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Drucksache - VIII-0838
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Wirksame Verkehrsberuhigung und Verkehrssicherheit in der Bizetstraße |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung der in der 24. Sitzung am 15.05.2019 angenommenen Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-0838
„Das Bezirksamt wird ersucht,
- in der gesamten Bizetstraße die Verkehrszeichen (VZ) 136-10 „Kinder“ und VZ 274-53 „zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h“ als Fahrbahnmarkierung aufzubringen.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Im Rahmen der Zuständigkeit für das untergeordnete Straßennetz, gemäß § 4 (2) S.1 AZG i. V. m Nr. 22 b (3) ZustKatOrd, hat die bezirkliche Straßenverkehrsbehörde (SVB) die genannten Kreuzungsbereiche geprüft.
Das Aufbringen des zusätzlicher Verkehrszeichen 274 StVO (gem. RP 214 VLB) wird in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Polizeiabschnitt geprüft werden, an welchen Bereichen der Bizetstraße Fahrzeugführer, nochmals zur Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h, zu sensibilisieren sind. Die bereits bestehenden Verkehrszeichen- Piktogramme 274 StVO auf der Fahrbahn, werden im Rahmen der Instandhaltung und der vorhandene finanziellen Mittel durch das Straßen- und Grünflächenamt ausgeführt.
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Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Sören Benn | Vollrad Kuhn |
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