand der VorlageGründung einer Grundschule im Ortsteil Prenzlauer Berg am Standort Conrad-Blenkle-Straße 20, 10249 Berlin zum Schuljahr 2020/21 |
Beschlussentwurf |
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Der Bezirk Pankow gründet eine Grundschule im Ortsteil Prenzlauer Berg am Standort Conrad-Blenkle-Straße 20, 10249 Berlin zum Schuljahr 2020/2021.
Begründung
a) Gegenwärtiger Sachstand
Die Beschulung der Schülerinnen und Schüler im Gebiet „Alter Schlachthof“ erfolgte bis zum Schuljahr 2016/17 auf Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung mit dem Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg. Diese wurde einseitig durch den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg gekündigt.
Aufgrund der Realisierung von Wohnungsbau und weiteren Wohnungsbaupotentialen steigen in diesem ehemaligen Gewerbegebiet seit einigen Jahren die Zahlen der Schulanfänger*innen weit über den von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen ehemals prognostizierten Bedarf von einem Zug hinaus. Der aktuelle Bedarf liegt bei 2,4 Zügen (348 Grundschüler*innen), der kurz- und mittelfristige Bedarf wird bis 2022/23 weiter ansteigen:[1] Zugleich treten aufgrund starker Zuwächse an Schülerzahlen an den umliegenden Friedrichshainer Grundschulen eigene Kapazitätsengpässe bei der Versorgung mit Grundschulplätzen auf. Die überbezirklichen städtebaulichen Entwicklungen in dieser Region zeigen die Notwendigkeit und Dringlichkeit, dass der Bezirk Pankow die Versorgung des gesamten Pankower Gebietes "Alter Schlachthof" durch die Realisierung eines neuen Schulstandorts selbst übernimmt.
Die Fertigstellung des Modularen Ergänzungsbaus (16-er MEB mit Mensa und Ausgabeküche) in der Conrad-Blenkle-Straße 20 wird bis zu den Sommerferien als sehr sicher eingestuft. Daher gilt eine Nutzung zu Beginn des Schuljahres 2019/20 als sicher. Auf Grund der Entwicklung der Schülerzahlen und dem daraus resultierenden Erfordernis der Schaffung zusätzlicher Grundschulplätze in Pankow, hier die Schulregion 2 ist die Nutzung des MEB‘s an dem Standort dringend erforderlich. Der Bezirk sieht das Schulobjekt seit langem als Erweiterungsmöglichkeit seiner Grundschulkapazitäten.
b) Entwicklung der Schülerzahlen
Schulregion 2 (Prenzlauer Berg Süd-Ost)
Entwicklung der Schulanfänger*innen nach Einschulungsbereichen in Pankow
Standort | Schuljahr Geburtsjahr | 2018/19 2012 | 2019/20 2013 | 2020/21 2014 | 2021/22 2015 | 2022/23 2016 | 2023/24 2017 |
Gebiet "Alter Schlachthof" |
| 62 | 54 | 63 | 58 | 52 | 48 |
Die Schülerzahlen im derzeit definierten Einschulungsgebiet werden sich ohne Wohnungsneubau bei rund 2 Zügen einpegeln. Weiterer Wohnungsneubau auf dem Gelände „Alter Schlachthof“ befindet sich aber derzeit bereits in der Umsetzung. Bei Betrachtung der gesamten Schulregion 2 „Prenzlauer Berg Süd-Ost“ wird mittelfristig inklusive Wohnungsneubau ein kleiner Überschuss von +0,8 Züge erwartet.
Durch jährliche Anpassung bzw. Neufestlegung der Einschulungsbereiche wird auf Schülerzahlschwankungen reagiert, um eine kurzfristige Abdeckung der Schulplatzversorgung zu ermöglichen. Sowohl die wohnortnahe Versorgung im Gebiet „Alter Schlachthof“ als auch die den angrenzenden Einschulungsbereichen (Bötzow-Grundschule, Homer-Grundschule, Grundschule im Blumenviertel) wird somit gewährleistet.
Zudem ist in den angrenzenden Schulregionen, u.a. der Schulregion 3 „Prenzlauer Berg Nord-West“ ein erhebliches Defizit von -7,9 Zügen (ca. 1.140 Grundschulplätze) zu erwarten. Dieses Defizit kann nicht in diesen Schulregionen alleine gedeckt bzw. aufgefangen werden, da schlicht keine ausreichend großen Flächen in ausreichender Anzahl für Schulneubauten vorhanden sind. Demnach wird die Arrondierung bzw. Neuschneidung von ESB und Schulplanungsregionen schulorganisatorisch erfolgen, um eine Sicherung der schulischen Versorgung mit Grundschulplätzen herzustellen.
