Drucksache - VIII-0838  

 
 
Betreff: Wirksame Verkehrsberuhigung und Verkehrssicherheit in der Bizetstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
   Beteiligt:Linksfraktion
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
15.05.2019 
24. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
14.08.2019 
25. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD 24. BVV am 15.05.19
Antrag Fraktionen SPD, Linke, 24. BVV am 15.5.19 Ausfertigung nach Beschlussfassung
VzK§13BezVG BA, SB 25. BVV am 14.08.19

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

.08.2019


An die
Bezirksverordnetenversammlung


Drucksache-Nr.: VIII-0838

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Wirksame Verkehrsberuhigung und Verkehrssicherheit in der Bizetstraße

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung der in der 24. Sitzung am 15.05.2019 angenommenen Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-0838

Das Bezirksamt wird ersucht,

  •                  in der gesamten Bizetstraße die Verkehrszeichen (VZ) 136-10 „Kinder“ und VZ 274-53 „zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h“ als Fahrbahnmarkierung aufzubringen.

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Im Rahmen der Zuständigkeit für das untergeordnete Straßennetz, gemäß § 4 (2) S.1 AZG i. V. m Nr. 22 b (3) ZustKatOrd, hat die bezirkliche Straßenverkehrsbehörde (SVB) die genannten Kreuzungsbereiche geprüft.
Die Nutzung der Bizetstraße ist für alle Verkehrsarten i.S.d. Berliner Straßengesetzes gegeben, da es sich um eine Straße handelt, die für den öffentlichen Verkehr uneingeschränkt gewidmet ist.
Bezugnehmend auf die Geschwindigkeitsübertretungen, die aus der Begründung hervorgeht, liegt die Zuständigkeit gemäß § 4 (2) S.1 AZG i. V. m Nr. 23 Abs. 5 a ZustKatOrd, für die Überwachung des Fließverkehrs, beim Polizeipräsidenten in Berlin.
Eine durch die bezirkliche Straßenverkehrsbehörde erfolgte Anfrage bezüglich Geschwindigkeitsübertretungen an den zuständigen Polizeianschnitt, Abschnitt 14, hat ergeben, dass das Verhalten der Verkehrsteilnehmer in der Bizetstraße als berlintypisch zu bezeichnen ist und somit nicht signifikant abweichend ist, als in mit der Bizetstraße vergleichbaren Straßen Berlins.


Das zutzliche Aufstellen der Verkehrszeichen 136-10 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), im Verlauf der gesamten Bizetstraße, ist nicht zwingend notwendig und würde entgegen dem Bestreben der Ausdünnung des „Schilderwaldes“ stehen, da die Bizetstraße bereits Bestandteil einer geschwindigkeitsreduzierten Zone (Tempo 30-Zone) ist. Die Anordnung des Zeichens 136-10 StVO ist in Tempo 30-Zonen in der Regel nicht erforderlich. Die Bizetstraße verläuft geradlinig, verfügt in ihrem Verlauf über baulich hergestellte verkehrliche Einrichtungen, wie Fußngerüberwege und Gehwegvorstreckungen, so dass sowohl für die Kraftfahrer als auch für die Fußnger, in beiden Richtungen eine gute Übersicht vorhanden ist, die der Sicherheit und Ordnung der zu Fuß gehenden Verkehrsteilnehmer dienlich sind.


Durch die Wiederholung des Zeichens 350-40 (FGÜ) StVO über der Fahrbahn der Bizetstraße, wird der FGÜ bereits aus weiter Distanz gut wahrnehmbar, so dass jeder Kraftfahrer seiner besonderen Sorgfaltspflicht, nach § 26 Abs. 1 StVO, am FGÜ ohne Probleme nachkommen kann.
Dementsprechend darf sich ein Kraftfahrer einem FGÜ nur mit mäßiger Geschwindigkeit nähern, um den Fußngern die Querung zu ermöglichen, bei Querungsbedarf muss der Kraftfahrer sogar anhalten.

 

 Das Aufbringen des zusätzlicher Verkehrszeichen 274 StVO (gem. RP 214 VLB) wird in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Polizeiabschnitt geprüft werden, an welchen Bereichen der Bizetstraße Fahrzeugführer, nochmals zur Einhaltung der chstgeschwindigkeit von 30 km/h, zu sensibilisieren sind. Die bereits bestehenden Verkehrszeichen- Piktogramme 274 StVO auf der Fahrbahn, werden im Rahmen der Instandhaltung und der vorhandene finanziellen Mittel durch das Straßen- und Grünflächenamt ausgeführt.
Darüber hinausgehende verkehrsbehördliche Maßnahmen sind aus den dargelegten Gründen entbehrlich.


Aufgrund der unveränderten Personalsituation, wird sich die oben erwähnte Prüfung noch etwas hinziehen und die Ergebnisse der Prüfung werden ohne weitere Aufforderungen umgesetzt werden.

Wir bitten, die Drucksache damit als erledigt zu betrachten.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

Sören Benn
Bezirksbürgermeister
 

Vollrad Kuhn
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und Bürgerdienste

 

 

 
 

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