Daher ist der Neubau in der Conrad-Blenkle-Str. 20 alternativlos und wird vom Bezirksamt für dringend notwendig befunden.
c) Organisation des Schulbetriebes
Die erstmalige Einrichtung von zwei 1. Klassen erfolgte im Schuljahr 2018/19 als Filiale der Grundschule im Blumenviertel (03G38). Diese Filiale ist noch in den Räumlichkeiten des Gymnasiums am Europasportpark (03Y17) untergebracht. Durch die Errichtung eines Modularen Ergänzungsbaus (MEB) können fortan weitere Klassen eingerichtet werden.
Geplant ist, dass bis zur Fertigstellung des gesamten Schulneubaus am 01. August 2022 pro Schuljahr jeweils zwei Klassen eingerichtet werden sollen.
d) Beteiligungen
Der Bezirksschulbeirat (BSB) wurde über die Pläne für den Grundschulstandort Cotheniusstraße/Conrad-Blenkle-Straße 20 im Sinne des §111 Abs. 3 Ziffer 2 SchulG am 17.09.2018 und am 15.10.2018 informiert und beteiligt. Der Ausschuss für Schule und Sport wurde in seiner Sitzung am 06.03.2019 über diese Angelegenheit von BzStR Herrn Dr. Kühne informiert.
Die Entscheidung bedarf der Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde.
Rechtsgrundlage
§ 109 Absatz 3, § 111 Absatz 3 Ziffer 2 SchulG sowie § 12 Abs. 2 Ziff. Nr. 10 und § 36 Abs. 2b, 3 BezVG
Haushaltsmäßige Auswirkungen
a) Bedarfsorientierte Bereitstellung des Gebäudes
Die notwendige Schulbaumaßnahme wurde für die Investitionsplanung 2017-2021 angemeldet.
Für das Haushaltsjahr 2018/2019 ist im Kapitel 9810/72001 die Maßnahme „Neubau eines MEB“ mit integrierter Mensa in Höhe von 6 Mio. EUR (aus dem Sondervermögen Infrastruktur der Wachsenden Stadt und Nachhaltigkeitsfonds) als erster Bauabschnitt aufgeführt. Der zweite Bauabschnitt ist mit dem Neubau einer 3-zügigen Grundschule in der Grundschulplanungsregion Prenzlauer Berg Ost mit Gesamtkosten von 15 Mio. EUR im Kapitel 2712/70100 erfasst. Die Federführung für den Neubau liegt bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen. Die voraussichtliche Fertigstellung ist für den Sommer 2022 geplant.
b) Finanzierung des nichtpädagogischen Personals
Schaffung einer Stelle Schulhausmeister/in mit E 5 in Kapitel 3700, Titel 42801
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
siehe Anlage
Kinder- und Familienverträglichkeit
Die Gründung des Grundschulstandortes dient der Anpassung der Grundschulversorgung an die Nachfragesituation und somit dem Erhalt der Kinder- und Familienverträglichkeit. Sie ist notwendig, um auch in Zukunft die Attraktivität des Bezirkes mit seiner einzigartigen Lebensqualität für die jüngere Generation zu bewahren.
Sören Benn | Dr. Torsten Kühne |
Auswirkungen von Bezirksamtsbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21
Nachhaltigkeitskriterium | keine Auswirkungen | positive Auswirkungen | negative Auswirkungen | Bemerkungen | ||
|
| quantitativ | qualitativ | Quantitativ | qualitativ |
|
- Versiegelungsgrad | X |
|
|
|
|
|
- Wasserverbrauch | X |
|
|
|
|
|
- Energieverbrauch - Anteil erneuerbarer Energie | X |
|
|
|
|
|
- Hausmüllaufkommen - Gewerbeabfallaufkommen | X |
|
|
|
|
|
- Verringerung des Individual-verkehrs - Anteil verkehrsberuhigter - Zonen - Busspuren - Straßenbahnvorrangschaltungen - Radwege | X |
|
|
|
|
|
- Schadstoffe - Lärm | X |
|
|
|
|
|
| X |
|
|
|
|
|
|
| X | X |
|
|
|
| X |
|
|
|
|
|
| X |
|
|
|
|
|
| X |
|
|
|
|
|
| X | X | X |
|
|
|
| X |
|
|
|
|
|
| X |
|
|
|
|
|
| X |
|
|
|
|
|
Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.
[1] Datengrundlage: AfSBB. Melderechtlich registrierte Einwohner/innen am Ort der Hauptwohnung in Pankow nach Einschulungsbereichen und Geburtsjahr mit Stand vom 30.06.2016.
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksverordnetenversammlung | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |